Feuerwerk kaufen · Saalfelden
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Saalfelden.
PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Saalfelden haben wir kein Geschäft. Weiter unten steht, was in Saalfelden und im übrigen Pinzgau zu Silvester gilt. Wer lieber abholt, wählt im Checkout einen kostenlosen Abholtermin in Seekirchen am Wallersee.
Zustellung durch PYRONATION in ganz Saalfelden und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall im Land Salzburg € 8,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- Pauschale
- € 8,90
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- Jeden Sonntag
- Bestellschluss
- Sa. 18:00
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Lieferung · € 8,90 pro Bestellung
So läuft die Lieferung.
Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.
Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in Saalfelden erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Stand Silvester 2025/26
Kein Zeitfenster
F2 im Ortsgebiet verboten
Keine Silvester-Ausnahme, wie schon seit 2020/21 – F2 ist im Ortsgebiet verboten.
- Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in Saalfelden verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
- Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367
In Saalfelden
- „Wie bereits in den Vorjahren gibt es zu Silvester in Saalfelden auch heuer keine Ausnahmegenehmigung“ für F2, schrieb die Stadtgemeinde im Stadtblatt vom Dezember 2025 (Silvester 2025/26). Damit gilt das F2-Verbot im Ortsgebiet nach § 38 Pyrotechnikgesetz.18
- Bis Silvester 2019/20 war das anders: Eine Verordnung des Bürgermeisters erlaubte private Feuerwerke bis 2 Uhr an 21 ausgewiesenen Plätzen. Zu Silvester 2020/21 blieb das Verbot aufrecht, seither gab es keine Ausnahme mehr.8910
- Als Gründe nannte der Bürgermeister 2020 die Umweltbelastung durch Feinstaub, den Stress für Haus- und Wildtiere und den Müll, der nach Silvester auf Plätzen und Wiesen liegen bleibt. Die Polizei werde das Verbot im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren, hieß es damals aus der Stadtgemeinde.10
- Im Pinzgau entscheidet jede Gemeinde selbst: Zu Silvester 2025/26 erlaubten unter anderem Krimml, Neukirchen, Hollersbach, Stuhlfelden und Maria Alm private Feuerwerke. Zeiten und Zonen legt die jeweilige Verordnung fest, und auch dort bleibt Feuerwerk bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen und Tankstellen verboten, F2 außerdem bei größeren Menschenansammlungen.261112
- Im ganzen Bezirk Zell am See gilt seit 28.07.2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ohne Ablaufdatum: Jedes Feueranzünden und das Rauchen sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten, Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro. Aufgehoben war sie am 23.10.2026 noch nicht.13
- Für behördliche Bewilligungen von Feuerwerken ist laut Stadtgemeinde die Bezirkshauptmannschaft Zell am See zuständig, für eine Silvester-Ausnahme im Ortsgebiet der Bürgermeister.18
Stand: Silvester 2025/26
Im Land Salzburg allgemein
Eine Landesregel gibt es nicht: Ob F2 zu Silvester im Ortsgebiet erlaubt ist, entscheidet jede Gemeinde per Verordnung. Zu Silvester 2025/26 gab es Ausnahmen vor allem im Lungau und in einzelnen Pinzgauer Gemeinden, in der Stadt Salzburg blieb privates Feuerwerk ab F2 verboten.
- Zu Silvester 2025/26 erlaubten alle 15 Lungauer Gemeinden private Feuerwerke von 23 bis 1 Uhr, rieten aber zum Verzicht. Im Pinzgau gab es Ausnahmen unter anderem in Krimml, Neukirchen, Hollersbach, Stuhlfelden und Maria Alm, im Pongau nur in Schwarzach und Untertauern.1112
- Im Flachgau und im Tennengau blieb das Verbot zu Silvester 2025/26 laut SALZBURG24 weitgehend aufrecht, ebenso in der Stadt Salzburg.12
- Seit Ende Juli 2026 gelten Waldbrandschutz-Verordnungen ohne Ablaufdatum, unter anderem in den Bezirken Salzburg-Umgebung, Hallein und Zell am See und in der Stadt Salzburg: Jedes Feueranzünden und das Rauchen sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten, Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro. Bis zum 23.10.2026 wurde keine davon aufgehoben.13141516
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3617
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.341819
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in Saalfelden
Wann darf ich in Saalfelden Feuerwerk zünden?
In Saalfelden ist F2 im Ortsgebiet verboten, auch zu Silvester: Eine Ausnahme gab es zu 2025/26 nicht, wie schon in den Jahren davor. Erlaubt sind im Ortsgebiet F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Im Wald und in Waldnähe gilt im Bezirk Zell am See zusätzlich eine Waldbrandschutz-Verordnung (Stand 23.10.2026). Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in Saalfelden Raketen zünden?
Nicht im Ortsgebiet: Raketen sind F2, und eine Silvester-Ausnahme gab es in Saalfelden zu 2025/26 nicht, wie schon in den Jahren davor. Erlaubt sind dort F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
Seit wann gibt es in Saalfelden keine Silvester-Ausnahme mehr?
Seit Silvester 2020/21. Bis 2019/20 erlaubte eine Verordnung des Bürgermeisters private Feuerwerke bis 2 Uhr an 21 ausgewiesenen Plätzen. Als Gründe für das Ende nannte der Bürgermeister 2020 Feinstaub, den Stress für Haus- und Wildtiere und den Müll nach Silvester.
In welchen Pinzgauer Gemeinden war Feuerwerk zu Silvester 2025/26 erlaubt?
Laut ORF und SALZBURG24 unter anderem in Krimml, Neukirchen, Hollersbach, Stuhlfelden und Maria Alm. Zeiten und Zonen legt jede Gemeinde in ihrer Verordnung fest, und auch dort bleibt F2 bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tankstellen und größeren Menschenansammlungen verboten. Für 2026/27 entscheiden die Gemeinden neu, meist im Dezember.
Gilt im Pinzgau ein Feuerverbot im Wald?
Ja, Stand 23.10.2026: Die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27.07.2026 verbietet im ganzen Bezirk jedes Feueranzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro. Ob sie zu Silvester noch gilt, prüfen wir im Dezember.
Wer ist in Saalfelden zuständig?
Für eine Silvester-Ausnahme im Ortsgebiet der Bürgermeister (Stadtgemeinde Saalfelden). Für behördliche Bewilligungen von Feuerwerken und für Strafen die Bezirkshauptmannschaft Zell am See.
Wo kann ich in Saalfelden Feuerwerk kaufen?
Bei uns bestellst du online und holst dein Feuerwerk kostenlos nach Termin in Seekirchen am Wallersee ab, alles dazu unter Feuerwerk abholen in Seekirchen. Ob wir gerade nach Saalfelden liefern und was das kostet, steht oben auf dieser Seite, der Ablauf unter Abholung & Lieferung.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
- 8Stadtgemeinde Saalfelden, Stadtblatt Dezember 2025: Silvester – Feuerwerke verboten (PDF, S. 5) (neues Fenster)
- 9salzburg.ORF.at, 22.12.2019: Silvesterfeuerwerk in Saalfelden (neues Fenster)
- 10MeinBezirk Pinzgau, 20.10.2020: Heuer bleiben zu Silvester private Feuerwerke verboten (neues Fenster)
- 11salzburg.ORF.at, 31.12.2025 (neues Fenster)
- 12SALZBURG24, 18.12.2025: In diesen Gemeinden sind private Feuerwerke erlaubt (neues Fenster)
- 13RIS: LGBl. Nr. 74/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Zell am See (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 14RIS: LGBl. Nr. 75/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Salzburg-Umgebung (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 15RIS: LGBl. Nr. 77/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Hallein (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 16RIS: LGBl. Nr. 78/2026, Waldbrandschutz in der Stadt Salzburg (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 17Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 18JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 19JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
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Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Saalfelden gilt, steht oben.
