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PYRONATION

Ratgeber

Feuerwerk-Kategorien F1, F2, F3 und F4: Bedeutung, Alter und Bewilligung

Autoren
Sebastian Ivancic und Alexander Pühringer
Stand
Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Das Pyrotechnikgesetz teilt Feuerwerk nach Gefahr und Lärm in die Kategorien F1 bis F4 ein.1 F1 darfst du ab 12 Jahren besitzen und verwenden, F2 ab 16 Jahren, beides ohne Bewilligung – F2 aber nicht im Ortsgebiet, außer der Bürgermeister nimmt bestimmte Teile per Verordnung aus.1 F3 und F4 sind Profi-Feuerwerk: Dafür musst du 18 sein und brauchst einen Pyrotechnik-Ausweis sowie eine Bewilligung der Behörde für den einzelnen Anlass.12 Welche Kategorie ein Artikel hat, steht auf seinem Etikett.3

Die Kategorien im Überblick

Feuerwerkskörper sind laut Gesetz pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Je nach Verwendungsart, Zweck und Gefährlichkeit, einschließlich des Lärms, gehören sie in eine von vier Kategorien.1 Die Kategorie entscheidet, wie alt du sein musst und ob du zusätzlich Sachkunde und eine behördliche Bewilligung brauchst – oft auch Genehmigung genannt.

Die vier Kategorien (§§ 11, 15, 17, 28 und 30 Pyrotechnikgesetz)1
KategorieGefahr und Einsatz laut GesetzMindestalterSachkunde und Bewilligung
F1sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärm; kann auch in geschlossenen Bereichen verwendet werden12 Jahrenicht nötig
F2geringe Gefahr, geringer Lärm; für abgegrenzte Bereiche im Freien16 Jahrenicht nötig
F3mittlere Gefahr; für weite, offene Bereiche im Freien18 JahreSachkunde mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung
F4große Gefahr; nur für Personen mit Fachkenntnissen18 JahreFachkenntnis mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung

Das Mindestalter gilt für Besitz und Verwendung. Abgegeben werden dürfen F1 und F2 nur an Personen in diesem Alter, F3 und F4 nur an Personen mit einer entsprechenden, noch nicht in Anspruch genommenen Berechtigung – das gilt für Händler wie für Privatpersonen.1

Für F2 gilt außerdem: Im Ortsgebiet ist die Verwendung das ganze Jahr verboten, auch zu Silvester. Ausnahmen kann der Bürgermeister per Verordnung machen, aber nur für bestimmte Teile des Ortsgebiets.13 Was sonst noch gilt, erklärt der Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?

Beispiele für F1 und F2

Für Verbraucher sind F1 und F2 gedacht. Das Innenministerium spricht von Feuerwerkskörpern „für Normalverbraucher“ und nennt in seiner Presseinformation zum Jahreswechsel (Stand Dezember 2025) diese Beispiele:2

  • F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Tortensprüher, Party-Popper, Bengalhölzer, Rauch- und Blitzkugeln, Bodenfeuerwirbel, Kinderfackeln, Hand- und Knatterfontänen
  • F2: Batteriefeuerwerk, Feuerwerksraketen, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter, Sonnen (Feuerräder), Knallfrösche und Knallkörper – Knallartikel nur mit Schwarzpulver1

Gering ist die Gefahr laut Innenministerium aber nur, wenn du den Artikel so verwendest, wie es Gebrauchsanweisung und Sicherheitsbestimmungen vorsehen.2 Laut Wirtschaftskammer (2023) ist CE-gekennzeichnetes F2-Feuerwerk nach europäischen Normen auf einen Lärmpegel von 120 dB in acht Metern Entfernung beschränkt.4

F1 darfst du laut Innenministerium auch in geschlossenen Räumen verwenden, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt.2 Achte also auf den Hinweis „nur zur Verwendung im Freien“, den manche F1-Artikel tragen.1 F2 ist für draußen gemacht: Auf dem Etikett steht „nur zur Verwendung im Freien“, in geschlossenen Räumen darfst du F2 nur verwenden, wenn die Gebrauchsanweisung es ausdrücklich zulässt.1

Auch F1 hat Grenzen. In und bei Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten, auch F1. In der Nähe von Tankstellen und anderen leicht entzündlichen Orten gilt das ausnahmslos. F1 und F2 darfst du außerdem nur einzeln anzünden, nie gebündelt.1

F3 und F4: nur mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung

F3 und F4 nennt das Innenministerium „professionelle Feuerwerkskörper“, F4 ist für professionelle Pyrotechniker vorgesehen.2 Für Besitz und Verwendung brauchst du deshalb mehr als das richtige Alter:

  1. Mindestalter 18 Jahre.1
  2. Sachkunde (F3) bzw. Fachkenntnis (F4), nachgewiesen mit einem Pyrotechnik-Ausweis. Den stellt die Behörde aus, wenn du etwa einen Pyrotechnik-Lehrgang für die Kategorie bei einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgangsträger erfolgreich abgeschlossen hast.1
  3. Eine Bewilligung der Behörde. Sie setzt unter anderem eine Haftpflichtversicherung und den Pyrotechnik-Ausweis voraus. Im Bescheid stehen Ort und Zeit der Verwendung, Anzahl und Kategorien der Artikel und die Auflagen, etwa zu Lagerung und Sicherheitsabständen.1

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, also etwa die Bezirkshauptmannschaft, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.1 Ohne Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung darfst du F3 und F4 weder erwerben noch besitzen oder verwenden, und Händler dürfen sie dir nicht verkaufen.12 Bei uns gibt es F3 und F4 nicht.

Das gilt auch für Batterien und Verbundfeuerwerk der Kategorien F3 und F4. Das Gesetz beschreibt einen Verbund über seinen Aufbau: mehrere CE-gekennzeichnete Feuerwerkskörper, die der Hersteller fest auf derselben Grundplatte befestigt und miteinander verleitet hat, als Ganzes einer Konformitätsbewertung unterzogen. Welche Kategorie er hat, steht wie bei jedem Feuerwerkskörper auf dem Etikett.1

T1 und P1: laut Innenministerium kein Silvesterfeuerwerk

Neben Feuerwerk kennt das Gesetz zwei weitere Gruppen: Gegenstände für Bühne und Theater (T1, T2) und sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1, P2), also alles, was weder Feuerwerkskörper noch Bühnenpyrotechnik ist.1

  • T1 und P1: geringe Gefahr, ab 18 Jahren; nur einzeln anzünden, P1 in geschlossenen Räumen nur, wenn die Gebrauchsanweisung es ausdrücklich erlaubt1
  • T2 und P2: nur für Personen mit Fachkenntnis, mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung1

Feuerwerkskörper sind laut Gesetz die pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke, eingeteilt in F1 bis F4.1 Daraus folgert das Innenministerium in seinem Erlass zum Jahreswechsel 2025/26, dass P1 und T1 „widmungsgemäß nicht für Silvesterfeuerwerke von Verbrauchern zu Unterhaltungszwecken bestimmt“ sind.5 Verwende jeden Artikel deshalb nur so, wie es seine Gebrauchsanweisung vorsieht: Die widmungswidrige Verwendung ist verboten.1

So erkennst du die Kategorie

Die Art des Artikels allein verrät die Kategorie nicht sicher. Batteriefeuerwerk führt die Wirtschaftskammer in ihrem Folder von 2023 als Beispiel für F2, F3 und F4, Raketen und Römische Lichter für F2 und F3, Fontänen für F2 und F4.4 Verlass dich deshalb auf das Etikett: Auf jedem zulässigen Artikel muss die Kategorie stehen.13

Was auf dem Etikett stehen muss

Ware, die in Österreich an Verbraucher abgegeben wird, muss auf Deutsch gekennzeichnet sein, und zwar mindestens mit:1

  • Kategorie und Altersgrenze
  • Registriernummer und CE-Kennzeichen
  • Name und Typ des Artikels sowie Produkt-, Chargen- oder Seriennummer
  • Name und Postanschrift des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU auch des Importeurs
  • Gebrauchsanleitung mit Sicherheitsinformation und Nettoexplosivstoffmasse (NEM)
  • je nach Kategorie dem Satz „nur zur Verwendung im Freien“ und einem Mindestsicherheitsabstand, bei F3 und F4 außerdem dem Herstellungsjahr

Die Kategorie steckt auch in der Registriernummer. Sie folgt dem Muster „XXXX – YY – ZZZZ“: vorne die Kennnummer der benannten Stelle, in der Mitte die Kategorie, hinten deren Bearbeitungsnummer.1 Ein F2-Artikel hat also eine Nummer nach dem Muster „xxxx-F2-yyyy“.2

Was das CE-Zeichen bedeutet. Mit dem CE-Kennzeichen erklärt der Hersteller, dass sein Artikel die geltenden Anforderungen der EU erfüllt. Vorher muss eine benannte Stelle die Konformität bescheinigt haben. Ihre vierstellige Kennnummer steht vorne in der Registriernummer.1

Fehlen CE-Kennzeichen, Registriernummer oder die vorgeschriebene Kennzeichnung, darfst du den Artikel weder besitzen noch verwenden.1 Worauf du bei Ware aus dem Ausland achten solltest, steht im Ratgeber Feuerwerk aus Polen oder vom Diskonter?

Was es bei uns gibt

Bei uns bekommst du nur Artikel der Kategorien F1, F2 und P1 – F3 und F4 führen wir nicht. Von den 71 Artikeln im Shop tragen gerade 66 die Kategorie F2. Welche Kategorien in welchem Bereich des Shops vorkommen und ab welchem Alter du sie bei uns bekommst, zeigt die Tabelle.

Kategorien in unserem Sortiment
SortimentArtikelKategorie (PyroTG)Abgabe
Batterien33F2ab 16
Verbundfeuerwerk10F2ab 16
Raketen10F2ab 16
Vulkane & Fontänen2F2ab 16
Böller & Single Shots10F2 (8), P1 (2)ab 16, P1 ab 18
Weiteres Sortiment6F1 (3), F2 (3)ab 16

Live aus unserem Katalog, Stand 5. November 2026. Schusszahl, Brenndauer und Kaliber sind Angaben der Hersteller.

Bei uns gilt: Abgabe ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren. Unser Mindestalter von 16 Jahren gilt auch für F1-Artikel – das Gesetz selbst erlaubt F1 schon ab 12 Jahren.1 Die Kategorie jedes Artikels steht auf seiner Produktseite unter „Hersteller & Sicherheit“.

Stöbern kannst du zum Beispiel bei den Batterien, beim Verbundfeuerwerk oder bei den Römischen Lichtern & Sortimenten.

Häufige Fragen

Was bedeutet F2 bei Feuerwerk?

F2 ist die zweite von vier Kategorien für Feuerwerkskörper: geringe Gefahr, geringer Lärm, gedacht für abgegrenzte Bereiche im Freien.1 Dazu gehören laut Innenministerium etwa Batteriefeuerwerk, Raketen, Vulkane, Fontänen und Römische Lichter.2

Ab welchem Alter darf man F2-Feuerwerk kaufen?

Ab 16 Jahren. Erst dann darfst du F2 besitzen und verwenden, und erst dann dürfen Händler es dir verkaufen.1 Bei uns gilt Abgabe ab 16 Jahren, Artikel der Kategorie P1 ab 18 Jahren. Mehr zu Alter und Zeiten steht im Ratgeber Ab wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?

Brauche ich für F2 eine Genehmigung?

Nein. Für F2 brauchst du weder Sachkunde noch eine Bewilligung, nur das Mindestalter von 16 Jahren.1 Im Ortsgebiet ist F2 aber verboten, außer der Bürgermeister hat diesen Teil per Verordnung ausgenommen.1

Was ist der Unterschied zwischen F2 und F3?

F2 stellt eine geringe Gefahr dar und ist für abgegrenzte Bereiche im Freien gedacht, F3 eine mittlere Gefahr für weite, offene Bereiche.1 F2 darfst du ab 16 Jahren ohne Bewilligung besitzen und verwenden, im Ortsgebiet aber nur dort, wo eine Verordnung es zulässt. Für F3 musst du 18 sein und brauchst Sachkunde mit Pyrotechnik-Ausweis sowie eine Bewilligung.1

Darf ich F3 oder F4 ohne Bewilligung kaufen?

Nein. Händler dürfen F3 und F4 nur an Personen verkaufen, die eine entsprechende, noch nicht in Anspruch genommene Berechtigung haben.1 Dafür brauchst du einen Pyrotechnik-Ausweis und eine Bewilligung der Behörde für den einzelnen Anlass.12 Bei uns gibt es F3 und F4 nicht.

Darf ich F1 in der Wohnung zünden?

F1 kann laut Gesetz auch in geschlossenen Bereichen verwendet werden, manche Artikel sind sogar für Wohngebäude vorgesehen.1 Maßgeblich ist aber die Gebrauchsanweisung: Steht auf dem Artikel „nur zur Verwendung im Freien“, dann gilt das.12

Was bedeutet „Klasse II“ auf älterem Feuerwerk?

Die Klassen I bis IV stammen aus dem früheren Pyrotechnikgesetz 1974.1 Laut Innenministerium darf Ware mit diesen Klassen seit 4. Juli 2017 weder verkauft noch erworben, besessen oder verwendet werden. Seitdem braucht jeder Artikel EU-Konformität, CE-Kennzeichen, Registriernummer und eine Kennzeichnung nach dem Pyrotechnikgesetz 2010.5

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.

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Quellen

Nummeriert wie die Fußnoten im Text, jeweils mit Herausgeber und Abrufdatum. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde.

  1. 1Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 23.10.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  2. 2Pyrotechnik: Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise (Presseinformation zum Jahreswechsel) (neues Fenster)BMI, Entschärfungsdienst · Behörde · Stand Dezember 2025 · abgerufen am 23.10.2026
  3. 3Silvesterknaller/Feuerwerkskörper (neues Fenster)oesterreich.gv.at · Behörde · letzte Aktualisierung 31.08.2026 · abgerufen am 23.10.2026
  4. 4Folder „Alle Informationen rund um den Kauf von Feuerwerkskörpern“ (neues Fenster)WKO, Bundesgremium Baustoff-, Eisen- und Holzhandel · Verband/Medium · PDF vom August 2023, der Folder selbst nennt kein Datum · abgerufen am 23.10.2026
  5. 5Erlass des BMI zum Pyrotechnikgesetz 2010 zum Jahreswechsel 2025/2026 (neues Fenster)WKO, gibt den Erlass des BMI wieder · Behörde · 25.11.2025 · abgerufen am 23.10.2026