Vor dem Zünden
Laut KFV werden in Österreich jedes Jahr rund 200 bis 400 Menschen nach Unfällen mit Feuerwerk im Krankenhaus behandelt, bei rund 78 Prozent der Unfälle ist die Hand verletzt.4 Die meisten Unfälle gehen laut Innenministerium auf Unachtsamkeit, falsche Verwendung oder nicht zugelassene Ware zurück.1 Mit dieser Liste bist du vorbereitet:
- Verwende nur Ware mit CE-Kennzeichen, Registriernummer und Gebrauchsanweisung auf Deutsch. Nur solche Feuerwerkskörper darfst du besitzen und verwenden.12
- Lies die Gebrauchsanweisung schon vorher in Ruhe und halte immer den Mindestsicherheitsabstand ein, der auf dem Artikel steht; im Zweifel fragst du den Händler.15
- Zünde nur, was mängelfrei und vollständig aussieht, also etwa keine Rakete mit abgebrochenem Stab.16
- Such dir einen standsicheren Platz, weit weg von Tankstellen, Gastanks und trockenem Gras oder Gebüsch.14
- Stell einen Kübel Wasser oder einen Feuerlöscher bereit, schließ Fenster und Türen und räum Brennbares vom Balkon.5
- Bleib nüchtern: Alkohol erhöht das Verletzungsrisiko, auch für Unbeteiligte.3
- Rauch nicht und halte offenes Feuer fern.1
Ob du an deinem Platz überhaupt zünden darfst, erklärt der Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?. Wie du Ort, Menge und Budget planst, steht in Silvester-Feuerwerk planen.
Raketen richtig abschießen
Raketen werden oft falsch gestartet: Laut einer KFV-Studie (Stand Dezember 2025) zünden rund 93 Prozent Raketen unsicher, etwa aus Sektflaschen oder am Boden.4 Eine Rakete muss leichtgängig und ohne Widerstand aufsteigen können. Steck sie deshalb nie mit dem Stab in den Boden.1
| Abschussvorrichtung | Geeignet? |
|---|---|
| Stabile Abschussrampe aus Metall | ja4 |
| Flasche in einem Getränkekasten (Flaschenkiste) | ja15 |
| Flasche, mit Kabelbindern umkippsicher an einem Holzpflock befestigt | ja1 |
| Einzelne, freistehende Flasche, etwa eine Sektflasche | nein, sie kann umkippen15 |
| Stab in den Boden gesteckt | nein, die Rakete muss ohne Widerstand aufsteigen können14 |
- Zünde mit ausgestrecktem Arm und halte nie einen Körperteil über die Rakete.1
- Halte Feuerwerk nach dem Anzünden nicht in der Hand. Zu langes Halten nennt das KFV als eine der Unfallursachen.4
- Geh danach sofort auf den Sicherheitsabstand zurück und stell dich nie in die Schussrichtung.15
Die Raketen aus unserem Sortiment findest du unter Raketen.
Batterien und Verbunde
Batterien und Verbunde stellst du standsicher auf, so wie es die Gebrauchsanweisung beschreibt, und zündest sie mit ausgestrecktem Arm.14 Beug dich nie über eine Batterie, auch nicht, wenn sie scheinbar fertig ist: Ein Spätzünder kann noch losgehen, wenn du dich näherst.1
Feuerwerkskörper darfst du nur einzeln und getrennt voneinander anzünden. Bündeln oder gemeinsames Anzünden ist verboten.12 Ebenso verboten ist es, Feuerwerk zu zerlegen oder so zu verändern, dass es anders funktioniert oder wirkt; das Gesetz nennt Verbundfeuerwerk dabei ausdrücklich.2
Ein Verbund ist trotzdem erlaubt: Ihn hat der Hersteller selbst aus mehreren Feuerwerkskörpern auf einer Grundplatte zusammengesetzt, miteinander verleitet und als Ganzes prüfen lassen. Du zündest ihn an einer Stelle an und veränderst nichts daran.2 Worin sich Batterie und Verbund unterscheiden, erklärt der Ratgeber Batterie oder Verbund?.
Kinder und Zuschauer
Rund zwei Drittel der Verletzten sind laut KFV Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren. In rund 55 Prozent der befragten Haushalte mit Kindern sind Kinder beim Zünden dabei, in 17 Prozent davon näher als fünf Meter.4
- Halte Kleinkinder von Feuerwerk fern. Größere Kinder klärst du über Umgang und Gefahren auf und lässt sie nur unter Aufsicht zünden – und nur Artikel, die sie in ihrem Alter schon verwenden dürfen.12
- Das Gesetz erlaubt Besitz und Verwendung von F1 ab 12 Jahren und von F2 ab 16 Jahren.2 Bei uns bekommst du Feuerwerk ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren.
- Zuschauer bleiben auf Abstand und stehen nie in Schussrichtung.5
- Taschen geschlossen halten und auf Kapuzen achten: Raketen können Kleidung und Taschen entzünden.5
Blindgänger: nie nachzünden
Ein Blindgänger ist ein Feuerwerkskörper, der nach dem Anzünden nicht funktioniert hat; für Artikel, die nur teilweise funktioniert haben, gilt dasselbe.3 Gefährlich ist der Spätzünder: Er wirkt erst wie ein Versager und geht dann doch los, etwa wenn du dich näherst oder ihn aufheben willst.1 So gehst du vor:
- Zünde ihn nie ein zweites Mal an und verwende ihn nicht weiter.1
- Geh mindestens 15 Minuten nicht hin und berühr ihn nicht.34
- Sieh nicht sofort nach, was schiefgelaufen ist, und öffne oder zerlege ihn nie.25
- Leg ihn danach für zwei Tage in einen Kübel Wasser; erst dann kommt er in den Restmüll.3
Hat ein Artikel von uns nicht oder nur teilweise gezündet, mach aus sicherem Abstand ein Foto oder Video und melde den Fall mit deiner Bestellnummer, wie in den FAQ beschrieben.
Wo sich die Quellen widersprechen
| Quelle | Warten | Danach |
|---|---|---|
| Innenministerium, Presseinformation Dezember 2025 | 10 bis 15 Minuten unverändert lassen, nie ein zweites Mal anzünden1 | nennt nur ausgebrannte Reste: nach vollständigem Abkühlen über den Hausmüll1 |
| Innenministerium, Folder 2025 | mindestens 15 Minuten nicht berühren3 | zwei Tage in Wasser, dann in den Restmüll3 |
| Bundeskriminalamt, Folder 2023 | mindestens 15 Minuten nicht berühren7 | „dürfen nicht in den Restmüll“7 |
| WKO, Merkblatt des Fachhandels 2023 | nicht nachzünden; nicht ganz abgefeuerte Batterien aber nach 15 Minuten über die Reservezündschnur6 | Batterien ohne Reservezündschnur 1 bis 2 Tage in Wasser, dann in den Restmüll6 |
Unsere Empfehlung Mindestens 15 Minuten warten, zwei Tage in Wasser legen und erst dann in den Restmüll – so steht es im Folder des Innenministeriums von 2025.3 Nachgezündet wird nie, auch nicht über eine Reservezündschnur: Laut Presseinformation des Innenministeriums zündest du Versager niemals ein zweites Mal an.1
Reste und unbenutztes Feuerwerk entsorgen
Abgebrannte Batterien, Raketenstäbe und Kartonreste wirfst du nie heiß in den Restmüll. Lass sie vollständig auskühlen, am besten bis zum nächsten Tag, weil in Batterien noch Glut stecken kann.16 Danach entsorgst du sie im Restmüll.3
Unbenutzte Feuerwerkskörper wirfst du nicht weg: Sie dürfen laut KFV nicht in den Restmüll.4 Die Problemstoffsammlung nimmt sie zumindest in Wien auch nicht an, dafür gibt es laut Stadt Wien befugte Entsorgungsbetriebe.8 Intakte Ware hebst du am einfachsten richtig gelagert für das nächste Mal auf. Wo du sie sonst abgeben kannst, erfährst du bei deiner Gemeinde oder deinem Abfallverband.
Feuerwerk zuhause lagern
- Bewahre Feuerwerk in der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis auf, entfernt von Hitzequellen und sicher vor Kindern und anderen Unbefugten.1
- Wähle einen trockenen, kühlen Ort.5
- Trag oder bewahre Feuerwerk nie in Hosen- oder Jackentaschen auf.1
Eine Höchstmenge für die Lagerung zuhause haben wir im Pyrotechnikgesetz nicht gefunden.2 Die Pyrotechnik-Lagerverordnung gilt nur für gewerbliche Betriebsanlagen und vorübergehende gewerbliche Einrichtungen.9 Ob Hausordnung, Mietvertrag oder das Feuerpolizeirecht deines Bundeslands etwas dazu sagen, haben wir nicht geprüft; im Zweifel fragst du bei der Hausverwaltung oder der Gemeinde nach.
Transport im Auto
Bringst du dein Feuerwerk privat mit dem Auto nach Hause, gelten die Gefahrgutregeln des ADR nicht. Voraussetzung: Es ist einzelhandelsgerecht verpackt, für deinen persönlichen Gebrauch bestimmt und so verstaut, dass bei normaler Fahrt nichts austreten kann.10
Sichern musst du die Ladung trotzdem: Laut WKO gilt die Pflicht zur Ladungssicherung nach § 101 KFG für jede Beladung, auch ohne ADR.11 Am besten bleibt das Feuerwerk in der Originalverpackung und kann nicht verrutschen. Geraucht wird im Auto nicht, solange Feuerwerk an Bord ist.1
Erste Hilfe
Bei schweren Verletzungen rufst du sofort die Rettung unter 144 oder 112.4 Bis sie da ist, rät das KFV:
- Die Wunde versorgen. Sind Finger oder Handglieder abgetrennt, die Wunde mit einer Kompresse oder einem zusammengeknüllten, sauberen Taschentuch und einem Druckverband versorgen oder mit einer keimfreien Wundauflage draufdrücken, dabei Einmalhandschuhe verwenden.4
- Verletzte Körperteile hochlagern, Fremdkörper nicht aus der Wunde ziehen und die verletzte Person bis zum Eintreffen der Rettung mit einer Decke warm halten.4
- Abgetrennte Finger oder Körperteile trocken und steril verpacken, etwa in einem sauberen Zip-Beutel, und diesen in einen zweiten Beutel mit Eiswasser legen. Die Körperteile selbst bleiben trocken und dürfen nicht gefrieren.4
Kleine Verbrennungen, etwa am Finger, kühlst du sofort mit kühlem oder lauwarmem Wasser: bei Erwachsenen etwa 15 bis 20 Minuten, bei Kindern höchstens zehn Minuten. Nimm kein Eis und öffne keine Brandblasen. Großflächige Verbrennungen kühlst du nicht, sondern schützt die Person vor dem Auskühlen und rufst die Rettung.12 Diese Hinweise geben KFV und Gesundheitsportal wieder und ersetzen keinen ärztlichen Rat.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich bei einem Blindgänger warten?
Mindestens 15 Minuten, ohne hinzugehen oder ihn zu berühren. Das Innenministerium nennt in seiner Presseinformation 10 bis 15 Minuten, sein Folder von 2025 und das KFV mindestens 15 Minuten.134 Auch danach zündest du ihn nie ein zweites Mal an, sondern legst ihn zwei Tage in Wasser.
Kann ich Raketen aus einer Sektflasche abschießen?
Nicht aus einer einzelnen, freistehenden Flasche, denn sie kann umkippen.1 Stell die Flasche in einen Getränkekasten, befestige sie mit Kabelbindern an einem Holzpflock oder nimm eine stabile Abschussrampe aus Metall.14
Wie entsorge ich abgebranntes Feuerwerk?
Ausgebrannte Reste entsorgst du erst nach dem vollständigen Abkühlen im Restmüll, bei Batterien am besten am nächsten Tag.16 Blindgänger legst du vorher zwei Tage in Wasser.3
Was mache ich mit übrig gebliebenem Feuerwerk?
Nicht wegwerfen: Unbenutzte Feuerwerkskörper dürfen laut KFV nicht in den Restmüll.4 Intakte Ware bewahrst du in der Originalverpackung trocken, kühl und sicher vor Kindern auf.15 Wo du sie sonst abgeben kannst, erfährst du bei deiner Gemeinde; die Problemstoffsammlung in Wien nimmt Feuerwerk nicht an.8
Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.
