Im Ortsgebiet: F2 das ganze Jahr verboten
Laut einer KFV-Studie (2025) glauben rund 80 Prozent der Befragten, F2 sei im ganzen Ortsgebiet zulässig.4 Das stimmt nicht: Das Pyrotechnikgesetz verbietet Feuerwerk der Kategorie F2 im Ortsgebiet, ohne zeitliche Einschränkung und damit auch zu Silvester.1 Zu F2 gehören typische Silvesterartikel wie Raketen, Batterien, Fontänen, Vulkane, Römische Lichter und Knallkörper.3
Die Erläuterungen zum Gesetz begründen das mit den vielen Menschen, die im Ortsgebiet dicht beieinander wohnen, und mit Gebäuden, die den Schall verstärken. Die Bewohner sollen vor Lärm und Brandgefahr geschützt werden.5
Ausnahmen kann der Bürgermeister per Verordnung machen, aber nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets, in denen weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm zu befürchten ist.1 Das ganze Ortsgebiet freizugeben, ist laut Innenministerium nicht vorgesehen (Erlass vom 11. November 2025).2 Ein bundesweites Silvester-Zeitfenster gibt es nicht.1
- F1, etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen: ab 12 Jahren, vom Verbot im Ortsgebiet nicht erfasst13
- F2: ab 16 Jahren, im Ortsgebiet verboten, außerhalb grundsätzlich erlaubt1
- F3 und F4, Feuerwerk für Profis: ab 18 Jahren und nur mit Pyrotechnik-Ausweis und einer Bewilligung der Behörde im Einzelfall13
Dazu kommen die Verbote weiter unten, manche davon gelten auch für F1. Die Kategorie steht auf dem Etikett,3 mehr dazu im Ratgeber Feuerwerk-Kategorien F1, F2, F3, F4 erklärt.
Was „Ortsgebiet“ heißt
Das Pyrotechnikgesetz erklärt den Begriff nicht.1 Die Straßenverkehrsordnung versteht unter Ortsgebiet das Straßennetz zwischen den Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“.6 Ob diese Grenze genauso für Feuerwerk gilt, ist nirgends ausdrücklich geregelt.
Vereinfacht heißt das: Innerhalb der Ortstafeln gilt das F2-Verbot. Wohnst du am Ortsrand, frag im Zweifel bei deiner Gemeinde nach. Und außerhalb der Ortstafel ist nicht automatisch alles erlaubt – die Verbote in den nächsten Abschnitten gelten überall.
Verbotszonen, die immer gelten
Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen ist Feuerwerk jeder Kategorie verboten, also auch F1:1
- Kirchen und Gotteshäuser
- Krankenanstalten
- Kinder-, Alters- und Erholungsheime
- Tierheime und Tiergärten
Das gilt auch außerhalb des Ortsgebiets, und anders als beim F2-Verbot kann der Bürgermeister hier keine Ausnahme verordnen.5 Erlaubt ist dort nur Pyrotechnik, deren Hauptwirkung kein akustischer Effekt ist, also weder ein Knall noch ein Pfeifen, etwa Wunderkerzen – und auch das nur, wenn die Einrichtung nachweislich zustimmt und niemand gefährdet wird.1
Ausnahmslos verboten ist Feuerwerk in der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Orte, etwa bei Tankstellen.13 Beide Verbote gelten auch dort, wo deine Gemeinde Feuerwerk per Verordnung freigegeben hat.2
Menschenansammlungen und Sport
F2 ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten, auch in Zonen, die eine Gemeinde freigegeben hat.12 Ab wie vielen Menschen eine Ansammlung „größer“ ist, sagt das Gesetz nicht. Große Silvesterfeiern können eigene Regeln haben: Bei „Happy New Linz“ 2025/26 war schon das Mitbringen von Feuerwerkskörpern untersagt.7
Bei Sportveranstaltungen, etwa im Stadion, sind schon Besitz und Verwendung von Pyrotechnik aller Kategorien verboten, auch von F1. Ausnahmen bewilligt nur die Behörde, auf Antrag des Veranstalters.1
In Räumen
In geschlossenen Räumen darfst du F2 und Artikel der Kategorie P1 nur verwenden, wenn die Gebrauchsanweisung das ausdrücklich erlaubt und weder Gefahr noch unzumutbarer Lärm entstehen.1 F1 wie Tischfeuerwerk ist laut Innenministerium auch drinnen zulässig, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt.3 Entscheidend ist also, was auf dem Artikel steht.
Richtig zünden: einzeln, nichts umbauen
Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 und Artikel der Kategorie P1 darfst du nur einzeln und voneinander getrennt anzünden, das Bündeln ist verboten.13 Verboten sind auch Selbstbau, Zerlegen und jede Veränderung, die Funktion oder Effekt ändert. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich Verbundfeuerwerke.1 Zwei Batterien selbst zu verbinden oder eine Zündschnur zu verlängern, ist also verboten.
Ein Verbundfeuerwerk vom Hersteller ist dagegen erlaubt: Es besteht aus mehreren Feuerwerkskörpern, die der Hersteller fest auf einer Grundplatte befestigt und miteinander verleitet hat, und wird auch als Ganzes bewertet.1 Verwende jeden Artikel nur so, wie es die Gebrauchsanweisung vorsieht:3 Die widmungswidrige Verwendung ist verboten.1
Verbotene Ware
Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen, Registriernummer oder die vorgeschriebene Kennzeichnung darfst du weder besitzen noch verwenden.1 Die Registriernummer zeigt auch die Kategorie, nach dem Muster „xxxx-F2-yyyy“.3 Zwei Verbote gelten unabhängig vom Etikett:
- Knallkörper der Kategorie F2 sind nur erlaubt, wenn ihr Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthält.1 Kracher mit Blitzknallsatz sind laut Erlass des Innenministeriums zum Jahreswechsel 2025/26 in Österreich verboten, auch wenn sie aus dem Ausland ein CE-Kennzeichen tragen.8
- Pyrotechnik mit Reizstoffen ist ganz verboten.1
Ware aus dem Ausland entspricht laut Innenministerium nicht immer dem österreichischen Gesetz. Zum Jahreswechsel 2025/26 kündigte es deshalb verstärkte Polizeikontrollen in Grenznähe an.3 Worauf du achten solltest, steht im Ratgeber Feuerwerk aus Polen oder vom Diskonter?
Wald und Trockenheit
Im Wald und, wo sich ein Brand leicht ausbreiten kann, auch in Waldnähe verbietet das Forstgesetz, unbefugt Feuer zu entzünden oder unvorsichtig mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.9 Bei besonderer Brandgefahr muss die Behörde für gefährdete Gebiete jedes Feuerentzünden verbieten.10 Das Innenministerium rät, Feuerwerk nie in der Nähe trockener Vegetation zu verwenden.3
Zu Silvester 2025/26 erließen in Nordtirol sieben Bezirkshauptmannschaften ab 29. Dezember 2025 Waldbrand-Verordnungen: Feuerwerkskörper waren im Wald und in Gefährdungsbereichen verboten, etwa auf Wiesen neben Wäldern. Am 12. Jänner 2026 meldete das Land, dass sie wieder aufgehoben sind.11 Verstöße gegen das Forstgesetz kosten bis zu 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe.12
Strafen
| Verstoß | Strafrahmen |
|---|---|
| F2 im Ortsgebiet, Feuerwerk in einer Verbotszone oder bei einer größeren Menschenansammlung, Bündeln, Ware ohne Kennzeichnung | bis 3.600 Euro oder bis 3 Wochen Freiheitsstrafe1 |
| Verwendung von Pyrotechnik bei einer Sportveranstaltung | bis 4.360 Euro oder bis 4 Wochen Freiheitsstrafe bei Sportveranstaltungen1 |
| Feuerwerk im Wald oder entgegen einer Waldbrand-Verordnung | bis 7.270 Euro oder bis 4 Wochen Freiheitsstrafe12 |
| Verstöße gegen die Regeln zum Inverkehrbringen, etwa der Verkauf von Ware ohne CE-Kennzeichen | bis 10.000 Euro oder bis 6 Wochen Freiheitsstrafe für Hersteller, Importeure und Händler13 |
Schon der Versuch ist strafbar. Die Ware kann samt Abschussvorrichtungen für verfallen erklärt werden und gehört dann dem Bund.1
Besteht aufgrund konkreter Hinweise der dringende Verdacht auf einen Verstoß, darf die Polizei dich, deine Taschen und dein Auto durchsuchen.1
Die Regeln deiner Stadt
Ob es in deinem Ort eine Ausnahme gibt, entscheidet deine Gemeinde. Sie kann für einen Jahreswechsel gelten wie in Dornbirn oder auf Dauer wie in Klagenfurt.1314 So war es zu Silvester 2025/26 in sieben Städten:
| Stadt | Silvester 2025/26 |
|---|---|
| Wien | keine Ausnahme: laut Stadt innerhalb der Stadtgrenzen wie in den Vorjahren ein generelles Verbot von Knallern und Feuerwerksraketen15 |
| Graz | keine Ausnahme: laut Stadt Pyrotechnik ab Kategorie F2 in Graz verboten16 |
| Linz | keine Ausnahme bekannt: F2 im Ortsgebiet laut Stadt grundsätzlich verboten17 |
| Stadt Salzburg | keine Ausnahme: laut Stadt F2 im gesamten Stadtgebiet verboten18 |
| Innsbruck | keine Ausnahme bekannt: laut MeinBezirk F2 im Ortsgebiet verboten, dazu eine Waldbrand-Verordnung des Bürgermeisters19 |
| Klagenfurt | Ausnahme laut Dauer-Verordnung vom 21.12.2021: F2 in der Silvesternacht von 23:30 bis 0:30 Uhr in den Siedlungsgebieten, nicht in den Katastralgemeinden Gurlitsch und St. Peter/Karlsberg14 |
| Dornbirn | Ausnahme laut Verordnung, kundgemacht am 1.12.2025: F2 vom 31.12.2025, 23 Uhr, bis 1.1.2026, 1 Uhr, in den Bezirken I bis VI laut Lageplan, nicht in öffentlichen Parks, in der Dornbirner Ache und auf den Geh- und Radwegen entlang der Ache zwischen Gütle und Möckle13 |
Auch in freigegebenen Zonen gelten die Verbote bei Kirchen, Heimen, Tankstellen und größeren Menschenansammlungen.2
Die Einzelheiten mit Quellen stehen auf unseren Seiten zu den Städten, etwa für Wien, Graz und die Stadt Salzburg. Zu Uhrzeiten und Anlässen wie Hochzeiten mehr im Ratgeber Ab wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?
Vor Silvester prüfen Maßgeblich ist immer die aktuelle Verordnung deiner Gemeinde. Ausnahmen für einen Jahreswechsel können erst kurz davor erscheinen, in Dornbirn etwa am 1. Dezember 2025.13
Was 2026 neu ist
An den bundesweiten Regeln für Feuerwerk hat sich 2026 nichts geändert: Die Verbote in § 38 gelten in dieser Fassung seit 1. Juli 2015.1 Die letzte Änderung des Pyrotechnikgesetzes (BGBl. I Nr. 57/2025) gilt seit 28. April 2026. Sie betrifft Abschussgeräte für Signalpatronen und das Böllerschießen mit Böller- und Salutkanonen.120
Nach Silvester 2025/26 sprach sich laut profil der Wiener Polizeipräsident für ein generelles Böllerverbot aus. SPÖ und ÖVP zeigten sich offen für einzelne Verschärfungen, ein generelles Verbot ist laut ÖVP aber nicht Teil des Arbeitsprogramms der Bundesregierung; die NEOS lehnten ein Verbot ab. Einen Entwurf oder Zeitplan nannte der Bericht nicht.21 Stand 23. Oktober 2026 ist kein neues Gesetz beschlossen.1
Häufige Fragen
Darf ich zu Silvester Raketen zünden?
Im Ortsgebiet nur dort, wo deine Gemeinde F2 per Verordnung freigegeben hat, ein bundesweites Silvester-Zeitfenster gibt es nicht.1 Außerhalb des Ortsgebiets grundsätzlich ja, ab 16 Jahren, aber nicht bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen, Tiergärten, Tankstellen, größeren Menschenansammlungen und im Wald.19 Was zuletzt in großen Städten galt, steht unter Die Regeln deiner Stadt.
Darf ich Wunderkerzen und Tischfeuerwerk im Ortsgebiet verwenden?
Ja, ab 12 Jahren: Beides gehört in der Regel zur Kategorie F1, die nicht unter das Verbot im Ortsgebiet fällt.3 In den Verbotszonen, bei Tankstellen und bei Sportveranstaltungen gelten die Verbote aber auch für F1.1 Drinnen gilt, was die Gebrauchsanweisung sagt.
Wie viel Abstand muss ich zu Kirchen und Krankenanstalten halten?
Das Gesetz nennt keinen Meterwert, es verbietet Feuerwerk „in unmittelbarer Nähe“.1 Manche Verordnungen werden konkreter: Die Klagenfurter Ausnahme gilt etwa nicht im Umkreis von 200 Metern um solche Einrichtungen.14 Halte im Zweifel großzügig Abstand.
Was kostet es, wenn ich im Ortsgebiet Raketen zünde?
Bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar.1 Die übrigen Strafrahmen stehen unter Strafen.
Darf ich mit 18 Jahren F3 und F4 verwenden?
Nicht allein wegen des Alters: Als Privatperson brauchst du für F3 und F4 einen Pyrotechnik-Ausweis und eine Bewilligung der Behörde im Einzelfall.3 Laut einer KFV-Studie (2025) glauben 30 Prozent der Befragten, das gehe im besiedelten Ortsgebiet auch ohne Genehmigung – ein Irrtum.4
Gibt es 2026 ein neues Böllerverbot?
Kein neues bundesweites: Stand 23. Oktober 2026 ist kein neues Gesetz beschlossen. Das bestehende Verbot von F2 im Ortsgebiet gilt weiter.1 Nach Silvester 2025/26 wurde über ein generelles Verbot diskutiert, mehr unter Was 2026 neu ist.21
Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.
