Ab welchem Alter?
Das Pyrotechnikgesetz legt für jede Kategorie ein Mindestalter fest. Es gilt für Besitz und Verwendung, und abgegeben werden darf Feuerwerk nur an Personen, die dieses Alter erreicht haben.1
| Kategorie | Beispiele | Mindestalter |
|---|---|---|
| F1 | Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Bengalhölzer4 | 12 Jahre1 |
| F2 | Raketen, Batteriefeuerwerk, Fontänen, Vulkane, Römische Lichter, Knallkörper nur mit Schwarzpulver4 | 16 Jahre1 |
| F3 und F4 | Feuerwerk für Profis mit mittlerer bzw. großer Gefahr4 | 18 Jahre, dazu Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung im Einzelfall14 |
| T1, T2, P1, P2 | Bühnenfeuerwerk und sonstige pyrotechnische Gegenstände4 | 18 Jahre, T2 und P2 nur mit Fachkenntnis und Bewilligung14 |
Kategorie und Altersgrenze stehen auf dem Etikett.4 Maßgeblich ist immer diese Angabe: Batterien gibt es zum Beispiel auch als F3 und F4.3
Das Alter gilt auch, wenn ein Erwachsener kauft: Unter 16 darf niemand F2 besitzen oder zünden, und weitergeben darf man es an Jüngere nicht.1 Bei uns bekommst du Feuerwerk ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren. Wie du die Kategorie erkennst, erklärt der Ratgeber Feuerwerk-Kategorien F1 bis F4.
Gibt es Verkaufszeiten?
Nicht im Pyrotechnikgesetz: Es nennt keinen Zeitraum, in dem Feuerwerk verkauft werden darf.1 Einschränkungen kann es aber vor Ort geben, etwa für Verkaufsstände auf öffentlichem Grund:
- In der Stadt Salzburg gab es zu Silvester 2025/26 auf öffentlichem Grund, der der Stadt gehört, keine Stände für Raketen oder Böller.5
- In Wels gilt laut Stadt das „traditionelle Verkaufsverbot“ für Silvesterkracher und -raketen auf öffentlichem Gut (Stand Dezember 2025).6
Nicht mit Deutschland verwechseln Dass Feuerwerk der Kategorie 2 grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Jänner ab 18 Jahren gezündet werden darf, steht in der deutschen Sprengstoffverordnung.78 Das österreichische Pyrotechnikgesetz kennt solche Tage nicht.1
Zünden zu Silvester: keine Uhrzeit für ganz Österreich
Eine Uhrzeit für Silvester, die in ganz Österreich gilt, gibt es nicht. Das Pyrotechnikgesetz verbietet Feuerwerk der Kategorie F2 im Ortsgebiet das ganze Jahr, also auch am 31. Dezember und am 1. Jänner.1
Im Ortsgebiet geht F2 nur dort, wo der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile vom Verbot ausnimmt, und nur in der Zeit, die in der Verordnung steht. Ohne eine solche Verordnung ist F2 dort nur erlaubt, wenn es bei einem Feuerwerk mit behördlicher Bewilligung, etwa der Kategorien F3 oder F4, mitverwendet wird.1 Laut Innenministerium betrifft eine Ausnahme-Verordnung nur genau bezeichnete Teile, nie das ganze Ortsgebiet.9
Auch in einer freigegebenen Zone bleibt Feuerwerk verboten: bei Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten, in der Nähe von Tankstellen und bei größeren Menschenansammlungen.9
Anders ist es bei F1: Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen fallen nicht unter das Verbot im Ortsgebiet. Laut Wirtschaftskammer darf F1 jederzeit und das ganze Jahr verwendet werden – die Verbote bei Kirchen, Heimen, Tierheimen und Tankstellen gelten aber auch dafür.13
Beispiele mit Zeitfenster
Wie verschieden Gemeinden das regeln, zeigen zwei Verordnungen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS):
| Gemeinde | Zeitfenster | Wo | Verordnung |
|---|---|---|---|
| Klagenfurt | in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr | Siedlungsgebiete außer den Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg; nicht in geschlossenen Räumen und nicht im Umkreis von 200 m um Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheime, Tierheime und Tiergärten | vom 21.12.2021, ohne Ablaufdatum10 |
| Dornbirn | vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr | Bezirke I bis VI laut Lageplan; nicht in öffentlichen Parks, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radwegen entlang der Ache zwischen Gütle und Möckle | vom 1.12.2025, nur für Silvester 2025/262 |
Ein Zeitfenster gilt nur in den genannten Zonen und Stunden, davor und danach ist F2 im Ortsgebiet wieder verboten. Bei größeren Menschenansammlungen bleibt es auch im Zeitfenster verboten.1
Städte ohne Freigabe
In Wien, Graz, Linz, der Stadt Salzburg und Innsbruck gab es zu Silvester 2025/26 kein Zeitfenster für F2:
| Stadt | Silvester 2025/26 |
|---|---|
| Wien | Laut Stadt galt innerhalb der Stadtgrenzen wie in den Vorjahren ein Verbot von Knallern und Feuerwerksraketen.11 |
| Graz | Laut Stadt waren pyrotechnische Gegenstände ab Kategorie F2 in Graz verboten.12 |
| Linz | Laut Stadt ist F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten, und im RIS fand sich bei unserer Suche keine Silvester-Verordnung. Bei der Silvesterparty galt in der Innenstadt ein Feuerwerksverbot.131415 |
| Stadt Salzburg | Laut Stadt waren F2-Artikel wie Raketen, Fontänen, Feuerräder und Feuertöpfe im gesamten Stadtgebiet verboten.5 |
| Innsbruck | Laut MeinBezirk galt im Ortsgebiet wie in den Vorjahren ein Feuerwerksverbot für die Kategorie F2 und höher.16 |
Ob es für Silvester 2026/27 Ausnahmen gibt, zeigt sich oft erst im Dezember – mehr dazu unten.
Außerhalb des Ortsgebiets
Außerhalb des Ortsgebiets verbietet das Pyrotechnikgesetz F2 nicht allgemein.1 Laut Wirtschaftskammer ist das Abbrennen dort „auch unter dem Jahr erlaubt“, ab 16 Jahren.3 Trotzdem gilt auch dort:
- kein Feuerwerk bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen und Tiergärten und in der Nähe von Tankstellen, auch nicht mit F11
- kein F2 bei größeren Menschenansammlungen1
- im Wald und, wo sich ein Brand leicht ausbreiten kann, auch in Waldnähe kein Feuer und kein unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen17 – bei Trockenheit kommen Waldbrand-Verordnungen dazu: Zu Silvester 2025/26 verboten sieben Bezirkshauptmannschaften in Nordtirol damit ausdrücklich auch das Abfeuern von Feuerwerkskörpern im Wald und in Gefährdungsbereichen18
Was „Ortsgebiet“ genau heißt, erklärt das Pyrotechnikgesetz nicht. Die Straßenverkehrsordnung meint damit das Straßennetz zwischen den Tafeln „Ortstafel“ und „Ortsende“19 – ob das fürs Feuerwerk genauso gilt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Im Zweifel fragst du bei deiner Gemeinde nach. Alle Verbote im Überblick stehen im Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?
Hochzeit, Geburtstag und andere Anlässe
Das Verbot im Ortsgebiet gilt das ganze Jahr, also auch für ein Feuerwerk zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zu einem Fest. Eine Ausnahme braucht wieder eine Verordnung des Bürgermeisters, örtlich und zeitlich begrenzt.13
Wie eng das gefasst ist, zeigt Linz: Der Bürgermeister nahm für den 15. Mai 2026 von 21:15 bis 21:30 Uhr ein einzelnes Beachvolleyballfeld vom Verbot aus.20 Den Antrag stellst du dort laut Stadt fünf bis sechs Wochen vorher, mit Ort und Uhrzeit, einem Plan mit dem Abschussort und einer Beschreibung der Artikel.13
Für ein größeres Feuerwerk der Kategorien F3 oder F4 braucht es laut Wirtschaftskammer eine fachkundige Person und eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion.3 Wie du ein Fest-Feuerwerk planst, erklärt der Ratgeber Feuerwerk zur Hochzeit oder zum Geburtstag.
Wann die Verordnungen kommen
Eine Ausnahme gilt nur für die Zeit, die in der Verordnung steht – oft für einen einzigen Jahreswechsel. Dornbirn machte seine Verordnung für Silvester 2025/26 am 1. Dezember 2025 kund, die gleichlautende für 2024/25 am 18. Dezember 2024.221 Klagenfurt hat dagegen eine Verordnung ohne Ablaufdatum.10 Die Stadt kann sie aber jederzeit ändern, prüf sie also vor jedem Silvester.
Wo du die Regeln deiner Gemeinde findest
- im RIS unter „Gemeinderecht“: Oberösterreichs Gemeinden machen ihre Verordnungen seit 1. Juli 2025 dort kund, auch die Verordnungen aus Dornbirn stehen dort222
- auf der Website oder beim Gemeindeamt deiner Gemeinde
- in den Presseaussendungen der Städte, oft erst kurz vor Silvester: 2025 etwa in Wien am 28., in Salzburg am 29. und in Graz am 30. Dezember51112
Wir prüfen diesen Ratgeber im Dezember erneut und tragen neue Verordnungen nach.
So bestellst du bei uns
Bestellen, abholen und an unseren Ständen kaufen kannst du so:
- Abholung
- Online bestellen kannst du das ganze Jahr. Abgeholt wird nach Termin und kostenlos im Raum Salzburg, Tag und Zeitfenster wählst du im Checkout. Die meisten Termine gibt es in der Hauptsaison vom 10. Oktober bis 26. Dezember.
- Lieferung
- Wir liefern selbst, jeden Sonntag nach ganz Österreich, ab € 8,90 pro Bestellung – kein Paketversand. Bestellschluss ist jeweils Samstag 18:00 Uhr vor dem Liefersonntag, der letzte Liefersonntag ist So., 27. Dezember. Bezahlt wird vorab, online oder per Überweisung.
- Verkaufsstände
- Vom 27. bis 31. Dezember verkaufen wir an unseren Ständen in der Region Salzburg, ohne Vorbestellung. In dieser Zeit gibt es keine Abholungen.
- Abgabe
- Feuerwerk bekommst du bei uns ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren.
Bevor du zündest, prüf die Regeln an deinem Ort – die Beispiele oben zeigen, wie verschieden sie sind.
Häufige Fragen
Ab wann darf man Feuerwerk kaufen?
Feuerwerk der Kategorie F1 ab 12 Jahren, F2 wie Raketen und Batterien ab 16. F3 und F4 gibt es erst ab 18 und nur mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung im Einzelfall.14 Einen Verkaufszeitraum nennt das Pyrotechnikgesetz nicht.1
Ab wie viel Uhr darf man zu Silvester Feuerwerk zünden?
Eine einheitliche Uhrzeit gibt es nicht. Im Ortsgebiet ist F2 auch zu Silvester verboten, außer deine Gemeinde hat deinen Ortsteil per Verordnung freigegeben – Klagenfurt etwa laut Verordnung von 2021 in den Siedlungsgebieten von 23:30 bis 0:30 Uhr, Dornbirn zu Silvester 2025/26 in den Bezirken I bis VI von 23 bis 1 Uhr, jeweils mit Ausnahmen.210 Außerhalb des Ortsgebiets nennt das Gesetz keine Uhrzeit, die Verbotszonen gelten aber.1
Darf ich Feuerwerk das ganze Jahr kaufen und zünden?
Einen Verkaufszeitraum nennt das Pyrotechnikgesetz nicht.1 Zünden darfst du F1 laut Wirtschaftskammer das ganze Jahr und F2 außerhalb des Ortsgebiets auch unter dem Jahr, beides grundsätzlich nicht bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tiergärten oder Tankstellen.13 Im Ortsgebiet ist F2 nur erlaubt, wo und wann eine Verordnung des Bürgermeisters es vom Verbot ausnimmt.1
Darf ein 14-Jähriger Feuerwerk zünden?
Nur Feuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen, denn dafür gilt ein Mindestalter von 12 Jahren.14 Raketen, Batterien und andere F2-Artikel sind erst ab 16 erlaubt, auch wenn ein Erwachsener sie kauft – überlassen darf man sie Jüngeren nicht.1
Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.
