Feuerwerk kaufen · Kufstein
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Kufstein.
PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Kufstein haben wir kein Geschäft. Hier steht, was zu Silvester in der Festungsstadt Kufstein gilt, was die Bezirkshauptmannschaft für den Wald verordnet hatte und warum es zuletzt kein Stadtfeuerwerk gab.
Zustellung durch PYRONATION in ganz Kufstein und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall in Tirol € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
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Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in Kufstein erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Stand Silvester 2025/26
Kein Zeitfenster bekannt
Ohne Verordnung: F2 im Ortsgebiet verboten
Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten. Ein großes Feuerwerk von Stadt oder Tourismusverband gab es seit 2018 nicht mehr. Ob für Silvester 2026/27 eine Ausnahme geplant ist, weiß die Stadtgemeinde; Verordnungen erscheinen im Verordnungsblatt der Stadt im RIS.
- Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in Kufstein verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
- Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367
In Kufstein
- Eine Ausnahme der Stadt vom F2-Verbot fand sich für Silvester 2025/26 nicht – auch nicht im Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein im RIS, in dem Tiroler Gemeinden seit Juli 2025 ihre Verordnungen kundmachen. Ohne eine solche Ausnahme gilt für Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper im Ortsgebiet das Verbot.289
- Das Großfeuerwerk zum Vorsilvester am 30. Dezember strich der Stadtrat 2018, laut Bürgermeister wegen der Feinstaub-, Umwelt- und Lärmbelastung. Große, von Stadt und Tourismusverband organisierte Feuerwerke gibt es laut MeinBezirk seither nicht mehr (Stand 2020).1011
- Statt Feuerwerk setzte der Tourismusverband Kufsteinerland mit der Stadt auf das Lichtfestival „Stimme der Burg“ auf der Festung, und mit den Gemeinden im Kufsteinerland wurde vereinbart, dass es keine Feuerwerk-Veranstaltungen mehr geben darf. Im Winter 2024/25 setzte das Festival aus, für 2025/26 strich die Stadt im Sommer 2025 aus Spargründen ihre Finanzierung.1213
- Zu Silvester 2025/26 verbot die Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 29.12.2025 bis 12.01.2026 jedes Feuerentzünden und das Rauchen in allen Waldgebieten des Bezirks und in deren Gefährdungsbereich – laut Land Tirol auch Feuerwerk, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Der Strafrahmen lag bei bis zu 7.270 Euro.141516
Stand: Silvester 2025/26
In Tirol allgemein
Wie überall ist F2 im Ortsgebiet verboten, solange keine Verordnung etwas freigibt – für Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich zu Silvester 2025/26 keine Ausnahme. Dazu kamen in Nordtirol Waldbrand-Verordnungen, die Feuerwerk im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
- Zu Silvester 2025/26 erließen wegen der Trockenheit die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz sowie für die Stadt Innsbruck der Bürgermeister Waldbrand-Verordnungen, kundgemacht am 29. und 30.12.2025. Verboten war jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, laut Land Tirol auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Osttirol war ausgenommen.1416171819
- Verstöße kosteten laut den Verordnungen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Nach Niederschlägen wurden sie im Jänner 2026 wieder aufgehoben, etwa in Kufstein am 12. und in Innsbruck am 13. Jänner. Ob es zu Silvester 2026/27 wieder welche gibt, hängt von der Wetterlage ab.14151620
- Seit 1. Juli 2025 machen die Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im RIS kund, also auch eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot; die Stadt Innsbruck hat dort seit Juli 2025 ebenfalls ein Verordnungsblatt. In den Verordnungsblättern von Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine.89212223
- Der Tiroler Landtag forderte im März 2026 den Bund auf, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von F2 für Privatpersonen zu prüfen. Beschlossen ist ein solches Verbot bis Oktober 2026 nicht, es gilt weiter das Pyrotechnikgesetz.2425
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3626
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342728
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in Kufstein
Wann darf ich in Kufstein Feuerwerk zünden?
In Kufstein ist eine Silvester-Ausnahme nicht bekannt (Stand Silvester 2025/26): Im Ortsgebiet ist F2 verboten, erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Im Wald und in Waldnähe galt zu Silvester 2025/26 zusätzlich eine Waldbrand-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in Kufstein Raketen zünden?
Im Ortsgebiet nein: Raketen sind F2, und eine Silvester-Ausnahme der Stadt ist nicht bekannt (Stand Silvester 2025/26). Erlaubt sind dort F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
Gibt es in Kufstein ein Silvesterfeuerwerk?
Zuletzt keines von Stadt oder Tourismusverband: Das Großfeuerwerk zum Vorsilvester hat der Stadtrat 2018 gestrichen. Das Lichtfestival auf der Festung, das danach statt Feuerwerk lief, setzte im Winter 2024/25 aus, und für 2025/26 strich die Stadt die Finanzierung.
Was gilt im Wald rund um Kufstein?
Das Forstgesetz verbietet im Wald, bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe, Feuer zu entzünden und unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Bei großer Trockenheit kann die Bezirkshauptmannschaft Kufstein zusätzlich eine Waldbrand-Verordnung erlassen, zu Silvester 2025/26 galt eine vom 29.12.2025 bis 12.01.2026; laut Land Tirol war damit auch Feuerwerk im Wald und auf Wiesen neben Wäldern verboten. Die Verordnung galt für den ganzen Bezirk, also auch für Wörgl.
Wo finde ich die Regeln für Silvester 2026/27?
Verordnungen der Stadt Kufstein und der Bezirkshauptmannschaft Kufstein stehen im RIS, jeweils im eigenen Verordnungsblatt. Solange keine Ausnahme kundgemacht ist, gilt im Ortsgebiet das Verbot.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
- 8RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 9RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 60 (Kundmachung im RIS seit 01.07.2025) (neues Fenster)
- 10Tiroler Tageszeitung, 22.09.2018: Aus für Vorsilvester in Kufstein (neues Fenster)
- 11MeinBezirk Kufstein, 10.12.2020: Im Bezirk Kufstein vielerorts kein Feuerwerk (neues Fenster)
- 12MeinBezirk Kufstein, 22.12.2022: Feuerwerke durch Tourismusverbände werden weniger (neues Fenster)
- 13MeinBezirk Kufstein, 31.07.2025: Kein Lichtfestival auf der Festung im Winter 2025/26 (neues Fenster)
- 14RIS: Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 13/2025) (neues Fenster)
- 15RIS: Aufhebung durch die BH Kufstein, 12.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 16Land Tirol, Dezember 2025 (Update 12.01.2026): Waldbrand-Verordnung für Nordtirol (neues Fenster)
- 17tirol.ORF.at, Dezember 2025: Land erlässt Feuerwerksverbot für Nordtirol (neues Fenster)
- 18RIS: Verordnung der BH Schwaz vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens und des Rauchens im Wald (VBl. Nr. 10/2025) (neues Fenster)
- 19RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29.12.2025 zur Vorbeugung gegen Waldbrandgefahr (VBl. I Nr. 4/2025) (neues Fenster)
- 20RIS: Aufhebung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, 13.01.2026 (VBl. I Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 21RIS: Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 22RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Wörgl (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 23RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Lienz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 24Dolomitenstadt, 27.03.2026: Tiroler Landtag macht sich für Böllerverbot stark (neues Fenster)
- 25RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
- 26Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 27JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 28JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
Lieferung nach Kufstein
Dein Feuerwerk. Online ausgesucht.
Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir nach Kufstein.
Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Kufstein gilt, steht oben.
