Feuerwerk kaufen · Stadt Salzburg
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in der Stadt Salzburg.
Abholen kannst du deine Bestellung kostenlos nach Termin in Seekirchen am Wallersee bei Salzburg. Weiter unten steht, was in der Stadt zu Silvester gilt: Private Raketen sind dort schon seit Jahren verboten, das Feuerwerk über der Festung zündet die Stadt selbst. Für die Gemeinden rundherum gilt die Seite zum Land Salzburg.
Zustellung durch PYRONATION in der ganzen Stadt Salzburg und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall im Land Salzburg € 8,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
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So läuft die Lieferung.
Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.
Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in der Stadt Salzburg erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Stand Silvester 2025/26
Kein Zeitfenster
F2 im Ortsgebiet verboten
Privates Feuerwerk ab F2 ist laut Stadt im ganzen Stadtgebiet verboten, private Raketen schon seit Silvester 2019/20 – um Mitternacht zündet die Stadt ihr eigenes über der Festung.
- Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in der Stadt Salzburg verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
- Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367
In der Stadt Salzburg
- Laut Stadt bleibt das Feuerwerksverbot auch zu Silvester 2025/26 aufrecht: Im gesamten Stadtgebiet sind private Böller und Kleinfeuerwerke der Kategorie F2 verboten, etwa Raketen, Fontänen, Feuerräder und Feuertöpfe. Laut ORF sind private Raketen dort schon seit Silvester 2019/20 nicht mehr erlaubt.8910
- Zu Silvester 2025/26 gab es auf öffentlichem Grund im Eigentum der Stadt keine Verkaufsstände für Raketen oder Böller. Um Mitternacht zündete die Stadt ein eigenes Feuerwerk über der Festung, die Staatsbrücke war ab 23 Uhr für den Verkehr gesperrt.89
- Garagenverkäufe und Handel „aus dem Kofferraum“ sind laut städtischer Gewerbebehörde illegal, und die Ware kann gefährlich sein. Lagerung und Verkauf von Pyrotechnik brauchen eine eigene Bewilligung.11
- Als Gründe für das Verbot nennt die Stadt weniger Lärm und Feinstaub, die Verletzungsgefahr, die Belastung für Kinder, ältere Menschen und Tiere und den Müll nach Silvester.81012
- Im Wald und in dessen Gefährdungsbereich sind in der Stadt Salzburg seit 30.07.2026 jedes Feueranzünden und das Rauchen verboten. Die Waldbrandschutz-Verordnung hat kein Ablaufdatum und war am 23.10.2026 nicht aufgehoben; Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro.13
- Behörde nach dem Pyrotechnikgesetz ist in der Stadt Salzburg die Landespolizeidirektion Salzburg, etwa für Bewilligungen von F3 und F4. Eine Ausnahme vom F2-Verbot könnte nur der Bürgermeister per Verordnung erlassen.11415
Stand: Silvester 2025/26
Im Land Salzburg allgemein
Eine Landesregel gibt es nicht: Ob F2 zu Silvester im Ortsgebiet erlaubt ist, entscheidet jede Gemeinde per Verordnung. Zu Silvester 2025/26 gab es Ausnahmen vor allem im Lungau und in einzelnen Pinzgauer Gemeinden, in der Stadt Salzburg blieb privates Feuerwerk ab F2 verboten.
- Zu Silvester 2025/26 erlaubten alle 15 Lungauer Gemeinden private Feuerwerke von 23 bis 1 Uhr, rieten aber zum Verzicht. Im Pinzgau gab es Ausnahmen unter anderem in Krimml, Neukirchen, Hollersbach, Stuhlfelden und Maria Alm, im Pongau nur in Schwarzach und Untertauern.916
- Im Flachgau und im Tennengau blieb das Verbot zu Silvester 2025/26 laut SALZBURG24 weitgehend aufrecht, ebenso in der Stadt Salzburg.16
- Seit Ende Juli 2026 gelten Waldbrandschutz-Verordnungen ohne Ablaufdatum, unter anderem in den Bezirken Salzburg-Umgebung, Hallein und Zell am See und in der Stadt Salzburg: Jedes Feueranzünden und das Rauchen sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten, Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro. Bis zum 23.10.2026 wurde keine davon aufgehoben.13171819
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3620
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342122
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in der Stadt Salzburg
Kann man sich Feuerwerk liefern lassen?
Ja, auch in die Stadt Salzburg: Zustellung durch PYRONATION, jeden Sonntag bis 27. Dezember, kein Paketversand. Bestellschluss ist jeweils am Samstag davor um 18:00 Uhr. Alle Liefertermine und den Ablauf findest du unter Abholung & Lieferung.
Wann darf ich in der Stadt Salzburg Feuerwerk zünden?
In der Stadt Salzburg ist privates Feuerwerk ab F2 laut Stadt im gesamten Stadtgebiet verboten, auch zu Silvester – etwa Raketen, Fontänen, Feuerräder und Feuertöpfe (Stand Silvester 2025/26). Erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Statt privater Raketen zündete die Stadt zuletzt um Mitternacht ein eigenes Feuerwerk über der Festung. Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in der Stadt Salzburg Raketen zünden?
Nein. Raketen sind F2, und F2 ist laut Stadt im gesamten Stadtgebiet verboten, auch zu Silvester (Stand Silvester 2025/26). Erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
Wo kann ich in der Stadt Salzburg Feuerwerk kaufen?
Auf städtischem Grund gab es zu Silvester 2025/26 keine Verkaufsstände, und vor Verkäufen aus Garagen oder „aus dem Kofferraum“ warnt die städtische Gewerbebehörde. Bei uns bestellst du online und holst dein Feuerwerk kostenlos nach Termin in Seekirchen am Wallersee ab, alles dazu unter Feuerwerk abholen in Seekirchen. Wie die Lieferung in die Stadt läuft, steht unter Abholung & Lieferung.
Gibt es in Salzburg ein öffentliches Silvesterfeuerwerk?
Zuletzt ja: Zu Silvester 2025/26 zündete die Stadt um Mitternacht ein eigenes Feuerwerk über der Festung. Private Raketen bleiben laut Stadt im Stadtgebiet verboten.
Gilt in der Stadt Salzburg ein Feuerverbot im Wald?
Ja, Stand 23.10.2026: Seit 30.07.2026 gilt eine Waldbrandschutz-Verordnung ohne Ablaufdatum. Sie verbietet jedes Feueranzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, Verstöße kosten bis zu 7.270 Euro. Ob sie zu Silvester noch gilt, prüfen wir im Dezember.
Wer ist in der Stadt Salzburg zuständig?
Behörde nach dem Pyrotechnikgesetz ist die Landespolizeidirektion Salzburg, etwa für Bewilligungen von F3 und F4 und für Strafen. Eine Ausnahme vom F2-Verbot könnte nur der Bürgermeister per Verordnung erlassen.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
- 8Stadt Salzburg, 29.12.2025: Silvester-Böller und Kleinfeuerwerke bleiben in der Stadt verboten (neues Fenster)
- 9salzburg.ORF.at, 31.12.2025 (neues Fenster)
- 10salzburg.ORF.at, 21.12.2020 (neues Fenster)
- 11Stadt Salzburg, Gewerbebehörde: Pyrotechnik (neues Fenster)
- 12Salzburger Nachrichten, 15.12.2022: Böller bleiben in der Stadt verboten (neues Fenster)
- 13RIS: LGBl. Nr. 78/2026, Waldbrandschutz in der Stadt Salzburg (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 14RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
- 15RIS: Sicherheitspolizeigesetz, § 8, Fassung vom 23.10.2026 (Landespolizeidirektion als Behörde erster Instanz) (neues Fenster)
- 16SALZBURG24, 18.12.2025: In diesen Gemeinden sind private Feuerwerke erlaubt (neues Fenster)
- 17RIS: LGBl. Nr. 75/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Salzburg-Umgebung (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 18RIS: LGBl. Nr. 77/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Hallein (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 19RIS: LGBl. Nr. 74/2026, Waldbrandschutz im Bezirk Zell am See (Verordnung vom 27.07.2026) (neues Fenster)
- 20Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 21JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 22JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
Lieferung in die Stadt Salzburg
Dein Feuerwerk. Online ausgesucht.
Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir in die Stadt Salzburg.
Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in der Stadt Salzburg gilt, steht oben.
