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PYRONATION

Feuerwerk kaufen · Tirol

Feuerwerk kaufen & liefern lassen in Tirol.

PYRONATION ist ein Feuerwerk-Onlineshop aus dem Raum Salzburg – in Tirol haben wir kein Geschäft. Gleich darunter stehen Pauschale und Bestellschluss. Im Abschnitt zu den Regeln geht es auch um die Waldbrand-Verordnungen, die zu Silvester 2025/26 in allen Bezirken Nordtirols galten. Du wohnst in Innsbruck? Für die Landeshauptstadt gibt es eine eigene Seite: Feuerwerk-Lieferung nach Innsbruck.

Zustellung durch PYRONATION in ganz Tirol: Wir liefern selbst mit eigenem Auto, jeden Sonntag bis So., 27. Dezember, ohne feste Uhrzeit – kein Paketversand. Die Lieferung kostet € 13,90 pro Bestellung, egal wie viel du bestellst. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.

Nächster Liefersonntag: So., 8. November · Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr

Pauschale
€ 13,90
Liefertag
Jeden Sonntag
Bestellschluss
Sa. 18:00
Bezahlung
Vorab

Lieferung · € 13,90 pro Bestellung

So läuft die Lieferung.

Du wählst im Checkout „Liefern lassen“ und einen der Liefersonntage unten; sobald wir an diesem Sonntag unterwegs sind, bekommst du eine Mail. Was gilt, wenn niemand zu Hause ist oder du den Termin ändern willst: So läuft die Zustellung.

Liefersonntage und Bestellschluss

  1. So., 8.11.Bestellschluss Sa., 7.11., 18:00 Uhr
  2. So., 15.11.Bestellschluss Sa., 14.11., 18:00 Uhr
  3. So., 22.11.Bestellschluss Sa., 21.11., 18:00 Uhr
  4. So., 29.11.Bestellschluss Sa., 28.11., 18:00 Uhr
  5. So., 6.12.Bestellschluss Sa., 5.12., 18:00 Uhr
  6. So., 13.12.Bestellschluss Sa., 12.12., 18:00 Uhr
  7. So., 20.12.Bestellschluss Sa., 19.12., 18:00 Uhr
  8. So., 27.12.Bestellschluss Sa., 26.12., 18:00 Uhr

Silvester-Regeln · Stand Oktober 2026

Was in Tirol erlaubt ist.

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten – das ganze Jahr, auch zu Silvester. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde festlegen: per Verordnung des Bürgermeisters und nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets. Die Regeln stehen im Pyrotechnikgesetz 2010, einem Bundesgesetz – sie gelten in jedem Bundesland gleich.1234

In Tirol

Wie überall ist F2 im Ortsgebiet verboten, solange keine Verordnung etwas freigibt – für Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich zu Silvester 2025/26 keine Ausnahme. Dazu kamen in Nordtirol Waldbrand-Verordnungen, die Feuerwerk im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

  • Zu Silvester 2025/26 erließen wegen der Trockenheit die Bezirkshauptmannschaften Imst, Innsbruck, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz sowie für die Stadt Innsbruck der Bürgermeister Waldbrand-Verordnungen, kundgemacht am 29. und 30.12.2025. Verboten war jedes Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, laut Land Tirol auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Osttirol war ausgenommen.56789
  • Verstöße kosteten laut den Verordnungen bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe. Nach Niederschlägen wurden sie im Jänner 2026 wieder aufgehoben, etwa in Kufstein am 12. und in Innsbruck am 13. Jänner. Ob es zu Silvester 2026/27 wieder welche gibt, hängt von der Wetterlage ab.571011
  • Seit 1. Juli 2025 machen die Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen im Verordnungsblatt der Gemeinde im RIS kund, also auch eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot; die Stadt Innsbruck hat dort seit Juli 2025 ebenfalls ein Verordnungsblatt. In den Verordnungsblättern von Innsbruck, Kufstein, Wörgl und Lienz fand sich für Silvester 2025/26 keine.1213141516
  • Der Tiroler Landtag forderte im März 2026 den Bund auf, ein Verkaufs- und Verwendungsverbot von F2 für Privatpersonen zu prüfen. Beschlossen ist ein solches Verbot bis Oktober 2026 nicht, es gilt weiter das Pyrotechnikgesetz.1718

Das gilt in ganz Österreich

  • Außerhalb des Ortsgebiets (vereinfacht: außerhalb der Ortstafeln) gilt das F2-Verbot nicht – die folgenden Verbote aber überall. Dazu kommt das Forstgesetz: Im Wald und bei Waldbrandgefahr auch in Waldnähe darf niemand unbefugt Feuer entzünden – zünde dort kein Feuerwerk.2319
  • Bei Kirchen und Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten – drinnen und in unmittelbarer Nähe, für jede Kategorie, also auch F1, und auch außerhalb des Ortsgebiets. Einen Mindestabstand in Metern nennt das Gesetz nicht.123
  • In der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Orte, etwa bei Tankstellen, ist Feuerwerk ausnahmslos verboten.14
  • F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten – auch dort, wo die Gemeinde Feuerwerk freigegeben hat.32021
  • In geschlossenen Räumen sind F2 und P1 tabu, außer die Gebrauchsanweisung erlaubt es ausdrücklich und es entsteht weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm. F1 – etwa Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk – darfst du auch im Ortsgebiet verwenden, drinnen nur laut Gebrauchsanweisung.2422
  • Mindestalter für Besitz und Verwendung: F1 ab 12, F2 ab 16, P1 ab 18 Jahren.3423
  • Zulässig ist nur Ware mit CE-Kennzeichen, Registriernummer und Kennzeichnung auf Deutsch. F2-Knallkörper brauchen einen Knallsatz aus reinem Schwarzpulver, Kracher mit Blitzknallsatz sind verboten. Und: immer einzeln anzünden, nie bündeln.3424
  • Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Die Pyrotechnik kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.342526
  • Neue Regeln? Stand Oktober 2026 nicht: Die Verwendungsverbote gelten in der Fassung von 2015. Die jüngste Novelle (BGBl. I Nr. 57/2025) betrifft Signal-Abschussgeräte, das Böllerschießen und den Verfall. Über ein generelles Verbot privater Feuerwerke wurde nach Silvester 2025/26 diskutiert, beschlossen wurde nichts.182728

Städte im Überblick

  • Innsbruck

    F2 verboten

    Keine Ausnahme-Verordnung – F2 ist im Stadtgebiet auch zu Silvester verboten. Offiziell genehmigt war zuletzt das Feuerwerk auf der Seegrube.

    • Feuerwerk ab Kategorie F2 – Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper – ist im Ortsgebiet von Innsbruck verboten; das gelte „natürlich auch für die Silvesternacht“, schrieb die Stadt schon 2014. „In Innsbruck besteht keine Ausnahmeverordnung“, hieß es von der Polizei zu Silvester 2024/25, und auch 2025/26 galt das Verbot „wie in den vergangenen Jahren“.293031
    • Das traditionelle Feuerwerk auf der Seegrube um Mitternacht war zu Silvester 2025/26 laut Stadt „offiziell genehmigt“ und sollte unter Aufsicht der Brandsicherheitswache stattfinden; zu sehen ist es von vielen Stellen der Stadt aus.3031

    Stand: Silvester 2025/26

    Eine Ausnahme für Silvester 2026/27 ist uns nicht bekannt (Stand Oktober 2026).

    Lieferung & alle Regeln für Innsbruck
  • Kufstein

    Keine Ausnahme bekannt

    Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten. Ein großes Feuerwerk von Stadt oder Tourismusverband gab es seit 2018 nicht mehr.

    • Eine Ausnahme der Stadt vom F2-Verbot fand sich für Silvester 2025/26 nicht – auch nicht im Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein im RIS, in dem Tiroler Gemeinden seit Juli 2025 ihre Verordnungen kundmachen. Ohne eine solche Ausnahme gilt für Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper im Ortsgebiet das Verbot.21214
    • Das Großfeuerwerk zum Vorsilvester am 30. Dezember strich der Stadtrat 2018, laut Bürgermeister wegen der Feinstaub-, Umwelt- und Lärmbelastung. Große, von Stadt und Tourismusverband organisierte Feuerwerke gibt es laut MeinBezirk seither nicht mehr (Stand 2020).3233

    Stand: Silvester 2025/26

    Ob für Silvester 2026/27 eine Ausnahme geplant ist, weiß die Stadtgemeinde; Verordnungen erscheinen im Verordnungsblatt der Stadt im RIS.

    Lieferung & alle Regeln für Kufstein
  • Wörgl

    Keine Ausnahme bekannt

    Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten; in Parks und auf Spielplätzen der Stadt ist das Abbrennen von Feuerwerk das ganze Jahr untersagt.

    • Die Stadtgemeinde Wörgl macht ihre Verordnungen seit Juli 2025 im Verordnungsblatt im RIS kund – eine Silvester-Ausnahme vom F2-Verbot war für 2025/26 nicht darunter. Ohne eine solche Ausnahme sind Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper im Ortsgebiet verboten.21215
    • Laut ortspolizeilicher Verordnung vom 25.6.2025 ist das Abbrennen von Knall- oder Feuerwerkskörpern in allen öffentlich zugänglichen Grün- und Parkanlagen und auf den Spielplätzen der Stadt verboten, ebenso im Bewegungspark „Badl“ am Aubach – das ganze Jahr. Verstöße kosten bis zu 2.000 Euro.3435

    Stand: Silvester 2025/26

    Ob die Stadt für Silvester 2026/27 eine Ausnahme plant, weiß die Stadtgemeinde Wörgl; Verordnungen erscheinen im Verordnungsblatt im RIS.

    Lieferung & alle Regeln für Wörgl
  • Schwaz

    Keine Ausnahme bekannt

    Unklar: Die Stadt nannte 2025 eine Silvester-Ausnahme „laut Verordnung“, die wir nicht gefunden haben. In den städtischen Parks ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten.

    • Die Stadtgemeinde Schwaz schrieb am 29.12.2025, F2 sei „laut Verordnung“ am Silvesterabend erlaubt, „ausschließlich in diesem Zeitfenster und nur in sicheren Bereichen im Freien“. Uhrzeit, Zonen und Fundstelle nannte sie nicht, und im Verordnungsblatt der Stadt im RIS, in dem Tiroler Gemeinden seit Juli 2025 kundmachen, fand sich keine solche Verordnung.123637
    • Laut Stadt ist Pyrotechnik jeder Kategorie in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Tierheimen verboten, in Schwaz etwa beim Bezirkskrankenhaus, bei der Silberhoamat Weidachhof und der Silberhoamat Knappenanger und beim Marienheim in der Archengasse, ebenso nahe Tankstellen. Bei größeren Menschenansammlungen ist F2 verboten.22036
    • In allen öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen der Stadt, etwa im Stadtpark bei der Pfarrkirche, im Postpark und im Weidachpark, ist das Abbrennen von Knall- oder Feuerwerkskörpern laut Verordnung vom 17.12.2025 verboten. Verstöße kosten bis zu 2.000 Euro.3538
    • Zu Silvester 2025/26 verbot die Bezirkshauptmannschaft Schwaz wegen der Trockenheit jedes Feuerentzünden und das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich, vom 29.12.2025 bis zur Aufhebung am 13.01.2026. Verstöße kosteten bis zu 7.270 Euro.5839

    Stand: Silvester 2025/26

    Welche Regel für Silvester 2026/27 gilt, klärt eine Anfrage bei der Stadtgemeinde Schwaz; ohne kundgemachte Verordnung ist F2 im Ortsgebiet verboten.

  • Lienz

    F2 verboten

    Keine Ausnahme bekannt – F2 ist im Ortsgebiet verboten. Schon 2019 sagte die Bürgermeisterin, sie hebe das Verbot zu Silvester nicht mehr auf.

    • „An sich ist ja in der Stadt das Abschießen von Feuerwerkskörpern verboten“, sagte die Bürgermeisterin im Dezember 2019 im Gemeinderat. Frühere Bürgermeister hätten das Verbot zu Silvester aufgehoben, sie mache das „schon seit drei Jahren nicht mehr“.40
    • Auch für Silvester 2025/26 fand sich keine Ausnahme, auch nicht im Verordnungsblatt der Stadt im RIS, in dem Tiroler Gemeinden ihre Verordnungen seit Juli 2025 kundmachen.1216

    Stand: Silvester 2025/26

    Eine Mitteilung der Stadt für Silvester 2026/27 lag uns im Oktober 2026 nicht vor.

    Lieferung & alle Regeln für Lienz

Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Die Belege stehen in den Quellen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für Silvester gelten meist nur für einen Jahreswechsel und kommen oft erst im Dezember; in Klagenfurt gilt eine Dauer-Verordnung.

  1. 1RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, § 38 (neues Fenster)
  2. 2JUSLINE: PyroTG 2010, § 38 (Verwendungsverbote) (neues Fenster)
  3. 3oesterreich.gv.at: Silvesterknaller und Feuerwerkskörper (neues Fenster)
  4. 4BMI, Entschärfungsdienst: Presseinformation Pyrotechnik, 05.12.2025 (neues Fenster)
  5. 5Land Tirol, Dezember 2025 (Update 12.01.2026): Waldbrand-Verordnung für Nordtirol (neues Fenster)
  6. 6tirol.ORF.at, Dezember 2025: Land erlässt Feuerwerksverbot für Nordtirol (neues Fenster)
  7. 7RIS: Verordnung der BH Kufstein vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens im Wald (VBl. Nr. 13/2025) (neues Fenster)
  8. 8RIS: Verordnung der BH Schwaz vom 29.12.2025 über das Verbot des Feuerentzündens und des Rauchens im Wald (VBl. Nr. 10/2025) (neues Fenster)
  9. 9RIS: Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 29.12.2025 zur Vorbeugung gegen Waldbrandgefahr (VBl. I Nr. 4/2025) (neues Fenster)
  10. 10RIS: Aufhebung durch die BH Kufstein, 12.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
  11. 11RIS: Aufhebung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck, 13.01.2026 (VBl. I Nr. 1/2026) (neues Fenster)
  12. 12RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 60 (Kundmachung im RIS seit 01.07.2025) (neues Fenster)
  13. 13RIS: Verordnungsblatt der Stadt Innsbruck (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  14. 14RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Kufstein (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  15. 15RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Wörgl (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  16. 16RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Lienz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  17. 17Dolomitenstadt, 27.03.2026: Tiroler Landtag macht sich für Böllerverbot stark (neues Fenster)
  18. 18RIS: Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)
  19. 19JUSLINE: Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)
  20. 20JUSLINE: PyroTG 2010, § 39 (Menschenansammlungen) (neues Fenster)
  21. 21Polizei Wien: Pyrotechnik (Stand 26.05.2025) (neues Fenster)
  22. 22wien.ORF.at, 30.12.2025 (neues Fenster)
  23. 23JUSLINE: PyroTG 2010, § 15 (Altersgrenzen) (neues Fenster)
  24. 24JUSLINE: PyroTG 2010, § 34 (Knallkörper) (neues Fenster)
  25. 25JUSLINE: PyroTG 2010, § 40 (Strafen) (neues Fenster)
  26. 26JUSLINE: PyroTG 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)
  27. 27RIS: BGBl. I Nr. 57/2025, Novelle des Pyrotechnikgesetzes (neues Fenster)
  28. 28profil, 13.01.2026: Debatte um ein Böllerverbot (neues Fenster)
  29. 29Stadt Innsbruck, Presse 29.12.2014: Pyrotechnik im Ortsgebiet verboten (neues Fenster)
  30. 30MeinBezirk Tirol, 30.12.2024: Regeln für das Feuerwerk (neues Fenster)
  31. 31MeinBezirk Tirol, 30.12.2025: Verbote und Appelle zu Silvester (neues Fenster)
  32. 32Tiroler Tageszeitung, 22.09.2018: Aus für Vorsilvester in Kufstein (neues Fenster)
  33. 33MeinBezirk Kufstein, 10.12.2020: Im Bezirk Kufstein vielerorts kein Feuerwerk (neues Fenster)
  34. 34RIS: Ortspolizeiliche Verordnung der Stadtgemeinde Wörgl vom 25.6.2025 (VBl. Nr. 1/2025) (neues Fenster)
  35. 35RIS: Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 18 (ortspolizeiliche Verordnungen, Strafen) (neues Fenster)
  36. 36Stadtgemeinde Schwaz, 29.12.2025: Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein in der Silvesternacht (neues Fenster)
  37. 37RIS: Verordnungsblatt der Stadtgemeinde Schwaz (Gemeinderecht, abgerufen 23.10.2026) (neues Fenster)
  38. 38RIS: Verordnung der Stadtgemeinde Schwaz vom 17.12.2025 zum Schutze der städtischen Parkanlagen (VBl. Nr. 12/2025) (neues Fenster)
  39. 39RIS: Aufhebung durch die BH Schwaz vom 12.01.2026, kundgemacht 13.01.2026 (VBl. Nr. 1/2026) (neues Fenster)
  40. 40Dolomitenstadt, 30.12.2019: Blanik auf Nachfrage – Feuerwerk in Lienz verboten (neues Fenster)

Lieferung nach Tirol

Dein Feuerwerk. Dein Silvester.

Batterien, Verbundfeuerwerk, Raketen und mehr, mit Effektvideos zum Vorab-Ansehen. Bestell bis Samstag 18:00 Uhr – am Sonntag liefern wir nach Tirol.

Bitte zünde F2 nur dort, wo es erlaubt ist – was in Tirol gilt, steht oben.