Innsbruck
F2 verbotenKeine Ausnahme-Verordnung – F2 ist im Stadtgebiet auch zu Silvester verboten. Offiziell genehmigt war zuletzt das Feuerwerk auf der Seegrube.
- Feuerwerk ab Kategorie F2 – Raketen, Batterien, Fontänen und Knallkörper – ist im Ortsgebiet von Innsbruck verboten; das gelte „natürlich auch für die Silvesternacht“, schrieb die Stadt schon 2014. „In Innsbruck besteht keine Ausnahmeverordnung“, hieß es von der Polizei zu Silvester 2024/25, und auch 2025/26 galt das Verbot „wie in den vergangenen Jahren“.293031
- Das traditionelle Feuerwerk auf der Seegrube um Mitternacht war zu Silvester 2025/26 laut Stadt „offiziell genehmigt“ und sollte unter Aufsicht der Brandsicherheitswache stattfinden; zu sehen ist es von vielen Stellen der Stadt aus.3031
Stand: Silvester 2025/26
Eine Ausnahme für Silvester 2026/27 ist uns nicht bekannt (Stand Oktober 2026).
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