Feuerwerk kaufen · Klagenfurt
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Klagenfurt.
Klagenfurt gibt F2 per Verordnung vom 21.12.2021 in der Silvesternacht für eine Stunde frei, mit klaren Grenzen – welche das sind, steht weiter unten, mit Quellen.
Zustellung durch PYRONATION in ganz Klagenfurt und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall in Kärnten € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- Pauschale
- € 13,90
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- Jeden Sonntag
- Bestellschluss
- Sa. 18:00
- Bezahlung
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Lieferung · € 13,90 pro Bestellung
So läuft die Lieferung.
Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.
Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in Klagenfurt erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Silvesternacht · Verordnung vom 21.12.2021
23:30–0:30 Uhr
Verordnung vom 21.12.2021 ohne Ablaufdatum: F2 in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten, außer in Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Die Verordnung hat kein Ablaufdatum, die Stadt kann sie aber jederzeit ändern – bitte vor Silvester unter den Rechtsinformationen auf klagenfurt.at prüfen.
In Klagenfurt
- Die Kleinfeuerwerksverordnung des Bürgermeisters vom 21.12.2021 nimmt die Siedlungsgebiete der Stadt in der Nacht von Silvester auf Neujahr von 23:30 bis 0:30 Uhr vom F2-Verbot aus – ausgenommen die Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Ein Ablaufdatum hat sie nicht, die Stadt führt sie weiter unter ihren Rechtsinformationen (Stand Oktober 2026).56
- Nicht unter die Ausnahme fällt das Zünden in geschlossenen Räumen und im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime sowie Tierheime und Tiergärten.5
- Zu Silvester 2025/26 meldeten 5 Minuten und MeinBezirk dasselbe Zeitfenster von 23:30 bis 0:30 Uhr.78
- Auch im Zeitfenster bleibt F2 innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten.9
- Verstöße bestraft laut Verordnung die Landespolizeidirektion, mit bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe. Sie ist in Klagenfurt auch sonst für das Pyrotechnikgesetz zuständig, mit ihrer Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung.510
- Eine solche Verordnung kann die Stadt jederzeit ändern oder aufheben: Die Vorgängerin vom 29.12.2017 hob die Bürgermeisterin am 16.12.2020 „mit sofortiger Wirkung“ auf, die heutige Verordnung folgte im Dezember 2021. Eine spätere Pyrotechnik-Verordnung steht im elektronischen Amtsblatt der Stadt nicht (Stand Oktober 2026).1112
Stand: Oktober 2026 (Verordnung vom 21.12.2021)
In Kärnten allgemein
Zu Silvester entscheidet jede Gemeinde selbst und macht das im elektronischen Amtsblatt kund. 2025/26 gab es etwa in Klagenfurt und Wolfsberg ein Zeitfenster, in Villach und Spittal an der Drau nicht.
- Zu Silvester 2025/26 galten in Kärnten unter anderem diese Ausnahmen: Klagenfurt von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten außer Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg (Verordnung vom 21.12.2021, ohne Ablaufdatum) und Wolfsberg von 23:30 bis 1 Uhr, außer in der Altstadt (Verordnung vom 15.12.2025). Villach und Spittal an der Drau hatten keine Ausnahme verordnet.5131415
- Kärntner Gemeinden müssen ihre Verordnungen im elektronischen Amtsblatt kundmachen (§ 15 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung); auch Klagenfurt und Villach veröffentlichen ihre Pyrotechnik-Verordnungen dort. Ob deine Gemeinde zu Silvester eine Ausnahme verordnet hat, findest du dort unter ihrem Namen.12141617
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3918
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.3419
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342021
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in Klagenfurt
Kann ich in Klagenfurt abholen?
Nein. In Klagenfurt haben wir keine Abholstelle. Wir stellen selbst zu: Zustellung durch PYRONATION an jedem Liefersonntag bis 27. Dezember. Abholen kannst du kostenlos nach Termin in Seekirchen am Wallersee bei Salzburg.
Kann man sich Feuerwerk liefern lassen?
Ja, auch nach Klagenfurt: Zustellung durch PYRONATION, jeden Sonntag bis 27. Dezember, kein Paketversand. Bestellschluss ist jeweils am Samstag davor um 18:00 Uhr. Alle Liefertermine und den Ablauf findest du unter Abholung & Lieferung.
Wann darf ich in Klagenfurt Feuerwerk zünden?
In Klagenfurt erlaubt die Kleinfeuerwerksverordnung des Bürgermeisters vom 21.12.2021 – ohne Ablaufdatum, weiter gültig (Stand Oktober 2026) – F2 in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten. Ausgenommen sind die Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg. Nicht erlaubt ist F2 in geschlossenen Räumen, im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime, Tierheime und Tiergärten sowie bei größeren Menschenansammlungen. Außerhalb dieser Stunde gilt das Verbot im Ortsgebiet, Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro. Die Stadt kann die Verordnung jederzeit ändern – bitte vor Silvester prüfen. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in Klagenfurt Raketen zünden?
Nur in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr und nur in den Siedlungsgebieten, so steht es in der Kleinfeuerwerksverordnung vom 21.12.2021 (Stand Oktober 2026). In den Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg, im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenanstalten, Heime, Tierheime und Tiergärten und bei größeren Menschenansammlungen bleibt es auch dann verboten. Zu jeder anderen Zeit ist F2 im Ortsgebiet verboten.
Gilt die Freigabe auch zu Silvester 2026/27?
Nach heutigem Stand ja: Die Verordnung vom 21.12.2021 hat kein Ablaufdatum und stand im Oktober 2026 weiter unter den Rechtsinformationen auf klagenfurt.at. Die Stadt kann sie aber jederzeit ändern oder aufheben, so wie 2020 ihre Vorgängerin. Bitte prüf vor Silvester, ob sich etwas geändert hat.
Ist Feuerwerk in Kärnten erlaubt?
F1 wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk ja, F2 im Ortsgebiet nur dort, wo die Gemeinde es per Verordnung freigibt – das entscheidet in Kärnten jede Gemeinde selbst. Zu Silvester 2025/26 hatten etwa Klagenfurt von 23:30 bis 0:30 Uhr und Wolfsberg von 23:30 bis 1 Uhr ein Zeitfenster, Villach und Spittal an der Drau keines. Kärntner Gemeinden machen solche Verordnungen im elektronischen Amtsblatt kund, dort steht unter dem Namen deiner Gemeinde, ob sie zu Silvester etwas freigibt (Stand Oktober 2026).
Was gilt in Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg?
Dort gilt die Freigabe nicht: Die Verordnung nimmt die beiden Katastralgemeinden ausdrücklich aus, F2 bleibt dort im Ortsgebiet auch in der Silvesternacht verboten. F1 wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk bleibt erlaubt, aber nie bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tiergärten oder Tankstellen.
Wer ist in Klagenfurt für Feuerwerk zuständig?
Für das Pyrotechnikgesetz die Landespolizeidirektion Kärnten mit ihrer Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung, sie bestraft laut Verordnung auch Verstöße. F3 und F4 brauchen Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung. Die Silvester-Verordnung selbst erlässt der Bürgermeister.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5RIS: Klagenfurt am Wörthersee, Kleinfeuerwerksverordnung des Bürgermeisters vom 21.12.2021 (neues Fenster)
- 6Stadt Klagenfurt: Rechtsinformationen, Verordnungen (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 75 Minuten, 11.12.2025: Diese Regeln gelten in Klagenfurt (neues Fenster)
- 8MeinBezirk Klagenfurt, Dezember 2025: Regeln fürs Silvesterfeuerwerk (neues Fenster)
- 9JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 10Polizei Kärnten: Pyrotechnik, zuständige Behörden (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 11RIS: Klagenfurt am Wörthersee, Aufhebung der Kleinfeuerwerksverordnung von 2017, 16.12.2020 (neues Fenster)
- 12Elektronisches Amtsblatt: Magistrat Klagenfurt am Wörthersee (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 13RIS: Wolfsberg, Pyrotechnikverordnung 2025 des Bürgermeisters vom 15.12.2025 (neues Fenster)
- 14Elektronisches Amtsblatt: Magistrat der Stadt Villach (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 15Elektronisches Amtsblatt: Stadtgemeinde Spittal an der Drau (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 16RIS: Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung, § 15 (Kundmachung von Verordnungen) (neues Fenster)
- 17Elektronisches Amtsblatt der Kärntner Gemeinden: Gemeindeverordnungen (abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 18Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 19JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 20JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 21JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
Lieferung nach Klagenfurt
Dein Feuerwerk. Dein Silvester.
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Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Klagenfurt gilt, steht oben.
