Feuerwerk kaufen · Wörgl
Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Wörgl.
PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Wörgl haben wir kein Geschäft. Wörgl liegt im Tiroler Unterland; neben dem Pyrotechnikgesetz gelten dort eigene Regeln für Parks, Spielplätze und das Badl, die findest du hier mit Quellen.
Zustellung durch PYRONATION in ganz Wörgl und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall in Tirol € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
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Liefersonntage und Bestellschluss
- So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
- So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
- So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
- So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
- So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
- So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
- So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
- So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr
Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026
Was in Wörgl erlaubt ist.
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234
Stand Silvester 2025/26
Kein Zeitfenster bekannt
Ohne Verordnung: F2 im Ortsgebiet verboten
Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten; in Parks und auf Spielplätzen der Stadt ist das Abbrennen von Feuerwerk das ganze Jahr untersagt. Ob die Stadt für Silvester 2026/27 eine Ausnahme plant, weiß die Stadtgemeinde Wörgl; Verordnungen erscheinen im Verordnungsblatt im RIS.
- Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in Wörgl verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
- Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367
In Wörgl
- Die Stadtgemeinde Wörgl macht ihre Verordnungen seit Juli 2025 im Verordnungsblatt im RIS kund – eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot war für 2025/26 nicht darunter. Ohne eine solche Ausnahme sind Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper im Ortsgebiet verboten.289
- Laut ortspolizeilicher Verordnung vom 25.6.2025 ist das Abbrennen von Knall- oder Feuerwerkskörpern in allen öffentlich zugänglichen Grün- und Parkanlagen und auf den Spielplätzen der Stadt verboten, ebenso im Bewegungspark „Badl“ am Aubach – das ganze Jahr. Verstöße kosten bis zu 2.000 Euro.1011
- Wörgl liegt im Bezirk Kufstein: Zu Silvester 2025/26 galt deshalb auch hier die Waldbrand-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft, die vom 29.12.2025 bis 12.01.2026 jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verbot, laut Land Tirol auch Feuerwerk. Verstöße kosteten bis zu 7.270 Euro.121314
- Am Neujahrstag 2026 maß das Land Tirol an der Messstelle Wörgl Stelzhamerstraße einen Feinstaub-Tagesmittelwert von 111 Mikrogramm pro Kubikmeter, mehr als an jeder anderen Tiroler Messstelle; der Grenzwert liegt bei 50.15
Stand: Silvester 2025/26
In Tirol allgemein
Wie überall ist F2 im Ortsgebiet verboten, solange keine Verordnung etwas freigibt – für Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich zu Silvester 2025/26 keine Ausnahme. Dazu kamen in Nordtirol Waldbrand-Verordnungen, die Feuerwerk im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
- Zu Silvester 2025/26 erließen wegen der Trockenheit die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz sowie für die Stadt Innsbruck der Bürgermeister Waldbrand-Verordnungen, kundgemacht am 29. und 30.12.2025. Verboten war jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, laut Land Tirol auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Osttirol war ausgenommen.1214161718
- Verstöße kosteten laut den Verordnungen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Nach Niederschlägen wurden sie im Jänner 2026 wieder aufgehoben, etwa in Kufstein am 12. und in Innsbruck am 13. Jänner. Ob es zu Silvester 2026/27 wieder welche gibt, hängt von der Wetterlage ab.12131419
- Seit 1. Juli 2025 machen die Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im RIS kund, also auch eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot; die Stadt Innsbruck hat dort seit Juli 2025 ebenfalls ein Verordnungsblatt. In den Verordnungsblättern von Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine.89202122
- Der Tiroler Landtag forderte im März 2026 den Bund auf, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von F2 für Privatpersonen zu prüfen. Beschlossen ist ein solches Verbot bis Oktober 2026 nicht, es gilt weiter das Pyrotechnikgesetz.2324
Das gilt in ganz Österreich
- Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
- F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3625
- Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
- Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342627
Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.
Gut zu wissen
Fragen zu Feuerwerk in Wörgl
Wann darf ich in Wörgl Feuerwerk zünden?
In Wörgl ist eine Silvester-Ausnahme nicht bekannt (Stand Silvester 2025/26): Im Ortsgebiet ist F2 verboten, erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. In den Parks, auf den Spielplätzen der Stadt und im Badl verbietet eine Verordnung der Stadt das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern. Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.
Darf ich in Wörgl Raketen zünden?
Im Ortsgebiet nein: Raketen sind F2, und eine Silvester-Ausnahme der Stadt ist nicht bekannt (Stand Silvester 2025/26). In Parks, auf Spielplätzen der Stadt und im Badl verbietet die Stadt das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern zudem das ganze Jahr.
Gilt das Verbot im Wald auch zu Silvester 2026/27?
Das entscheidet die Bezirkshauptmannschaft Kufstein je nach Trockenheit; zu Silvester 2025/26 galt eine Verordnung vom 29.12.2025 bis 12.01.2026, für den ganzen Bezirk samt Kufstein. Unabhängig davon verbietet das Forstgesetz im Wald, bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe, Feuer zu entzünden und unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Wo finde ich die Regeln für Silvester 2026/27?
Verordnungen der Stadt Wörgl und der Bezirkshauptmannschaft Kufstein stehen im RIS, jeweils im eigenen Verordnungsblatt. Solange keine Ausnahme kundgemacht ist, gilt im Ortsgebiet das Verbot. Wo das Ortsgebiet endet, klärst du im Zweifel bei der Stadtgemeinde.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.
- 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
- 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
- 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
- 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
- 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
- 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
- 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
- 8RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Wörgl (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 9RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 60 (Kundmachung im RIS seit 01.07.2025) (neues Fenster)
- 10RIS: Ortspolizeiliche Verordnung der Stadtgemeinde Wörgl vom 25.6.2025 (VBl. Nr. 1/2025) (neues Fenster)
- 11RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 18 (ortspolizeiliche Verordnungen, Strafen) (neues Fenster)
- 12RIS: Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 13/2025) (neues Fenster)
- 13RIS: Aufhebung durch die BH Kufstein, 12.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 14Land Tirol, Dezember 2025 (Update 12.01.2026): Waldbrand-Verordnung für Nordtirol (neues Fenster)
- 15Land Tirol, 02.01.2026: Öffi-Angebot und hohe Feinstaubbelastung zu Silvester (neues Fenster)
- 16tirol.ORF.at, Dezember 2025: Land erlässt Feuerwerksverbot für Nordtirol (neues Fenster)
- 17RIS: Verordnung der BH Schwaz vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens und des Rauchens im Wald (VBl. Nr. 10/2025) (neues Fenster)
- 18RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29.12.2025 zur Vorbeugung gegen Waldbrandgefahr (VBl. I Nr. 4/2025) (neues Fenster)
- 19RIS: Aufhebung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, 13.01.2026 (VBl. I Nr. 1/2026) (neues Fenster)
- 20RIS: Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 21RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 22RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Lienz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
- 23Dolomitenstadt, 27.03.2026: Tiroler Landtag macht sich für Böllerverbot stark (neues Fenster)
- 24RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
- 25Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
- 26JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
- 27JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
Lieferung nach Wörgl
Dein Feuerwerk. Online ausgesucht.
Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir nach Wörgl.
Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Wörgl gilt, steht oben.
