Klagenfurt
Zeitfenster zu SilvesterVerordnung vom 21.12.2021 ohne Ablaufdatum: F2 in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten, außer in Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg.
- Die Kleinfeuerwerksverordnung des Bürgermeisters vom 21.12.2021 nimmt die Siedlungsgebiete der Stadt in der Nacht von Silvester auf Neujahr von 23:30 bis 0:30 Uhr vom F2-Verbot aus – ausgenommen die Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Ein Ablaufdatum hat sie nicht, die Stadt führt sie weiter unter ihren Rechtsinformationen (Stand Oktober 2026).523
- Nicht unter die Ausnahme fällt das Zünden in geschlossenen Räumen und im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheime und Tiergärten.5
Stand: Oktober 2026 (Verordnung vom 21.12.2021)
Die Verordnung hat kein Ablaufdatum, die Stadt kann sie aber jederzeit ändern – bitte vor Silvester unter den Rechtsinformationen auf klagenfurt.at prüfen.
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