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PYRONATION

Feuerwerk kaufen · Lienz

Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Lienz.

PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Lienz haben wir kein Geschäft. Lienz liegt ein gutes Stück von uns entfernt, auf der anderen Seite der Tauern – geliefert wird trotzdem. Was in Lienz zu Silvester gilt, steht darunter mit Quellen.

Zustellung durch PYRONATION in ganz Lienz und im Umland: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet wie überall in Tirol € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.

Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr

Pauschale
€ 13,90
Liefertag
Jeden Sonntag
Bestellschluss
Sa. 18:00
Bezahlung
Vorab

Lieferung · € 13,90 pro Bestellung

So läuft die Lieferung.

Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.

Liefersonntage und Bestellschluss

  1. So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
  2. So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
  3. So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
  4. So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
  5. So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
  6. So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
  7. So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
  8. So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr

Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026

Was in Lienz erlaubt ist.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234

Stand Silvester 2025/26

Kein Zeitfenster

F2 im Ortsgebiet verboten

Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten. Schon 2019 sagte die Bürgermeisterin, sie hebe das Verbot zu Silvester nicht mehr auf. Eine Mitteilung der Stadt für Silvester 2026/27 lag uns im Oktober 2026 nicht vor.

  • Was erlaubt bleibt: F1 wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen darfst du auch in Lienz verwenden, ab 12 Jahren und auch drinnen, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – nie aber bei Kirchen, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen oder Tiergärten und nie in der Nähe von Tankstellen.245
  • Wo F2 erlaubt sein kann: Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln, im Zweifel fragst du deine Gemeinde), solange dort kein anderes Verbot gilt – etwa bei Kirchen, Krankenanstalten und Heimen, bei Tankstellen, bei größeren Menschenansammlungen, im Wald oder bei Waldbrandgefahr in Waldnähe. Und in Gemeinden, die per Verordnung bestimmte Teile ihres Ortsgebiets freigeben: dann nur dort und nur zur verordneten Zeit, und auch dort gelten die übrigen Verbote.2367

In Lienz

  • „An sich ist ja in der Stadt das Abschießen von Feuerwerkskörpern verboten“, sagte die Bürgermeisterin im Dezember 2019 im Gemeinderat. Frühere Bürgermeister hätten das Verbot zu Silvester aufgehoben, sie mache das „schon seit drei Jahren nicht mehr“.8
  • Auch für Silvester 2025/26 fand sich keine Ausnahme, auch nicht im Verordnungsblatt der Stadt im RIS, in dem Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen seit Juli 2025 kundmachen.910
  • Osttirol war zu Silvester 2025/26 von den Waldbrand-Verordnungen ausgenommen, sie galten nur in Nordtirol. Bei Trockenheit kann aber auch die Bezirkshauptmannschaft Lienz eine erlassen, zuletzt mit Verordnung vom 27.04.2026, aufgehoben am 13.05.2026. Und das Forstgesetz verbietet im Wald, bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe, das Feuerentzünden durch Unbefugte und den unvorsichtigen Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen.711121314
  • Zu Silvester 2025/26 lud der Tourismusverband Osttirol zum Dreikönigsmarkt am Johannesplatz, mit Live-Musik bis 0:30 Uhr; ein Feuerwerk stand dort nicht im Programm.15

Stand: Silvester 2025/26

In Tirol allgemein

Wie überall ist F2 im Ortsgebiet verboten, solange keine Verordnung etwas freigibt – für Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich zu Silvester 2025/26 keine Ausnahme. Dazu kamen in Nordtirol Waldbrand-Verordnungen, die Feuerwerk im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

  • Zu Silvester 2025/26 erließen wegen der Trockenheit die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz sowie für die Stadt Innsbruck der Bürgermeister Waldbrand-Verordnungen, kundgemacht am 29. und 30.12.2025. Verboten war jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, laut Land Tirol auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Osttirol war ausgenommen.1112161718
  • Verstöße kosteten laut den Verordnungen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Nach Niederschlägen wurden sie im Jänner 2026 wieder aufgehoben, etwa in Kufstein am 12. und in Innsbruck am 13. Jänner. Ob es zu Silvester 2026/27 wieder welche gibt, hängt von der Wetterlage ab.11161920
  • Seit 1. Juli 2025 machen die Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im RIS kund, also auch eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot; die Stadt Innsbruck hat dort seit Juli 2025 ebenfalls ein Verordnungsblatt. In den Verordnungsblättern von Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine.910212223
  • Der Tiroler Landtag forderte im März 2026 den Bund auf, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von F2 für Privatpersonen zu prüfen. Beschlossen ist ein solches Verbot bis Oktober 2026 nicht, es gilt weiter das Pyrotechnikgesetz.2425
Weitere Städte in Tirol

Das gilt in ganz Österreich

  • Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
  • F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.3626
  • Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.345
  • Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342728
Alle Regeln für ganz Österreich

Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.

Gut zu wissen

Fragen zu Feuerwerk in Lienz

Wann darf ich in Lienz Feuerwerk zünden?

In Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine Ausnahme: F2 ist im Ortsgebiet verboten, auch in der Silvesternacht. Schon 2019 sagte die Bürgermeisterin, sie hebe das Verbot zu Silvester seit drei Jahren nicht mehr auf. Erlaubt sind F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro. Die Quellen findest du unten auf dieser Seite.

Darf ich in Lienz Raketen zünden?

Im Ortsgebiet nein: Raketen sind F2, und für Silvester 2025/26 fand sich keine Ausnahme der Stadt – schon 2019 hob die Bürgermeisterin das Verbot zu Silvester nicht mehr auf. Erlaubt sind dort F1-Artikel wie Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.

Gilt in Osttirol auch ein Waldbrand-Verbot?

Zu Silvester 2025/26 nicht: Die Waldbrand-Verordnungen galten nur in Nordtirol, Osttirol war ausgenommen. Bei Trockenheit kann aber auch die Bezirkshauptmannschaft Lienz eine Verordnung erlassen, zuletzt im Frühjahr 2026. Unabhängig davon verbietet das Forstgesetz im Wald, bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe, Feuer zu entzünden und unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Gibt es in Lienz ein Silvesterfeuerwerk?

Beim Dreikönigsmarkt am Johannesplatz, zu dem der Tourismusverband Osttirol zu Silvester 2025/26 einlud, stand keines im Programm, angekündigt war Live-Musik bis 0:30 Uhr. Privat ist F2 im Ortsgebiet ohnehin verboten.

Wo finde ich die Regeln für Silvester 2026/27?

Verordnungen der Stadtgemeinde Lienz stehen seit Juli 2025 im Verordnungsblatt im RIS. Solange keine Ausnahme kundgemacht ist, gilt im Ortsgebiet das Verbot. Wie es in Nordtirol aussieht, steht auf der Seite für Tirol.

Alle Fragen & Antworten

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.

  1. 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
  2. 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
  3. 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
  4. 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
  5. 5JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
  6. 6JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
  7. 7JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
  8. 8Dolomitenstadt, 30.12.2019: Blanik auf Nachfrage – Feuerwerk in Lienz verboten (neues Fenster)
  9. 9RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Lienz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  10. 10RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 60 (Kundmachung im RIS seit 01.07.2025) (neues Fenster)
  11. 11Land Tirol, Dezember 2025 (Update 12.01.2026): Waldbrand-Verordnung für Nordtirol (neues Fenster)
  12. 12tirol.ORF.at, Dezember 2025: Land erlässt Feuerwerksverbot für Nordtirol (neues Fenster)
  13. 13RIS: Verordnung der BH Lienz vom 27.04.2026 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 2/2026) (neues Fenster)
  14. 14RIS: Aufhebung durch die BH Lienz, 13.05.2026 (VBl. Nr. 4/2026) (neues Fenster)
  15. 15Dolomitenstadt, Veranstaltungskalender: Silvester 2025 am Dreikönigsmarkt (neues Fenster)
  16. 16RIS: Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 13/2025) (neues Fenster)
  17. 17RIS: Verordnung der BH Schwaz vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens und des Rauchens im Wald (VBl. Nr. 10/2025) (neues Fenster)
  18. 18RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29.12.2025 zur Vorbeugung gegen Waldbrandgefahr (VBl. I Nr. 4/2025) (neues Fenster)
  19. 19RIS: Aufhebung durch die BH Kufstein, 12.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
  20. 20RIS: Aufhebung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, 13.01.2026 (VBl. I Nr. 1/2026) (neues Fenster)
  21. 21RIS: Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  22. 22RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  23. 23RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Wörgl (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  24. 24Dolomitenstadt, 27.03.2026: Tiroler Landtag macht sich für Böllerverbot stark (neues Fenster)
  25. 25RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
  26. 26Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
  27. 27JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
  28. 28JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)

Lieferung nach Lienz

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Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Lienz gilt, steht oben.