Saison 2026: Lieferung in ganz Österreich – Abholung bis 26. DezemberLiefern lassen oder im Raum Salzburg abholen – Termin im Checkout wählenVom 27. bis 31.12. keine Abholung – da findest du uns an unseren Verkaufshütten
PYRONATION

Feuerwerk kaufen · Lustenau

Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Lustenau.

PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Lustenau haben wir kein Geschäft. Weil die Marktgemeinde im Rheintal zu Silvester zuletzt eine eigene Verordnung erlassen hat, steht sie hier mit Uhrzeit, Zonen und Quellen.

Zustellung durch PYRONATION in ganz Lustenau und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall in Vorarlberg € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.

Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr

Pauschale
€ 13,90
Liefertag
Jeden Sonntag
Bestellschluss
Sa. 18:00
Bezahlung
Vorab

Lieferung · € 13,90 pro Bestellung

So läuft die Lieferung.

Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.

Liefersonntage und Bestellschluss

  1. So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
  2. So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
  3. So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
  4. So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
  5. So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
  6. So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
  7. So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
  8. So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr

Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026

Was in Lustenau erlaubt ist.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234

Silvesternacht 2025/26

23–1 Uhr

Zu Silvester 2025/26 war F2 laut Verordnung von 23 bis 1 Uhr erlaubt – nicht in den Industriegebieten und nicht im Sportpark. Die Regel für 2026/27 lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor. Genaue Grenzen zeigt nur der Lageplan der Verordnung.

In Lustenau

  • Laut Verordnung des Bürgermeisters vom 23.12.2025 war Feuerwerk der Kategorie F2 in der Silvesternacht vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, im Ortsgebiet laut Lageplan erlaubt, ausgenommen die im Lageplan rot markierten Bereiche. Laut Marktgemeinde blieb Feuerwerk in den Industriegebieten Nord, Sägerstraße und Millennium Park sowie im Sportpark verboten.567
  • Die Verordnung erinnert selbst daran, was auch in der freigegebenen Zeit verboten blieb: Feuerwerk bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten, in der Nähe von Tankstellen und F2 bei größeren Menschenansammlungen.258
  • Lustenau hat sich mit Dornbirn, Hohenems und Altach auf eine gemeinsame Vorgangsweise geeinigt: Zu Silvester 2025/26 galt in Lustenau und Dornbirn 23 bis 1 Uhr, in Hohenems und Altach 21 bis 1 Uhr.79
  • Die Ausnahme gilt nur für den Jahreswechsel, den die Verordnung nennt. Zu Silvester 2024/25 galt dasselbe Zeitfenster, ebenfalls mit Lageplan; die Verordnung erschien damals am 16. Dezember im Verordnungsblatt der Marktgemeinde im RIS, 2025 am 23. Dezember.510
  • Im Gemeindeblatt vom Dezember 2025 bat die Marktgemeinde, „so wenig Feuerwerk wie möglich“ abzuschießen, weil der Lärm kleine Kinder, kranke und ältere Menschen und Tiere besonders belastet; Ansprechstelle ist die Sicherheitswache der Marktgemeinde.7

Stand: Silvester 2025/26

In Vorarlberg allgemein

Einzelne Gemeinden verordnen ein Silvester-Zeitfenster, zuletzt etwa Dornbirn und Lustenau. Bregenz, Feldkirch und Bludenz gaben zu Silvester 2025/26 nichts frei.

  • Zu Silvester 2025/26 gab es Ausnahme-Verordnungen nur in einzelnen Gemeinden, im Rheintal abgestimmt: Hohenems und Altach von 21:00 bis 1:00 Uhr, Dornbirn und Lustenau von 23:00 bis 1:00 Uhr. Bregenz, Feldkirch, Bludenz, Höchst und Hörbranz erließen keine Verordnung – dort galt das generelle Verbot.791112
  • Das Land Vorarlberg bat die Gemeinden schon zu Silvester 2023/24, Feuerwerk auf die Zeit von 21 bis 1 Uhr oder auf bestimmte Plätze zu begrenzen.13
  • Vorarlberger Gemeinden wie Gaißau oder Alberschwende machen ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kund. Ein Beispiel ist die Silvesterfeuerwerksverordnung von Gaißau für 2024/25: F2 durch über 16-Jährige nur von 23:00 bis 1:00 Uhr und nur in den ausgewiesenen Gebieten. Solche Verordnungen gelten jeweils nur für den Jahreswechsel, den sie nennen.141516
  • Die in Berichten genannten bis zu 10.000 Euro sind der Strafrahmen fürs Inverkehrbringen; wer verbotenerweise zündet, riskiert bis zu 3.600 Euro. F3, F4 und Böllerschießen brauchen eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft.917
  • In der Silvesternacht 2025/26 zeigte die Polizei in Vorarlberg 40 Personen wegen Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz an.18
  • Nach Wochen ohne Regen warnte die Feuerwehr zu Silvester 2025/26 vor erhöhter Waldbrandgefahr.911
Weitere Städte in Vorarlberg

Das gilt in ganz Österreich

  • Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
  • F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3819
  • Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.3420
  • Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.341721
Alle Regeln für ganz Österreich

Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.

Gut zu wissen

Fragen zu Feuerwerk in Lustenau

Wann darf ich in Lustenau Feuerwerk zünden?

Zu Silvester 2025/26 war Feuerwerk der Kategorie F2 in Lustenau laut Verordnung des Bürgermeisters vom 23.12.2025 von 23 bis 1 Uhr erlaubt, im Ortsgebiet laut Lageplan – nicht in den Industriegebieten Nord, Sägerstraße und Millennium Park, nicht im Sportpark und nie bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tiergärten, Tankstellen oder größeren Menschenansammlungen. Außerhalb dieser Zeit gilt das Verbot im Ortsgebiet. Die Ausnahme gilt nur für einen Jahreswechsel; die Regel für 2026/27 lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.

Darf ich in Lustenau Raketen zünden?

Nur mit einer Verordnung der Marktgemeinde, und dann nur zur verordneten Zeit und außerhalb der Verbotszonen: Zu Silvester 2025/26 erlaubte die Verordnung Raketen der Kategorie F2 von 23 bis 1 Uhr, nicht aber in den Industriegebieten Nord, Sägerstraße und Millennium Park und nicht im Sportpark. Außerhalb dieser Zeit sind sie im Ortsgebiet verboten, und ob 2026/27 dieselbe Regel gilt, entscheidet die neue Verordnung.

Gilt die Ausnahme auch bei der Kirche oder beim Altersheim?

Nein. Bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk jeder Kategorie verboten, auch in der freigegebenen Zeit, ebenso in der Nähe von Tankstellen; F2 ist außerdem bei größeren Menschenansammlungen verboten. Einen Abstand in Metern nennt das Gesetz nicht, es spricht von „unmittelbarer Nähe“.

Wo finde ich die Regel für Silvester 2026/27?

Im Verordnungsblatt der Marktgemeinde Lustenau im RIS und im Gemeindeblatt. 2025 kam die Verordnung am 23. Dezember, 2024 am 16. Dezember. Bis eine neue Verordnung kundgemacht ist, gilt im Ortsgebiet das Verbot; Fragen beantwortet die Sicherheitswache der Marktgemeinde.

Wie ist es in Dornbirn, Hohenems und Altach?

Dornbirn gab zu Silvester 2025/26 dieselben Stunden frei, in den Bezirken I bis VI und ohne Parks und Ache. Hohenems und Altach erlaubten laut ORF schon ab 21 Uhr, ebenfalls bis 1 Uhr. In Bregenz und Feldkirch gab es keine Ausnahme.

Alle Fragen & Antworten

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.

  1. 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
  2. 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
  3. 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
  4. 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
  5. 5RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau zu Silvester 2025, 23.12.2025 (VBl. Nr. 15/2025) (neues Fenster)
  6. 6RIS: Lageplan zur Lustenauer Verordnung, Silvester 2025 (neues Fenster)
  7. 7Marktgemeinde Lustenau, Gemeindeblatt 19.12.2025 (S. 25): Silvester-Feuerwerk (neues Fenster)
  8. 8JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
  9. 9vorarlberg.ORF.at, 29.12.2025: Raketen und Böller brauchen Bewilligung (neues Fenster)
  10. 10RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau zu Silvester 2024, 16.12.2024 (VBl. Nr. 16/2024) (neues Fenster)
  11. 11vorarlberg.ORF.at, 30.12.2025: Zwischen Feierlaune und Sorge (neues Fenster)
  12. 12MeinBezirk Vorarlberg, Dezember 2025: Ausnahmsweise Feuerwerk (neues Fenster)
  13. 13Land Vorarlberg, 28.12.2023: Silvesterfeuerwerke – Menschen, Tiere und Umwelt schützen (neues Fenster)
  14. 14RIS: Silvesterfeuerwerksverordnung Gaißau, 16.12.2024 (neues Fenster)
  15. 15RIS: Verordnung der Gemeinde Gaißau, 14.12.2023 (neues Fenster)
  16. 16RIS: Verordnung der Gemeinde Alberschwende, 21.11.2024 (neues Fenster)
  17. 17JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
  18. 18vorarlberg.ORF.at, 01.01.2026: 368 Einsätze, 40 Anzeigen und ein Verletzter (neues Fenster)
  19. 19Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
  20. 20JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
  21. 21JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)

Lieferung nach Lustenau

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Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Lustenau gilt, steht oben.