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PYRONATION

Feuerwerk kaufen · Vorarlberg

Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Vorarlberg.

PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Vorarlberg haben wir kein Geschäft. Bis Vorarlberg ist es von uns ein weiter Weg – geliefert wird trotzdem, was das kostet, steht gleich darunter. Weiter unten: in welchen Gemeinden zu Silvester 2025/26 ein Zeitfenster galt und wo nicht, jede Angabe mit Quelle. Du wohnst in Bregenz? Dann schau auf die Seite der Landeshauptstadt: Feuerwerk-Lieferung nach Bregenz.

Zustellung durch PYRONATION in ganz Vorarlberg: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.

Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr

Pauschale
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Jeden Sonntag
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So läuft die Lieferung.

Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.

Liefersonntage und Bestellschluss

  1. So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
  2. So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
  3. So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
  4. So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
  5. So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
  6. So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
  7. So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
  8. So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr

Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026

Was in Vorarlberg erlaubt ist.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234

In Vorarlberg

Einzelne Gemeinden verordnen ein Silvester-Zeitfenster, zuletzt etwa Dornbirn und Lustenau. Bregenz, Feldkirch und Bludenz gaben zu Silvester 2025/26 nichts frei.

  • Zu Silvester 2025/26 gab es Ausnahme-Verordnungen nur in einzelnen Gemeinden, im Rheintal abgestimmt: Hohenems und Altach von 21:00 bis 1:00 Uhr, Dornbirn und Lustenau von 23:00 bis 1:00 Uhr. Bregenz, Feldkirch, Bludenz, Höchst und Hörbranz erließen keine Verordnung – dort galt das generelle Verbot.5678
  • Das Land Vorarlberg bat die Gemeinden schon zu Silvester 2023/24, Feuerwerk auf die Zeit von 21 bis 1 Uhr oder auf bestimmte Plätze zu begrenzen.9
  • Vorarlberger Gemeinden wie Gaißau oder Alberschwende machen ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kund. Ein Beispiel ist die Silvesterfeuerwerksverordnung von Gaißau für 2024/25: F2 durch über 16-Jährige nur von 23:00 bis 1:00 Uhr und nur in den ausgewiesenen Gebieten. Solche Verordnungen gelten jeweils nur für den Jahreswechsel, den sie nennen.101112
  • Die in Berichten genannten bis zu 10.000 Euro sind der Strafrahmen fürs Inverkehrbringen; wer verbotenerweise zündet, riskiert bis zu 3.600 Euro. F3, F4 und Böllerschießen brauchen eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft.513
  • In der Silvesternacht 2025/26 zeigte die Polizei in Vorarlberg 40 Personen wegen Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz an.14
  • Nach Wochen ohne Regen warnte die Feuerwehr zu Silvester 2025/26 vor erhöhter Waldbrandgefahr.56

Das gilt in ganz Österreich

  • Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln) gilt das F2-Verbot nicht – die folgenden Verbote aber überall. Dazu kommt das Forstgesetz: Im Wald und bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe darf niemand unbefugt Feuer entzünden – zünde dort kein Feuerwerk.2315
  • Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
  • In der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Orte, etwa bei Tankstellen, ist Feuerwerk ausnahmslos verboten.14
  • F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.31617
  • In geschlossenen Räumen sind F2 und P1 tabu, außer die Gebrauchsanweisung erlaubt es ausdrücklich und es entsteht weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm. F1 – etwa Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk – darfst du auch im Ortsgebiet verwenden, drinnen nur laut Gebrauchsanweisung.2418
  • Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.3419
  • Zulässig ist nur Ware mit CE-Kennzeichen, Registriernummer und Kennzeichnung auf Deutsch. F2-Knallkörper brauchen einen Knallsatz aus reinem Schwarzpulver, Kracher mit Blitzknallsatz sind verboten. Und: immer einzeln anzünden, nie bündeln.3420
  • Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.341321
  • Neue Regeln? Stand Oktober 2026 nicht: Die Verwendungsverbote gelten in der Fassung von 2015. Die jüngste Novelle (BGBl. I Nr. 57/2025) betrifft Signal-Abschussgeräte, das Böllerschießen und den Verfall. Über ein generelles Verbot privater Feuerwerke wurde nach Silvester 2025/26 diskutiert, beschlossen wurde nichts.222324

Städte im Überblick

  • Dornbirn

    Zeitfenster zu Silvester

    Zu Silvester 2025/26 war F2 laut Verordnung von 23 bis 1 Uhr in den Bezirken I bis VI erlaubt – nicht in Parks und nicht an der Dornbirner Ache.

    • Laut Verordnung des Bürgermeisters im Verordnungsblatt vom 1.12.2025 waren die Bezirke I bis VI laut Lageplan – Markt, Hatlerdorf, Oberdorf, Haselstauden, Rohrbach und Schoren – vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, vom F2-Verbot ausgenommen.252627
    • Nicht ausgenommen waren öffentliche Parkanlagen, die Dornbirner Ache und die Geh- und Radwege entlang der Ache zwischen Gütle und Möckle.2527

    Stand: Silvester 2025/26

    Die Ausnahme gilt jeweils nur für einen Jahreswechsel; die Regel für 2026/27 lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor. Wo die Bezirke genau verlaufen, zeigt der Lageplan der Verordnung.

    Lieferung & alle Regeln für Dornbirn
  • Feldkirch

    F2 verboten

    Keine Silvester-Ausnahme – F2 ist im Ortsgebiet laut Stadt das ganze Jahr verboten.

    • Laut Stadt Feldkirch ist F2 – dazu zählt sie etwa Knallfrösche – „im Ortsgebiet ganzjährig verboten“: „In Feldkirch gibt es auch in diesem Jahr zu Silvester keine Ausnahme“ (29.12.2025). So war es auch zu Silvester 2024/25.62829
    • Der Bürgermeister begründete das laut ORF im Dezember 2025 mit der Altstadt und dem Tierwohl. Die Stadt nennt dazu Lärm, Feinstaub, Müll und Schwermetalle, die über Boden und Wasser in den Nahrungskreislauf gelangen, und bittet, auf Feuerwerk zu verzichten.628

    Stand: Silvester 2025/26

    Ob es 2026/27 wieder eine Feier in der Innenstadt gibt, lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor.

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  • Bregenz

    F2 verboten

    Keine Verordnung – das Verbot gilt im ganzen Ortsgebiet, laut Stadt auch auf Privatgrundstücken.

    • Laut Landeshauptstadt Bregenz sind Feuerwerk und Knallkörper im Ortsgebiet verboten, auch zu Silvester 2025/26: „Auch Privatgrundstücke sind davon nicht ausgenommen, sondern fallen ebenso ins Ortsgebiet.“ Verboten sind laut Stadt Silvesterraketen, Schweizer Kracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder.30
    • Im ganzen Ortsgebiet erlaubt sind laut Stadt Artikel der Kategorie F1, etwa Tischfeuerwerk, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen.30

    Stand: Silvester 2025/26

    Die Stadt informierte zuletzt am 15.12.2025; eine Mitteilung für 2026/27 lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor.

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  • Lustenau

    Zeitfenster zu Silvester

    Zu Silvester 2025/26 war F2 laut Verordnung von 23 bis 1 Uhr erlaubt – nicht in den Industriegebieten und nicht im Sportpark.

    • Laut Verordnung des Bürgermeisters vom 23.12.2025 war Feuerwerk der Kategorie F2 in der Silvesternacht vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, im Ortsgebiet laut Lageplan erlaubt, ausgenommen die im Lageplan rot markierten Bereiche. Laut Marktgemeinde blieb Feuerwerk in den Industriegebieten Nord, Sägerstraße und Millennium Park sowie im Sportpark verboten.83132
    • Die Verordnung erinnert selbst daran, was auch in der freigegebenen Zeit verboten blieb: Feuerwerk bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten, in der Nähe von Tankstellen und F2 bei größeren Menschenansammlungen.21631

    Stand: Silvester 2025/26

    Die Regel für 2026/27 lag uns im Oktober 2026 noch nicht vor. Genaue Grenzen zeigt nur der Lageplan der Verordnung.

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  • Bludenz

    F2 verboten

    Keine Verordnung – das Verbot im Ortsgebiet galt auch zu Silvester 2025/26, wie schon 2012/13 und 2021/22.

    • Bludenz erließ zu Silvester 2025/26 laut ORF Vorarlberg – wie Bregenz und Feldkirch – keine Verordnung; es galt das Verbot im Ortsgebiet.6
    • Schon zu Silvester 2012/13 hob Bludenz das Verbot laut ORF als einzige Stadt Vorarlbergs nicht auf, und auch zu Silvester 2021/22 gab die Stadt nichts frei.3334

    Stand: Silvester 2025/26

    Im Verordnungsblatt der Stadt im RIS, das es seit Oktober 2023 gibt, steht keine Silvester-Ausnahme (Stand 23.10.2026).

Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.

  1. 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
  2. 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
  3. 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
  4. 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
  5. 5vorarlberg.ORF.at, 29.12.2025: Raketen und Böller brauchen Bewilligung (neues Fenster)
  6. 6vorarlberg.ORF.at, 30.12.2025: Zwischen Feierlaune und Sorge (neues Fenster)
  7. 7MeinBezirk Vorarlberg, Dezember 2025: Ausnahmsweise Feuerwerk (neues Fenster)
  8. 8Marktgemeinde Lustenau, Gemeindeblatt 19.12.2025 (S. 25): Silvester-Feuerwerk (neues Fenster)
  9. 9Land Vorarlberg, 28.12.2023: Silvesterfeuerwerke – Menschen, Tiere und Umwelt schützen (neues Fenster)
  10. 10RIS: Silvesterfeuerwerksverordnung Gaißau, 16.12.2024 (neues Fenster)
  11. 11RIS: Verordnung der Gemeinde Gaißau, 14.12.2023 (neues Fenster)
  12. 12RIS: Verordnung der Gemeinde Alberschwende, 21.11.2024 (neues Fenster)
  13. 13JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
  14. 14vorarlberg.ORF.at, 01.01.2026: 368 Einsätze, 40 Anzeigen und ein Verletzter (neues Fenster)
  15. 15JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
  16. 16JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
  17. 17Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
  18. 18wien.ORF.at, 30.12.2025 (neues Fenster)
  19. 19JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
  20. 20JUSLINE: PyroTG 2010, § 34 (Knallkörper) (neues Fenster)
  21. 21JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
  22. 22RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
  23. 23RIS: BGBl. I Nr. 57/2025, Novelle des Pyrotechnikgesetzes (neues Fenster)
  24. 24profil, 13.01.2026: Debatte um ein Böllerverbot (neues Fenster)
  25. 25RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Dornbirn zu Silvester 2025, ausgegeben 1.12.2025 (VBl. Nr. 27/2025) (neues Fenster)
  26. 26RIS: Lageplan zur Dornbirner Verordnung, Silvester 2025 (Bezirke I bis VI) (neues Fenster)
  27. 27Stadt Dornbirn, Presseaussendung 28.12.2025: Silvester-Feuerwerk (neues Fenster)
  28. 28Stadt Feldkirch, 29.12.2025: Silvester geht auch ohne Feuerwerk (neues Fenster)
  29. 29Stadt Feldkirch, Presseaussendung 23.12.2024 (PDF) (neues Fenster)
  30. 30Landeshauptstadt Bregenz, 15.12.2025: Pyrotechnikverbot zu Silvester (neues Fenster)
  31. 31RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau zu Silvester 2025, 23.12.2025 (VBl. Nr. 15/2025) (neues Fenster)
  32. 32RIS: Lageplan zur Lustenauer Verordnung, Silvester 2025 (neues Fenster)
  33. 33vorarlberg.ORF.at, 07.01.2013: Zeitliche Einschränkung für Feuerwerke gefordert (neues Fenster)
  34. 34vorarlberg.ORF.at, 28.12.2021: Immer mehr Gemeinden sagen Feuerwerk ab (neues Fenster)

Lieferung nach Vorarlberg

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