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PYRONATION

Feuerwerk kaufen · Oberösterreich

Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Oberösterreich.

PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Oberösterreich haben wir kein Geschäft. Der Salzburger Flachgau, in dem wir zu Hause sind, grenzt an Oberösterreich. Die Pauschale steht direkt darunter. Weiter unten liest du, was in Oberösterreich zu Silvester gilt und wo du erfährst, ob deine Gemeinde etwas freigibt. Für Linz gibt es eine eigene Seite: Feuerwerk-Lieferung nach Linz, mit den Regeln der Landeshauptstadt.

Zustellung durch PYRONATION in ganz Oberösterreich: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet € 8,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.

Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr

Pauschale
€ 8,90
Liefertag
Jeden Sonntag
Bestellschluss
Sa. 18:00
Bezahlung
Vorab

Lieferung · € 8,90 pro Bestellung

So läuft die Lieferung.

Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.

Liefersonntage und Bestellschluss

  1. So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
  2. So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
  3. So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
  4. So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
  5. So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
  6. So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
  7. So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
  8. So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr

Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026

Was in Oberösterreich erlaubt ist.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234

In Oberösterreich

Eine Landesregel gibt es nicht: Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie zu Silvester Teile des Ortsgebiets freigibt. Zu Silvester 2025/26 fanden sich im RIS nur zwei solche Ausnahmen – keine davon in den Städten auf dieser Seite.

  • F2-Artikel sind laut OÖNachrichten „das ganze Jahr über innerhalb der Ortstafeln verboten“, „es sei denn, die Gemeinde macht zu Silvester eine Ausnahme“. Ohne Ausnahmeverordnung drohen bis zu 3.600 Euro.56
  • Seit 1. Juli 2025 machen die oberösterreichischen Gemeinden ihre Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kund, nicht mehr an der Amtstafel. Ob deine Gemeinde zu Silvester eine Ausnahme verordnet hat, siehst du deshalb dort.7
  • Bei unserer Durchsicht des RIS fanden sich für Silvester 2025/26 in ganz Oberösterreich nur zwei Silvester-Ausnahmen: in Kefermarkt für die Ortschaften innerhalb der Ortsschilder vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, und in Peuerbach für ein einzelnes Grundstück der Stadtgemeinde von 23:45 bis 0:30 Uhr.89

Die Ausnahmen für Silvester 2026/27 erscheinen meist erst im Dezember. Wir sehen dann erneut im RIS nach und passen diese Seite an – im Zweifel frag beim Gemeindeamt nach.

Das gilt in ganz Österreich

  • Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln) gilt das F2-Verbot nicht – die folgenden Verbote aber überall. Dazu kommt das Forstgesetz: Im Wald und bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe darf niemand unbefugt Feuer entzünden – zünde dort kein Feuerwerk.2310
  • Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
  • In der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Orte, etwa bei Tankstellen, ist Feuerwerk ausnahmslos verboten.14
  • F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.31112
  • In geschlossenen Räumen sind F2 und P1 tabu, außer die Gebrauchsanweisung erlaubt es ausdrücklich und es entsteht weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm. F1 – etwa Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk – darfst du auch im Ortsgebiet verwenden, drinnen nur laut Gebrauchsanweisung.2413
  • Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.3414
  • Zulässig ist nur Ware mit CE-Kennzeichen, Registriernummer und Kennzeichnung auf Deutsch. F2-Knallkörper brauchen einen Knallsatz aus reinem Schwarzpulver, Kracher mit Blitzknallsatz sind verboten. Und: immer einzeln anzünden, nie bündeln.3415
  • Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.34616
  • Neue Regeln? Stand Oktober 2026 nicht: Die Verwendungsverbote gelten in der Fassung von 2015. Die jüngste Novelle (BGBl. I Nr. 57/2025) betrifft Signal-Abschussgeräte, das Böllerschießen und den Verfall. Über ein generelles Verbot privater Feuerwerke wurde nach Silvester 2025/26 diskutiert, beschlossen wurde nichts.171819

Städte im Überblick

  • Linz

    F2 verboten

    Keine Silvester-Ausnahme – F2 ist im Ortsgebiet verboten, Ausnahmen gibt es nur per Verordnung für bestimmte Orte und Zeiten.

    • Laut Stadt Linz ist Feuerwerk der Kategorie F2 im Ortsgebiet „grundsätzlich verboten“. Ein F2-Feuerwerk im Ortsgebiet braucht die Zustimmung des Bürgermeisters per Verordnung – den Antrag stellst du rund fünf bis sechs Wochen vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht.20
    • Für Silvester 2025/26 gab es keine Ausnahme: Im RIS, in dem Linz seit Juli 2025 seine Verordnungen kundmacht, steht keine Silvester-Verordnung, und für 2026/27 noch keine (Stand 23.10.2026).721
  • Wels

    F2 verboten

    Keine Silvester-Ausnahme – F2 ist im Ortsgebiet verboten, beim Tierheim Arche Wels und beim Tiergarten jedes Feuerwerk.

    • Laut Stadt Wels ist die Verwendung von F2 im Ortsgebiet „grundsätzlich verboten“. Eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters gibt es laut MeinBezirk „wie immer auch heuer nicht“ (Silvester 2025/26).2223
    • Besonders gilt das Verbot laut Stadt bei Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, Tiergärten und Altstoffsammelinseln; nahe Tankstellen und leicht entzündlichen Stoffen ist das Abschießen von Feuerwerk ebenfalls verboten. Beim Tierheim Arche Wels und beim Tiergarten nennt die Stadt das Verbot für Pyrotechnik eigens, zum Schutz der meist lärmempfindlichen Tiere.22
  • Steyr

    F2 verboten

    Keine Silvester-Ausnahme – Raketen und Batterien der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet verboten.

    • Zu Silvester 2024/25 schrieb e-steyr.com: Raketen und Knallkörper der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet nicht erlaubt, „es sei denn, die Gemeinde macht zu Silvester eine Ausnahme, was in Steyr jedoch nicht der Fall ist“.24
    • Für Silvester 2025/26 steht im RIS, in dem Steyr seit Juli 2025 seine Verordnungen kundmacht, keine Ausnahme-Verordnung (Stand 23.10.2026).725

    Stand: Silvester 2025/26

    Eine eigene Mitteilung des Magistrats zu Silvester 2025/26 ist uns nicht bekannt.

    Lieferung & alle Regeln für Steyr
  • Leonding

    F2 verboten

    F2 ist im Ortsgebiet das ganze Jahr verboten – laut Stadtgemeinde ausdrücklich auch zu Silvester.

    • Im Gemeindebrief vom Dezember 2025 schreibt die Stadtgemeinde, F2 – etwa Raketen, Batteriefeuerwerk und Knallfrösche – sei im Ortsgebiet ganzjährig verboten, und diese Vorschrift gelte „auch zu Silvester“. Denselben Hinweis gab sie schon im Dezember 2024.2627
    • Eine Ausnahme-Verordnung für Silvester steht auch nicht im RIS, in dem Leonding seit Juli 2025 seine Verordnungen kundmacht (Stand 23.10.2026).728
  • Traun

    F2 verboten

    Keine Silvester-Ausnahme im RIS – F2 ist im Ortsgebiet verboten.

    • Für Silvester 2025/26 steht im RIS, in dem Traun seit Juli 2025 seine Verordnungen kundmacht, keine Ausnahme-Verordnung der Stadtgemeinde (Stand 23.10.2026). Ohne Verordnung ist F2 im Ortsgebiet verboten, auch zu Silvester.1729
    • Im Stadtmagazin vom Dezember 2025 gab die Stadtgemeinde Sicherheitshinweise: Feuerwerk nicht in die Hände von Kindern oder alkoholisierten Personen, nichts selbst herstellen, auf Wind und nahe Gebäude achten, nicht bündeln, nicht vom Balkon werfen, nur aus fest verankerten Röhren abschießen und die Ruhezonen vor Spitälern und Pflegeheimen beachten.30

    Stand: Silvester 2025/26

  • Braunau am Inn

    F2 verboten

    Keine Ausnahme-Verordnung bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten.

    • Für Silvester 2025/26 steht im RIS, in dem oberösterreichische Gemeinden seit Juli 2025 kundmachen, keine Ausnahme-Verordnung der Stadtgemeinde Braunau am Inn (Stand 23.10.2026).731
    • Laut Bezirkshauptmannschaft Braunau ist F2 im Ortsgebiet verboten, „sofern nicht der Bürgermeister bestimmte Ortsteile mittels Verordnung vom Verbot ausgenommen hat“. Verwendet werden dürfen nur Artikel mit CE-Zeichen und Registriernummer.32

    Stand: Silvester 2025/26

    Eine Mitteilung der Stadtgemeinde für Silvester 2025/26 ist uns nicht bekannt.

Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.

  1. 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
  2. 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
  3. 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
  4. 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
  5. 5OÖNachrichten, 31.12.2024: Was ist erlaubt, was verboten (neues Fenster)
  6. 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
  7. 7Land Oberösterreich: Gemeinde-Verordnungen seit 1. Juli 2025 im RIS (Gemeinderecht authentisch) (neues Fenster)
  8. 8RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Kefermarkt zum Pyrotechnikgesetz, 22.12.2025 (neues Fenster)
  9. 9RIS: Pyrotechnik-Ausnahmeverordnung der Stadtgemeinde Peuerbach, 22.12.2025 (neues Fenster)
  10. 10JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
  11. 11JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
  12. 12Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
  13. 13wien.ORF.at, 30.12.2025 (neues Fenster)
  14. 14JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
  15. 15JUSLINE: PyroTG 2010, § 34 (Knallkörper) (neues Fenster)
  16. 16JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
  17. 17RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
  18. 18RIS: BGBl. I Nr. 57/2025, Novelle des Pyrotechnikgesetzes (neues Fenster)
  19. 19profil, 13.01.2026: Debatte um ein Böllerverbot (neues Fenster)
  20. 20Stadt Linz, Serviceguide: Feuerwerk (neues Fenster)
  21. 21RIS, Gemeinderecht authentisch: Kundmachungen der Stadt Linz (abgerufen am 23.10.2026) (neues Fenster)
  22. 22Stadt Wels, 23.12.2025: Welser Silvester mit Maß und Ziel (neues Fenster)
  23. 23MeinBezirk Wels, 25.12.2025: Polizei zu Silvester (neues Fenster)
  24. 24e-steyr.com, 31.12.2024: Feuerwerk in Oberösterreich (neues Fenster)
  25. 25RIS, Gemeinderecht authentisch: Kundmachungen der Stadt Steyr (abgerufen am 23.10.2026) (neues Fenster)
  26. 26Stadtgemeinde Leonding, Gemeindebrief Folge 302, Dezember 2025 (PDF, S. 10) (neues Fenster)
  27. 27Stadtgemeinde Leonding, Gemeindebrief Folge 296, Dezember 2024 (PDF, S. 17) (neues Fenster)
  28. 28RIS, Gemeinderecht authentisch: Kundmachungen der Stadtgemeinde Leonding (abgerufen am 23.10.2026) (neues Fenster)
  29. 29RIS, Gemeinderecht authentisch: Kundmachungen der Stadtgemeinde Traun (abgerufen am 23.10.2026) (neues Fenster)
  30. 30Stadtgemeinde Traun, Aktuell & Wissenswert Nr. 246, Dezember 2025: Selbstschutztipp Silvesterknallerei (PDF) (neues Fenster)
  31. 31RIS, Gemeinderecht authentisch: Kundmachungen der Stadtgemeinde Braunau am Inn (abgerufen am 23.10.2026) (neues Fenster)
  32. 32Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn: Silvester mit sicherem Feuerwerk feiern (neues Fenster)

Lieferung nach Oberösterreich

Dein Feuerwerk. Dein Silvester.

Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir nach Oberösterreich.

Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Oberösterreich gilt, steht oben.