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PYRONATION

Ratgeber

Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt, was verboten?

Autoren
Sebastian Ivancic und Alexander Pühringer
Stand
Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Feuerwerk der Kategorie F2, etwa Raketen, Batterien und Fontänen, ist in Österreich im Ortsgebiet das ganze Jahr verboten, auch zu Silvester – außer der Bürgermeister nimmt bestimmte Teile per Verordnung aus.12 Außerhalb des Ortsgebiets ist F2 ab 16 Jahren grundsätzlich erlaubt, F1 wie Wunderkerzen ab 12 Jahren auch im Ort.13 Bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen und Tiergärten ist grundsätzlich jedes Feuerwerk verboten, bei Tankstellen ausnahmslos; Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro.13

Im Ortsgebiet: F2 das ganze Jahr verboten

Laut einer KFV-Studie (2025) glauben rund 80 Prozent der Befragten, F2 sei im ganzen Ortsgebiet zulässig.4 Das stimmt nicht: Das Pyrotechnikgesetz verbietet Feuerwerk der Kategorie F2 im Ortsgebiet, ohne zeitliche Einschränkung und damit auch zu Silvester.1 Zu F2 gehören typische Silvesterartikel wie Raketen, Batterien, Fontänen, Vulkane, Römische Lichter und Knallkörper.3

Die Erläuterungen zum Gesetz begründen das mit den vielen Menschen, die im Ortsgebiet dicht beieinander wohnen, und mit Gebäuden, die den Schall verstärken. Die Bewohner sollen vor Lärm und Brandgefahr geschützt werden.5

Ausnahmen kann der Bürgermeister per Verordnung machen, aber nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets, in denen weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm zu befürchten ist.1 Das ganze Ortsgebiet freizugeben, ist laut Innenministerium nicht vorgesehen (Erlass vom 11. November 2025).2 Ein bundesweites Silvester-Zeitfenster gibt es nicht.1

  • F1, etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen: ab 12 Jahren, vom Verbot im Ortsgebiet nicht erfasst13
  • F2: ab 16 Jahren, im Ortsgebiet verboten, außerhalb grundsätzlich erlaubt1
  • F3 und F4, Feuerwerk für Profis: ab 18 Jahren und nur mit Pyrotechnik-Ausweis und einer Bewilligung der Behörde im Einzelfall13

Dazu kommen die Verbote weiter unten, manche davon gelten auch für F1. Die Kategorie steht auf dem Etikett,3 mehr dazu im Ratgeber Feuerwerk-Kategorien F1, F2, F3, F4 erklärt.

Was „Ortsgebiet“ heißt

Das Pyrotechnikgesetz erklärt den Begriff nicht.1 Die Straßenverkehrsordnung versteht unter Ortsgebiet das Straßennetz zwischen den Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“.6 Ob diese Grenze genauso für Feuerwerk gilt, ist nirgends ausdrücklich geregelt.

Vereinfacht heißt das: Innerhalb der Ortstafeln gilt das F2-Verbot. Wohnst du am Ortsrand, frag im Zweifel bei deiner Gemeinde nach. Und außerhalb der Ortstafel ist nicht automatisch alles erlaubt – die Verbote in den nächsten Abschnitten gelten überall.

Verbotszonen, die immer gelten

Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen ist Feuerwerk jeder Kategorie verboten, also auch F1:1

  • Kirchen und Gotteshäuser
  • Krankenanstalten
  • Kinder-, Alters- und Erholungsheime
  • Tierheime und Tiergärten

Das gilt auch außerhalb des Ortsgebiets, und anders als beim F2-Verbot kann der Bürgermeister hier keine Ausnahme verordnen.5 Erlaubt ist dort nur Pyrotechnik, deren Hauptwirkung kein akustischer Effekt ist, also weder ein Knall noch ein Pfeifen, etwa Wunderkerzen – und auch das nur, wenn die Einrichtung nachweislich zustimmt und niemand gefährdet wird.1

Ausnahmslos verboten ist Feuerwerk in der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Orte, etwa bei Tankstellen.13 Beide Verbote gelten auch dort, wo deine Gemeinde Feuerwerk per Verordnung freigegeben hat.2

Menschenansammlungen und Sport

F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten, auch in Zonen, die eine Gemeinde freigegeben hat.12 Ab wie vielen Menschen eine Ansammlung „größer“ ist, sagt das Gesetz nicht. Große Silvesterfeiern können eigene Regeln haben: Bei „Happy New Linz“ 2025/26 war schon das Mitbringen von Feuerwerkskörpern untersagt.7

Bei Sportveranstaltungen, etwa im Stadion, sind schon Besitz und Verwendung von Pyrotechnik aller Kategorien verboten, auch von F1. Ausnahmen bewilligt nur die Behörde, auf Antrag des Veranstalters.1

In Räumen

In geschlossenen Räumen darfst du F2 und Artikel der Kategorie P1 nur verwenden, wenn die Gebrauchsanweisung das ausdrücklich erlaubt und weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm entstehen.1 F1 wie Tischfeuerwerk ist laut Innenministerium auch drinnen zulässig, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt.3 Entscheidend ist also, was auf dem Artikel steht.

Richtig zünden: einzeln, nichts umbauen

Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 und Artikel der Kategorie P1 darfst du nur einzeln und voneinander getrennt anzünden, das Bündeln ist verboten.13 Verboten sind auch Selbstbau, Zerlegen und jede Veränderung, die Funktion oder Effekt ändert. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Verbundfeuerwerke.1 Zwei Batterien selbst zu verbinden oder eine Zündschnur zu verlängern, ist also verboten.

Ein Verbundfeuerwerk vom Hersteller ist dagegen erlaubt: Es besteht aus mehreren Feuerwerkskörpern, die der Hersteller fest auf einer Grundplatte befestigt und miteinander verleitet hat, und wird auch als Ganzes bewertet.1 Verwende jeden Artikel nur so, wie es die Gebrauchsanweisung vorsieht:3 Die widmungswidrige Verwendung ist verboten.1

Verbotene Ware

Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen, Registriernummer oder die vorgeschriebene Kennzeichnung darfst du weder besitzen noch verwenden.1 Die Registriernummer zeigt auch die Kategorie, nach dem Muster „xxxx-F2-yyyy“.3 Zwei Verbote gelten unabhängig vom Etikett:

  • Knallkörper der Kategorie F2 sind nur erlaubt, wenn ihr Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthält.1 Kracher mit Blitzknallsatz sind laut Erlass des Innenministeriums zum Jahreswechsel 2025/26 in Österreich verboten, auch wenn sie aus dem Ausland ein CE-Kennzeichen tragen.8
  • Pyrotechnik mit Reizstoffen ist ganz verboten.1

Ware aus dem Ausland entspricht laut Innenministerium nicht immer dem österreichischen Gesetz. Zum Jahreswechsel 2025/26 kündigte es deshalb verstärkte Polizeikontrollen in Grenznähe an.3 Worauf du achten solltest, steht im Ratgeber Feuerwerk aus Polen oder vom Diskonter?

Wald und Trockenheit

Im Wald und, wo sich ein Brand leicht ausbreiten kann, auch in Waldnähe verbietet das Forstgesetz, unbefugt Feuer zu entzünden oder unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.9 Bei besonderer Brandgefahr muss die Behörde für gefährdete Gebiete jedes Feuerentzünden verbieten.10 Das Innenministerium rät, Feuerwerk nie in der Nähe trockener Vegetation zu verwenden.3

Zu Silvester 2025/26 erließen in Nordtirol sieben Bezirkshauptmannschaften ab 29. Dezember 2025 Waldbrand-Verordnungen: Feuerwerkskörper waren im Wald und in Gefährdungsbereichen verboten, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Am 12. Jänner 2026 meldete das Land, dass sie wieder aufgehoben sind.11 Verstöße gegen das Forstgesetz kosten bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.12

Strafen

Strafrahmen nach Pyrotechnikgesetz und Forstgesetz
VerstoßStrafrahmen
F2 im Ortsgebiet, Feuerwerk in einer Verbotszone oder bei einer größeren Menschenansammlung, Bündeln, Ware ohne Kennzeichnungbis 3.600 Euro oder bis 3 Wochen Freiheitsstrafe1
Verwendung von Pyrotechnik bei einer Sportveranstaltungbis 4.360 Euro oder bis 4 Wochen Freiheitsstrafe bei Sportveranstaltungen1
Feuerwerk im Wald oder entgegen einer Waldbrand-Verordnungbis 7.270 Euro oder bis 4 Wochen Freiheitsstrafe12
Verstöße gegen die Regeln zum Inverkehrbringen, etwa der Verkauf von Ware ohne CE-Kennzeichenbis 10.000 Euro oder bis 6 Wochen Freiheitsstrafe für Hersteller, Importeure und Händler13

Schon der Versuch ist strafbar. Die Ware kann samt Abschussvorrichtungen für verfallen erklärt werden und gehört dann dem Bund.1

Besteht aufgrund konkreter Hinweise der dringende Verdacht auf einen Verstoß, darf die Polizei dich, deine Taschen und dein Auto durchsuchen.1

Die Regeln deiner Stadt

Ob es in deinem Ort eine Ausnahme gibt, entscheidet deine Gemeinde. Sie kann für einen Jahreswechsel gelten wie in Dornbirn oder auf Dauer wie in Klagenfurt.1314 So war es zu Silvester 2025/26 in sieben Städten:

Ausnahmen für F2 in sieben Städten
StadtSilvester 2025/26
Wienkeine Ausnahme: laut Stadt innerhalb der Stadtgrenzen wie in den Vorjahren ein generelles Verbot von Knallern und Feuerwerksraketen15
Grazkeine Ausnahme: laut Stadt Pyrotechnik ab Kategorie F2 in Graz verboten16
Linzkeine Ausnahme bekannt: F2 im Ortsgebiet laut Stadt grundsätzlich verboten17
Stadt Salzburgkeine Ausnahme: laut Stadt F2 im gesamten Stadtgebiet verboten18
Innsbruckkeine Ausnahme bekannt: laut MeinBezirk F2 im Ortsgebiet verboten, dazu eine Waldbrand-Verordnung des Bürgermeisters19
KlagenfurtAusnahme laut Dauer-Verordnung vom 21.12.2021: F2 in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten, nicht in den Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg14
DornbirnAusnahme laut Verordnung, kundgemacht am 1.12.2025: F2 vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, in den Bezirken I bis VI laut Lageplan, nicht in öffentlichen Parks, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radwegen entlang der Ache zwischen Gütle und Möckle13

Auch in freigegebenen Zonen gelten die Verbote bei Kirchen, Heimen, Tankstellen und größeren Menschenansammlungen.2

Die Einzelheiten mit Quellen stehen auf unseren Seiten zu den Städten, etwa für Wien, Graz und die Stadt Salzburg. Zu Uhrzeiten und Anlässen wie Hochzeiten mehr im Ratgeber Ab wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?

Vor Silvester prüfen Maßgeblich ist immer die aktuelle Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für einen Jahreswechsel können erst kurz davor erscheinen, in Dornbirn etwa am 1. Dezember 2025.13

Was 2026 neu ist

An den bundesweiten Regeln für Feuerwerk hat sich 2026 nichts geändert: Die Verbote in § 38 gelten in dieser Fassung seit 1. Juli 2015.1 Die letzte Änderung des Pyrotechnikgesetzes (BGBl. I Nr. 57/2025) gilt seit 28. April 2026. Sie betrifft Abschussgeräte für Signalpatronen und das Böllerschießen mit Böller- und Salutkanonen.120

Nach Silvester 2025/26 sprach sich laut profil der Wiener Polizeipräsident für ein generelles Böllerverbot aus. SPÖ und ÖVP zeigten sich offen für einzelne Verschärfungen, ein generelles Verbot ist laut ÖVP aber nicht Teil des Arbeitsprogramms der Bundesregierung; die NEOS lehnten ein Verbot ab. Einen Entwurf oder Zeitplan nannte der Bericht nicht.21 Stand 23. Oktober 2026 ist kein neues Gesetz beschlossen.1

Häufige Fragen

Darf ich zu Silvester Raketen zünden?

Im Ortsgebiet nur dort, wo deine Gemeinde F2 per Verordnung freigegeben hat, ein bundesweites Silvester-Zeitfenster gibt es nicht.1 Außerhalb des Ortsgebiets grundsätzlich ja, ab 16 Jahren, aber nicht bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tiergärten, Tankstellen, größeren Menschenansammlungen und im Wald.19 Was zuletzt in großen Städten galt, steht unter Die Regeln deiner Stadt.

Darf ich Wunderkerzen und Tischfeuerwerk im Ortsgebiet verwenden?

Ja, ab 12 Jahren: Beides gehört in der Regel zur Kategorie F1, die nicht unter das Verbot im Ortsgebiet fällt.3 In den Verbotszonen, bei Tankstellen und bei Sportveranstaltungen gelten die Verbote aber auch für F1.1 Drinnen gilt, was die Gebrauchsanweisung sagt.

Wie viel Abstand muss ich zu Kirchen und Krankenanstalten halten?

Das Gesetz nennt keinen Meterwert, es verbietet Feuerwerk „in unmittelbarer Nähe“.1 Manche Verordnungen werden konkreter: Die Klagenfurter Ausnahme gilt etwa nicht im Umkreis von 200 Metern um solche Einrichtungen.14 Halte im Zweifel großzügig Abstand.

Was kostet es, wenn ich im Ortsgebiet Raketen zünde?

Bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar.1 Die übrigen Strafrahmen stehen unter Strafen.

Darf ich mit 18 Jahren F3 und F4 verwenden?

Nicht allein wegen des Alters: Als Privatperson brauchst du für F3 und F4 einen Pyrotechnik-Ausweis und eine Bewilligung der Behörde im Einzelfall.3 Laut einer KFV-Studie (2025) glauben 30 Prozent der Befragten, das gehe im besiedelten Ortsgebiet auch ohne Genehmigung – ein Irrtum.4

Gibt es 2026 ein neues Böllerverbot?

Kein neues bundesweites: Stand 23. Oktober 2026 ist kein neues Gesetz beschlossen. Das bestehende Verbot von F2 im Ortsgebiet gilt weiter.1 Nach Silvester 2025/26 wurde über ein generelles Verbot diskutiert, mehr unter Was 2026 neu ist.21

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.

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Quellen

Nummeriert wie die Fußnoten im Text, jeweils mit Herausgeber und Abrufdatum. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde.

  1. 1Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (§§ 4, 9, 15, 32–41, 45) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  2. 2Erlass zum Pyrotechnikgesetz, § 38 Abs. 1: Ausnahmeverordnungen der Bürgermeister anlässlich des Jahreswechsels (GZ 2025-0.916.101) (neues Fenster)BMI, Abteilung III/A/6, als PDF auf der Website der Freistadt Rust · Behörde · 11.11.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  3. 3Pyrotechnik – Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise, Presseinformation zum Jahreswechsel (neues Fenster)BMI, Entschärfungsdienst · Behörde · Stand Dezember 2025 · abgerufen am 23.10.2026
  4. 4Pyrotechnik-Gefahren: Zwei Drittel der Verletzten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (neues Fenster)KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit · Verband/Medium · 19.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  5. 5Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Pyrotechnikgesetzes 2010, zu § 38 (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · XXIV. Gesetzgebungsperiode · abgerufen am 23.10.2026
  6. 6Straßenverkehrsordnung 1960, § 2 (Begriffsbestimmungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  7. 7„Happy New Linz“: Gemeinsam ins neue Jahr feiern (neues Fenster)Stadt Linz, Medienservice · Behörde · 14.11.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  8. 8Erlass des BMI zum Pyrotechnikgesetz 2010 zum Jahreswechsel 2025/2026 (neues Fenster)WKO, gibt den Erlass des BMI wieder · Behörde · 25.11.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  9. 9Forstgesetz 1975, § 40 (Feuerentzünden im Wald) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  10. 10Forstgesetz 1975, § 41 (Vorbeugungsmaßnahmen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  11. 11Update: Waldbrand-Verordnung für Nordtirol aufgehoben (Meldung zu den Verordnungen ab 29.12.2025) (neues Fenster)Land Tirol · Behörde · 29.12.2025, Update 12.01.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  12. 12Forstgesetz 1975, § 174 (Strafbestimmungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  13. 13Verordnung Silvester 2025 – Verbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Verordnungsblatt Nr. 27) (neues Fenster)Stadt Dornbirn, Bürgermeister (RIS, Gemeinderecht) · Gesetz/Verordnung · ausgegeben am 01.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  14. 14Kleinfeuerwerksverordnung: teilweise Ausnahme von Siedlungsgebieten Klagenfurts vom Verbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (neues Fenster)Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Bürgermeister (RIS, Gemeinderecht) · Gesetz/Verordnung · 21.12.2021 · abgerufen am 23.10.2026
  15. 15Der Umwelt zuliebe: Stadt bittet um ruhigen Jahreswechsel (neues Fenster)Stadt Wien, Presse-Service · Behörde · 28.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  16. 16Jahreswechsel mit viel Schall, ganz ohne Rauch (neues Fenster)Stadt Graz · Behörde · 30.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  17. 17Serviceguide: Feuerwerk (neues Fenster)Stadt Linz · Behörde · abgerufen am 23.10.2026
  18. 18Silvester: Böller und Kleinfeuerwerke bleiben in der Stadt verboten (neues Fenster)Stadt Salzburg, Presseaussendung · Behörde · 29.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  19. 19Der Jahreswechsel in Tirol: Verbote, Appelle, Feuerwerksabsage gefordert und Sammelaktionen (neues Fenster)MeinBezirk · Verband/Medium · 30.12.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  20. 20BGBl. I Nr. 57/2025: Änderung des Pyrotechnikgesetzes 2010 sowie des Schusswaffenkennzeichnungsgesetzes (neues Fenster)RIS, Bundesgesetzblatt · Gesetz/Verordnung · ausgegeben am 16.10.2025 · abgerufen am 23.10.2026
  21. 21Böllerverbot in Österreich: ÖVP und SPÖ offen für Verschärfungen (neues Fenster)profil · Verband/Medium · 13.01.2026 · abgerufen am 23.10.2026