Feuerwerk kaufen · Innsbruck
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Innsbruck.
Geliefert wird von Hötting bis Igls. Darunter steht, was in Innsbruck zu Silvester gilt und welches Feuerwerk dort zuletzt genehmigt war, mit Quellen.
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Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
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Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in Innsbruck erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Stand Silvester 2025/26
Kein Zeitfenster
F2 im Ortsgebiet verboten
Keine Ausnahme-Verordnung – F2 ist im Stadtgebiet auch zu Silvester verboten. Offiziell genehmigt war zuletzt das Feuerwerk auf der Seegrube. Eine Ausnahme für Silvester 2026/27 ist uns nicht bekannt (Stand Oktober 2026).
- Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in Innsbruck verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
- Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367
In Innsbruck
- Feuerwerk ab Kategorie F2 – Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper – ist im Ortsgebiet von Innsbruck verboten; das gelte „natürlich auch für die Silvesternacht“, schrieb die Stadt schon 2014. „In Innsbruck besteht keine Ausnahmeverordnung“, hieß es von der Polizei zu Silvester 2024/25, und auch 2025/26 galt das Verbot „wie in den vergangenen Jahren“.8910
- Das traditionelle Feuerwerk auf der Seegrube um Mitternacht war zu Silvester 2025/26 laut Stadt „offiziell genehmigt“ und sollte unter Aufsicht der Brandsicherheitswache stattfinden; zu sehen ist es von vielen Stellen der Stadt aus.910
- Wenige Tage vor Silvester, ab dem 27.12.2025, brannte der Wald an der Nordkette. Zeitweise waren bis zu 150 Einsatzkräfte im Einsatz, „Brand aus“ gab es erst am 30. Dezember.11
- Wegen der Trockenheit verbot der Bürgermeister als Bezirksverwaltungsbehörde mit Verordnung vom 29.12.2025 jedes Feuerentzünden und das Rauchen in den Waldgebieten der Stadt und in deren Gefährdungsbereich, ausdrücklich auch Raketen, Feuertöpfe, Knallkörper, Feuerräder und Römische Lichter. Ausgenommen waren behördlich bewilligte Feuerwerke, sofern die Witterung sie zuließ. Aufgehoben wurde das Verbot am 13.01.2026; Verstöße kosteten bis zu 7.270 Euro.1213
- Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt kontrolliert gemeinsam mit der Polizei den Verkauf von Feuerwerk und die Einhaltung der Verbote, in der Silvesternacht verstärkt, so zuletzt zu Silvester 2025/26. Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro.91014
- Auch im Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck im RIS, das es seit Juli 2025 gibt, stand für Silvester 2025/26 keine Ausnahme vom F2-Verbot.15
- Die Stadt bittet, auf eigenes Feuerwerk zu verzichten, und lädt zum Bergsilvester ein: zu Silvester 2025/26 mit Kindersilvester am 30. Dezember, Open-Air-Party vor der Hofburg und einem Lichtfestival bis 10. Jänner 2026.10
Stand: Silvester 2025/26
In Tirol allgemein
Wie überall ist F2 im Ortsgebiet verboten, solange keine Verordnung etwas freigibt – für Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich zu Silvester 2025/26 keine Ausnahme. Dazu kamen in Nordtirol Waldbrand-Verordnungen, die Feuerwerk im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
- Zu Silvester 2025/26 erließen wegen der Trockenheit die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz sowie für die Stadt Innsbruck der Bürgermeister Waldbrand-Verordnungen, kundgemacht am 29. und 30.12.2025. Verboten war jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, laut Land Tirol auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Osttirol war ausgenommen.1216171819
- Verstöße kosteten laut den Verordnungen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Nach Niederschlägen wurden sie im Jänner 2026 wieder aufgehoben, etwa in Kufstein am 12. und in Innsbruck am 13. Jänner. Ob es zu Silvester 2026/27 wieder welche gibt, hängt von der Wetterlage ab.13161820
- Seit 1. Juli 2025 machen die Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im RIS kund, also auch eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot; die Stadt Innsbruck hat dort seit Juli 2025 ebenfalls ein Verordnungsblatt. In den Verordnungsblättern von Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine.1521222324
- Der Tiroler Landtag forderte im März 2026 den Bund auf, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von F2 für Privatpersonen zu prüfen. Beschlossen ist ein solches Verbot bis Oktober 2026 nicht, es gilt weiter das Pyrotechnikgesetz.2526
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3627
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342829
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in Innsbruck
Kann ich in Innsbruck abholen?
Nein. In Innsbruck haben wir keine Abholstelle. Wir stellen selbst zu: Zustellung durch PYRONATION an jedem Liefersonntag bis 27. Dezember. Abholen kannst du kostenlos nach Termin in Seekirchen am Wallersee bei Salzburg.
Kann man sich Feuerwerk liefern lassen?
Ja, auch nach Innsbruck: Zustellung durch PYRONATION, jeden Sonntag bis 27. Dezember, kein Paketversand. Bestellschluss ist jeweils am Samstag davor um 18:00 Uhr. Alle Liefertermine und den Ablauf findest du unter Abholung & Lieferung.
Wann darf ich in Innsbruck Feuerwerk zünden?
In Innsbruck gibt es zu Silvester keine Ausnahme: Feuerwerk ab Kategorie F2 ist im Stadtgebiet verboten, auch in der Silvesternacht (Stand Silvester 2025/26). Offiziell genehmigt war zu Silvester 2025/26 das Feuerwerk auf der Seegrube. Erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Bei Trockenheit kann im Wald und in Waldnähe zusätzlich jedes Feuer verboten sein, wie zu Silvester 2025/26. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in Innsbruck Raketen zünden?
Im Stadtgebiet nein: Raketen sind F2, und eine Ausnahme-Verordnung gibt es in Innsbruck nicht (Stand Silvester 2025/26). Erlaubt sind dort F1-Artikel wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Genehmigt war zu Silvester 2025/26 trotzdem ein Feuerwerk über der Stadt: das auf der Seegrube, um Mitternacht von vielen Stellen aus zu sehen.
Was galt zu Silvester 2025/26 im Wald rund um Innsbruck?
In den Waldgebieten der Stadt und in deren Gefährdungsbereich waren vom 29.12.2025 bis 13.01.2026 jedes Feuerentzünden und das Rauchen verboten, ausdrücklich auch Raketen und Knallkörper. Ab dem 27. Dezember hatte an der Nordkette der Wald gebrannt, „Brand aus“ gab es erst am 30. Dezember. In den Bezirken rund um Innsbruck galten ähnliche Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften. Unabhängig davon verbietet das Forstgesetz im Wald, bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe, Feuer zu entzünden und unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Darf ich beim Bergsilvester in der Innenstadt zünden?
Nein. Im Stadtgebiet ist F2 ohnehin verboten, und bei größeren Menschenansammlungen, etwa bei einer Open-Air-Party, verbietet das Pyrotechnikgesetz F2 auch dort, wo eine Gemeinde Silvester freigibt. Das Feuerwerk auf der Seegrube war zu Silvester 2025/26 ein offiziell genehmigtes Feuerwerk unter Aufsicht der Brandsicherheitswache.
Wo finde ich die Regeln für Silvester 2026/27?
Verordnungen der Stadt stehen im Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck im RIS, Waldbrand-Verordnungen des Bürgermeisters im Verordnungsblatt der Bezirksverwaltungsbehörde, ebenfalls im RIS. Solange keine Ausnahme kundgemacht ist, gilt im Ortsgebiet das Verbot. Die Regeln anderer Tiroler Städte wie Kufstein oder Wörgl findest du auf der Seite für Tirol.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
- 8Stadt Innsbruck, Presse 29.12.2014: Pyrotechnik im Ortsgebiet verboten (neues Fenster)
- 9MeinBezirk Tirol, 30.12.2024: Regeln für das Feuerwerk (neues Fenster)
- 10MeinBezirk Tirol, 30.12.2025: Verbote und Appelle zu Silvester (neues Fenster)
- 11Stadt Innsbruck, Presse 30.12.2025: Brand aus auf der Nordkette (neues Fenster)
- 12RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29.12.2025 zur Vorbeugung gegen Waldbrandgefahr (VBl. I Nr. 4/2025) (neues Fenster)
- 13RIS: Aufhebung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, 13.01.2026 (VBl. I Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 14Stadt Innsbruck, Presse 27.12.2022: Mit Rücksicht ins neue Jahr (neues Fenster)
- 15RIS: Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 16Land Tirol, Dezember 2025 (Update 12.01.2026): Waldbrand-Verordnung für Nordtirol (neues Fenster)
- 17tirol.ORF.at, Dezember 2025: Land erlässt Feuerwerksverbot für Nordtirol (neues Fenster)
- 18RIS: Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 13/2025) (neues Fenster)
- 19RIS: Verordnung der BH Schwaz vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens und des Rauchens im Wald (VBl. Nr. 10/2025) (neues Fenster)
- 20RIS: Aufhebung durch die BH Kufstein, 12.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 21RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 60 (Kundmachung im RIS seit 01.07.2025) (neues Fenster)
- 22RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 23RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Wörgl (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 24RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Lienz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 25Dolomitenstadt, 27.03.2026: Tiroler Landtag macht sich für Böllerverbot stark (neues Fenster)
- 26RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
- 27Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 28JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 29JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
Lieferung nach Innsbruck
Dein Feuerwerk. Online ausgesucht.
Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir nach Innsbruck.
Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Innsbruck gilt, steht oben.
