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PYRONATION

Ratgeber

Silvester mit Kindern und Haustieren: Feuerwerk sicher und rücksichtsvoll

Autoren
Sebastian Ivancic und Alexander Pühringer
Stand
Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Kinder dürfen Feuerwerk der Kategorie F1 wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk ab 12 Jahren besitzen und verwenden, F2 wie Raketen erst ab 16.12 Kleinkinder hältst du fern, größere Kinder zünden nur unter Aufsicht.2 Hunde gehen an Silvester nur angeleint Gassi, Katzen bleiben im Haus, verängstigte Tiere lässt du nachts nicht allein.34 Ist dein Tier sehr ängstlich, sprich rechtzeitig mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt.3

Auf einen Blick

Kinder und Tiere erleben Silvester anders als Erwachsene: Für Kinder gelten feste Altersgrenzen,1 für viele Tiere bedeuten Knall und Lichtblitze puren Stress.4 Die Tabelle fasst zusammen, was Gesetz, Innenministerium, KFV, Städte, Länder und Tierschutzombudsstellen sagen; die Einzelheiten stehen in den Abschnitten darunter.

Silvester mit Kindern und Tieren
WerWas gilt und was die Quellen raten
KleinkinderVon Feuerwerk fernhalten.2
Kinder unter 12 JahrenKein Feuerwerk besitzen oder verwenden, auch nicht F1; zuschauen nur mit Abstand.15
Kinder ab 12 JahrenF1 wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk, nur unter Aufsicht.12
Jugendliche ab 16 JahrenDazu F2 wie Raketen und Batteriefeuerwerk; im Ortsgebiet ist F2 verboten, außer der Bürgermeister nimmt Teile davon per Verordnung aus.126
HundeNur angeleint Gassi, ruhiger Rückzugsort, in der Nacht nicht allein lassen.34
KatzenRund um Silvester im Haus lassen.34
Pferde und WeidetiereNach Möglichkeit vorher in den Stall bringen.7
Sehr ängstliche TiereRechtzeitig tierärztlichen Rat holen, nicht erst am Silvestertag.38

Was Kinder laut Gesetz dürfen

Das Pyrotechnikgesetz legt für jede Kategorie ein Mindestalter fest. Es gilt für Besitz und Verwendung, egal, wer das Feuerwerk gekauft hat.1 Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk zählen laut Innenministerium zur Kategorie F1;2 Kinder unter 12 Jahren dürfen also auch diese Artikel weder besitzen noch verwenden.1

Mindestalter nach dem Pyrotechnikgesetz
AlterWas das Gesetz erlaubtBeispiele und Hinweise
unter 12 Jahrenkein Feuerwerk, auch nicht F11Zuschauen mit Abstand; Kleinkinder hältst du ganz von Feuerwerk fern.25
ab 12 JahrenKategorie F11Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Tortensprüher, Party-Popper, Bengalhölzer, Hand- und Knatterfontänen; zünden nur unter Aufsicht.2
ab 16 Jahrendazu Kategorie F21Raketen, Batteriefeuerwerk, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder;2 im Ortsgebiet verboten, außer der Bürgermeister nimmt Teile davon per Verordnung aus.6

Kategorie und Altersgrenze stehen auf dem Etikett.2

Bei uns bekommst du Feuerwerk ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren. Unser Mindestalter von 16 Jahren gilt auch für F1-Artikel, obwohl das Gesetz F1 schon ab 12 Jahren erlaubt.1 Was die Kategorien bedeuten und wo du sie auf dem Etikett findest, erklärt der Ratgeber Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4; wann du kaufen und zünden darfst, steht im Ratgeber Ab wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?

Feuerwerk für Kinder ab 12

Für Kinder ab 12 Jahren kommt nur die Kategorie F1 infrage.1 Das Innenministerium beschreibt F1 als Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel, F2 als Feuerwerk mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel.2 Gering ist die Gefahr aber nur, wenn du die Artikel so verwendest, wie Gebrauchsanweisung und Sicherheitsbestimmungen es vorsehen.2

Drinnen oder draußen?

F1 darfst du laut Innenministerium auch in geschlossenen Räumen verwenden, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt.2 Manche F1-Artikel sind trotzdem nur für draußen gedacht: Auf dem Muster-Etikett für Knallerbsen, das das Innenministerium abbildet, steht „Nur im Freien verwenden!“2 F2 darfst du drinnen nur verwenden, wenn die Gebrauchsanweisung es ausdrücklich erlaubt und weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm entsteht.6 Lies deshalb vor jedem Zünden das Etikett.

Regeln für jedes Feuerwerk

  • Lies die Gebrauchsanweisung und halte die Sicherheitsabstände ein, die auf dem Artikel stehen.25
  • Zünde mit möglichst großem Körperabstand, also mit ausgestrecktem Arm, und halte nie einen Körperteil über einen Feuerwerkskörper.2
  • Verwende nur Artikel, die äußerlich mängelfrei und vollständig aussehen.2
  • Trag Feuerwerk nie in Hosen- oder anderen Kleidungstaschen.2
  • Wirf Knallerbsen nie auf Menschen oder Tiere oder in ihre Richtung, und verwende sie nicht in Gesichtsnähe – so steht es auf dem Muster-Etikett des Innenministeriums.2
  • Wo mit Feuerwerk hantiert wird, gibt es kein offenes Feuer und keine Zigarette.2

Vulkane und Fontänen stehen am Boden und sprühen Funken nach oben. Das Innenministerium zählt sie zu F2, Hand- und Knatterfontänen zu F1.2 Welche Kategorie ein Artikel hat, steht bei uns auf seiner Produktseite; stöbern kannst du zum Beispiel bei den Vulkanen & Fontänen. Was für Kleinfeuerwerk zum Geburtstag oder zur Hochzeit gilt, steht im Ratgeber Feuerwerk zur Hochzeit oder zum Geburtstag.

Aufsicht, Abstand und Aufbewahrung

Laut KFV werden jedes Jahr rund 200 bis 400 Menschen nach Unfällen mit Feuerwerk im Krankenhaus behandelt.9 Am Unfallgeschehen haben Kinder bis 14 Jahre einen Anteil von 15 Prozent, Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 24 Jahren von 51 Prozent.5 In rund 55 Prozent der befragten Haushalte mit Kindern sind Kinder beim Zünden dabei, in 17 Prozent davon näher als fünf Meter.5 So passt du auf:

  • Kleinkinder: Halte Feuerwerk von ihnen fern.2
  • Größere Kinder: Erklär ihnen den richtigen Umgang und die Gefahren, und lass sie nur unter Aufsicht zünden.2
  • Alter: Nur Artikel, die sie in ihrem Alter verwenden dürfen – ab 12 Jahren F1, ab 16 Jahren F2.1
  • Abstand: Alle Zuschauer, auch Kinder, bleiben hinter dem Sicherheitsabstand, der auf dem Artikel steht.25
  • Versager: Nie nachzünden und nicht gleich hingehen – ein Spätzünder kann noch losgehen, wenn man sich ihm nähert oder ihn aufheben will.2 Wie lange du wartest, steht im Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.

Feuerwerk vor Kindern sichern

Bewahre Feuerwerk nur in der Originalverpackung oder in einem sicheren Behältnis auf, entfernt von Hitzequellen und sicher vor dem Zugriff Unbefugter, also auch außer Reichweite von Kindern.2 Mehr zum sicheren Lagern zuhause steht im Ratgeber Feuerwerk lagern und transportieren. Wie Kinder beim Zünden zuschauen, beschreibt auch der Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.

Kinderohren schützen

Laute Geräusche können das Gehör schädigen.10 Als mögliche Ursache für Hörschäden bei Kindern nennt das Gesundheitsportal ausdrücklich den Knall explodierender Feuerwerkskörper nahe am Ohr, dazu laute Spielzeuge wie Knackfrösche.10 Es rät, besonders laute Orte wie Konzerte mit Kleinkindern zu meiden oder einen Gehörschutz für die Kinder zu verwenden.10 Auch das KFV zählt Knalltraumata im Ohr zu den Verletzungen durch Feuerwerk.5 Für die Silvesternacht passt das zum Rat des Innenministeriums, Feuerwerk von Kleinkindern fernzuhalten.2

Nach einem Unfall und am Morgen danach

Bei schweren Verletzungen rufst du sofort die Rettung unter 144 oder 112.9 Was du tust, bis sie da ist, und wie du kleine Verbrennungen kühlst, steht im Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.

Am Neujahrsmorgen räumst du selbst auf, Kinder sammeln keine Reste ein: Ein Blindgänger kann laut Innenministerium noch losgehen, wenn man sich ihm nähert oder ihn aufheben will.2 Blindgänger und Hülsen sind laut Stadt Wien auch für Tiere gefährlich.3 Wie du Reste und Blindgänger entsorgst, steht im Ratgeber Feuerwerk nach Silvester entsorgen.

Hunde an Silvester

Für die Ohren von Haustieren ist die Explosion von Knallkörpern eine hohe Belastung, sagt die steirische Tierschutzombudsstelle: Sie reagieren häufig panisch, manchmal auch mit körperlichen Symptomen wie Durchfall.4 In Panik achten Hunde nicht mehr auf Gefahren wie den Straßenverkehr.4 Das raten die Stadt Wien, die Tierschutzombudsstellen von Wien und der Steiermark und das Land Oberösterreich:

  • Geh an Silvester auch mit ruhigen und folgsamen Hunden nur angeleint Gassi; schreckhafte Hunde sicherst du mit einem doppelreihigen Sicherheitsgeschirr.34
  • Leg die Runden so, dass du nicht dann draußen bist, wenn am meisten geknallt wird; das Land Oberösterreich rät, schon am Nachmittag zu gehen.78
  • Schließ Fenster und Rollläden oder zieh die Vorhänge zu, und schaff einen ruhigen, abgedunkelten Rückzugsort in einem Zimmer, das dein Hund kennt.34
  • Stell Schlaf- und Fressplatz nicht in Fensternähe.4
  • Mach Licht im Zimmer und lass Musik im Hintergrund laufen, das schafft eine entspanntere Atmosphäre.38
  • Verkriecht sich dein Hund unter einer Bank oder in einer dunklen Ecke, lass ihn dort und hol ihn nicht hervor.8
  • Bleib selbst gelassen: aufmuntern statt bemitleiden. Kau- und Schleckobjekte oder kleine Aufgaben lenken ab.38
  • Lass ein verängstigtes Tier in der Silvesternacht nicht allein.348

Rechtzeitig vorbereiten

Weißt du, dass dein Tier sehr ängstlich ist, sprich rechtzeitig mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt über passende Maßnahmen. Sie müssen früh beginnen; am Silvestertag ist es dafür zu spät, sagen die Tierärztekammer und die Tierschutzombudsstelle Wien.38 Die Tierschutzombudsstelle rät außerdem, deinen Hund mit Aufnahmen von Feuerwerksgeräuschen an die Geräuschkulisse zu gewöhnen oder Entspannungsrituale zu üben und dafür rechtzeitig eine Hundetrainerin oder einen Hundetrainer hinzuzuziehen.8

Damit dein Hund zurückkommt, falls er doch wegläuft, braucht er einen Chip mit aktuellen Daten;11 mehr dazu unter Wenn dein Tier wegläuft.

Katzen, Kleintiere, Pferde und Wildtiere

Katzen

Freigängerkatzen sollen rund um Silvester möglichst wenig nach draußen, rät die Stadt Wien.3 Die steirische Tierschutzombudsstelle und das Land Oberösterreich raten, Katzen zu Silvester im Haus zu lassen.47 Auch für Katzen gilt: Fenster abdunkeln, ein ruhiger Rückzugsort, ein verängstigtes Tier nicht allein lassen.347

Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel

Eigene Silvester-Hinweise für Kleintiere und Vögel enthalten die amtlichen Quellen dieses Artikels nicht. Die steirische Tierschutzombudsstelle rät allgemein: Reagiert dein Tier empfindlich auf Lärm und Lichtblitze, schaff ihm einen möglichst ruhigen Rückzugsort, etwa ein Zimmer, das es kennt, mit heruntergelassenen Rollläden oder zugezogenen Vorhängen.4 Frag im Zweifel deine Tierärztin oder deinen Tierarzt.

Pferde und Weidetiere

Pferde, Rinder und andere Tiere auf der Weide können in Panik ausbrechen und auf eine Straße laufen. Das Land Oberösterreich rät deshalb, sie nach Möglichkeit vorher in den Stall zu bringen.7

Wildtiere

Wildtiere reagieren auf weithin hör- und sichtbare Silvesterraketen mit panikartiger Flucht, die unter Umständen bis zum Tod durch Erschöpfung führen kann.4 Für Reh, Fuchs, Dachs und Hase bedeutet die Knallerei laut Tierschutzombudsstelle Wien puren Stress.8

Rücksicht auf Nachbarn Die Tierschutzombudsstellen von Wien und der Steiermark bitten, zu Silvester auf Raketen und Knallkörper zu verzichten.48 Wenn du zündest, nimm Rücksicht auf Tiere und Kinder in der Nachbarschaft; was dabei hilft, steht im Ratgeber Silvester-Feuerwerk planen.

Tierheime, Tiergärten und Kinderheime

Innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk verboten, und zwar jeder Kategorie, auch F1. Dasselbe gilt für Kirchen und Gotteshäuser, Krankenanstalten sowie Kinder-, Alters- und Erholungsheime.26 Einen Meterwert für die unmittelbare Nähe nennt das Gesetz nicht.6

Ausgenommen sind nur Artikel ohne akustische Hauptwirkung, etwa Wunderkerzen – und auch die nur, wenn der Verfügungsberechtigte der Einrichtung nachweislich zustimmt und niemand gefährdet wird.6 Welche Verbotszonen sonst gelten, erklärt der Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?

Wenn dein Tier wegläuft

Verschreckte Tiere flüchten oft sehr weit und finden möglicherweise nicht mehr nach Hause, warnt die steirische Tierschutzombudsstelle; Leine und Sicherheitsgeschirr sollen das verhindern.4 Für den Fall der Fälle zählen Chip und Registrierung.

Chip und Registrierung

Jeder in Österreich gehaltene Hund muss von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der länderübergreifenden Datenbank des Gesundheitsministeriums gemeldet sein. Die Datenbank dient unter anderem dazu, entlaufene Hunde zu ihren Haltern zurückzubringen.11 Ändert sich etwas, etwa deine Adresse, meldest du auch das.11 Für Katzen gilt die Pflicht nur bei Zuchtkatzen;11 die Stadt Wien rät trotzdem, jeden Hund und jede Katze chippen und registrieren zu lassen.3

Wenn es passiert ist

  • Melde den Verlust beim Gemeindeamt, auch in den Nachbargemeinden, bei den Tierärztinnen und Tierärzten in der Gemeinde, beim regionalen Tierheim oder Tierschutzverein und bei der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde. So rät es das Land Niederösterreich.12
  • Schau immer wieder auf die Fundtierseiten: In Niederösterreich ist das die NÖ Fundtier-Homepage, in Wien veröffentlicht das Veterinäramt alle gefundenen Tiere.31213
  • In Wien erreichst du das Fundservice für Haustiere täglich rund um die Uhr unter +43 1 4000-8060.13
  • Häng in der näheren Umgebung Suchplakate auf.12

Findest du selbst ein Tier, meldest du es in Niederösterreich der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt deiner Bezirksverwaltungsbehörde oder dem regional zuständigen Tierheim.12

Häufige Fragen

Ab welchem Alter dürfen Kinder Feuerwerk zünden?

Feuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk, dürfen Kinder ab 12 Jahren besitzen und verwenden, F2 wie Raketen und Batteriefeuerwerk ab 16 Jahren.12 Das gilt auch, wenn ein Erwachsener das Feuerwerk gekauft hat.1 Größere Kinder lässt du laut Innenministerium nur unter Aufsicht zünden, Kleinkinder hältst du ganz fern.2

Welches Feuerwerk ist für Kinder geeignet?

Für Kinder ab 12 Jahren kommt nur die Kategorie F1 infrage, Kinder unter 12 dürfen auch F1 weder besitzen noch verwenden.1 Das Innenministerium beschreibt F1 als Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel und nennt etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Tortensprüher, Party-Popper, Knallerbsen und Handfontänen.2 Auch damit gilt: Gebrauchsanweisung lesen, Abstand halten und nur unter Aufsicht zünden.2

Wie beruhige ich meinen Hund an Silvester?

Schließ Fenster und Rollläden, schaff einen ruhigen, abgedunkelten Rückzugsort und lass Musik im Hintergrund laufen.38 Verkriecht sich dein Hund, lass ihn; bleib selbst gelassen und lass ihn in der Nacht nicht allein.38 Ist er sehr ängstlich, sprich rechtzeitig mit deiner Tierärztin oder deinem Tierarzt, denn am Silvestertag ist es für Maßnahmen zu spät.38

Darf ich in der Nähe eines Tierheims Feuerwerk zünden?

Nein. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk jeder Kategorie verboten, auch F1.6 Ausgenommen sind nur Artikel ohne akustische Hauptwirkung, wenn die Einrichtung nachweislich zustimmt und niemand gefährdet wird.6 Einen Meterwert nennt das Gesetz nicht.6

Was tun, wenn mein Tier wegläuft?

Melde den Verlust beim Gemeindeamt, bei den Tierärzten der Gemeinde, beim regionalen Tierheim und bei der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt der Bezirksverwaltungsbehörde, und schau regelmäßig auf Fundtierseiten wie der NÖ Fundtier-Homepage; so rät es das Land Niederösterreich.12 In Wien hilft das Fundservice für Haustiere rund um die Uhr unter +43 1 4000-8060.13 Damit dein Tier zurückkommt, sollte es gechippt und registriert sein; für Hunde ist das Pflicht.311

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 6. November 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.

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Quellen

Nummeriert wie die Fußnoten im Text, jeweils mit Herausgeber und Abrufdatum. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde.

  1. 1Pyrotechnikgesetz 2010, § 15: Mindestalter für Besitz und Verwendung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 06.11.2026 · abgerufen am 06.11.2026
  2. 2Pyrotechnik – Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise, Presseinformation zum Jahreswechsel (neues Fenster)BMI, Direktion Spezialeinheiten/Eko Cobra, Entschärfungsdienst · Behörde · Stand Dezember 2025 · abgerufen am 06.11.2026
  3. 3Der Umwelt zuliebe: Stadt bittet um ruhigen Jahreswechsel (neues Fenster)Stadt Wien, Presse-Service (mit Veterinäramt, TierQuarTier, Tierschutzombudsstelle und Tierärztekammer) · Behörde · 28.12.2025 · abgerufen am 06.11.2026
  4. 4Tierschutz rund um Weihnachten und Silvester (neues Fenster)Land Steiermark, mit der Tierschutzombudsstelle · Behörde · 20.12.2024 · abgerufen am 06.11.2026
  5. 5Pyrotechnik-Gefahren: Zwei Drittel der Verletzten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (neues Fenster)KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit · Verband/Medium · 19.12.2025 · abgerufen am 06.11.2026
  6. 6Pyrotechnikgesetz 2010, § 38: Verbote an bestimmten Orten und in geschlossenen Räumen (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 06.11.2026 · abgerufen am 06.11.2026
  7. 7Tieren und der Umwelt zuliebe auf Silvesterknallerei verzichten (neues Fenster)Land Oberösterreich, Landeskorrespondenz (mit der Tierschutzombudsstelle) · Behörde · 21.12.2021 · abgerufen am 06.11.2026
  8. 8Feuerwerk: Kein Knaller für Tiere (neues Fenster)Tierschutzombudsstelle Wien · Behörde · 12.12.2025 · abgerufen am 06.11.2026
  9. 9Sicheres Silvester (neues Fenster)KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit · Verband/Medium · 27.12.2025 · abgerufen am 06.11.2026
  10. 10Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit bei Kindern (neues Fenster)Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (gesundheit.gv.at) · Behörde · letzte Aktualisierung 25.11.2025 · abgerufen am 06.11.2026
  11. 11Tierschutzgesetz, § 24a: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 06.11.2026 · abgerufen am 06.11.2026
  12. 12Suchen und Finden von Haustieren (neues Fenster)Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz · Behörde · abgerufen am 06.11.2026
  13. 13Haustier verloren oder gefunden – Hotline (neues Fenster)Stadt Wien, Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) · Behörde · abgerufen am 06.11.2026