Im Ortsgebiet nur mit Ausnahme
Für Feuerwerk zur Hochzeit oder zum Geburtstag gilt dasselbe wie das ganze Jahr: Feuerwerk der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten.1 Dazu zählen etwa Batterien, Raketen, Fontänen, Vulkane und Römische Lichter.5 Für ein Fest ist F2 im Ortsgebiet nur auf zwei Wegen erlaubt:
- Ausnahme der Gemeinde: Der Bürgermeister kann bestimmte Teile des Ortsgebiets per Verordnung vom Verbot ausnehmen, wenn dort keine Gefahr für Menschen, Eigentum oder die öffentliche Sicherheit und keine unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten ist.1 Ob er das tut, steht ihm frei.4
- Profi-Feuerwerk: F2 darf im Rahmen eines behördlich bewilligten Feuerwerks der Kategorien F3 oder F4 mitverwendet werden.1 Mehr dazu unten.
Eine solche Ausnahme ist laut Wirtschaftskammer örtlich und zeitlich begrenzt.6 Laut Innenministerium betrifft sie nur genau bezeichnete Teile, etwa einen Ortsteil oder ein Grundstück, nie das ganze Ortsgebiet.7 Gilt die Ausnahme deiner Gemeinde nur zu Silvester, hilft sie dir für ein Fest im Sommer also nicht. Beispiele für Silvester-Ausnahmen mit Zeitfenster stehen im Ratgeber Ab wann darf man Feuerwerk kaufen und zünden?
Außerhalb des Ortsgebiets ist F2 laut Wirtschaftskammer auch unter dem Jahr erlaubt6, ab 16 Jahren1, allerdings mit den Verboten, die immer gelten. Was als Ortsgebiet zählt, erklärt der Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?
Die Ausnahme beantragen: das Beispiel Linz
Wie du um eine solche Verordnung ansuchst, regelt das Pyrotechnikgesetz nicht.1 Frag deshalb früh bei deinem Gemeindeamt nach, welche Angaben es braucht. Wie es laufen kann, zeigt Linz: Dort geht der Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht, fünf bis sechs Wochen vor dem Feuerwerk. Hinein gehören laut Stadt:3
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person, die den Antrag stellt
- Ort und Uhrzeit des Feuerwerks
- ein Plan der Umgebung, in dem der genaue Abschussort eingezeichnet ist
- eine Beschreibung der Artikel samt Nummer – die Stadt schreibt „BAM Nummer“, auf heutigen Artikeln steht die Registriernummer1
Wie eng so eine Ausnahme gefasst sein kann, zeigt die 1. Pyrotechnikausnahmeverordnung 2026 des Linzer Bürgermeisters: Sie nahm ein Beachvolleyballfeld in der Saxingerstraße für den 15. Mai 2026 von 21:15 bis 21:30 Uhr vom Verbot aus. Kundgemacht wurde sie am 7. April 2026, gut fünf Wochen vorher.2
Was auch mit Ausnahme verboten bleibt
Diese Verbote gelten auch in einer freigegebenen Zone7 und außerhalb des Ortsgebiets:1
- Kirchen und Heime: kein Feuerwerk in und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten, auch nicht mit F1.1 Für Artikel ohne akustischen Effekt, etwa Wunderkerzen, gibt es eine Ausnahme mit Zustimmung.
- Gäste: kein F2 innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, außer es wird bei einem bewilligten Profi-Feuerwerk mitverwendet.1 Ab wie vielen Menschen eine Ansammlung „größer“ ist, sagt das Gesetz nicht – bei einer großen Feier fragst du im Zweifel die Behörde.
- Brandgefahr: kein Feuerwerk in der Nähe leicht entzündlicher Orte wie Tankstellen.1 Das Innenministerium nennt dazu auch Flüssiggastanks und trockene Vegetation.5
- In Räumen: F2 nur, wenn die Gebrauchsanweisung das ausdrücklich erlaubt.1
Im Sommer kommt die Waldbrandgefahr dazu: Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd in Niederösterreich etwa verbot mit ihrer Waldbrandverordnung vom 24. Juni 2025 in den Waldgebieten des Bezirks und in Waldrandnähe ausdrücklich auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, bei Strafe bis 7.270 Euro.8 Ob bei dir so eine Verordnung gilt, weiß die Bezirkshauptmannschaft.
Profi-Feuerwerk: Bewilligung, Ausweis, Versicherung
Für ein Feuerwerk mit Artikeln der Kategorien F3 oder F4 braucht es eine Bewilligung der Behörde. Sie setzt unter anderem voraus, dass eine Haftpflichtversicherung besteht und der Antragsteller oder ein von ihm genannter Verantwortlicher einen Pyrotechnik-Ausweis für diese Kategorien hat.1 Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land schreibt dazu: „nur für ausgebildete Pyrotechniker möglich“.9
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Orts, an dem gezündet wird, in manchen Städten die Landespolizeidirektion.1 Im Bescheid stehen Ort und Zeit, Anzahl und Kategorien der Artikel und Auflagen, etwa zu Lagerung und Sicherheitsabständen.1
Innerhalb einer solchen Bewilligung dürfen auch F1- und F2-Artikel mitverwendet werden; für sie gilt dann weder das Verbot im Ortsgebiet noch das bei größeren Menschenansammlungen.1 Die Verbote bei Kirchen, Heimen oder Tankstellen gelten aber weiter, und die Mitverwendung ist Teil des Bescheids mit seinen Auflagen.17
Wenn du einen Pyrotechniker beauftragst
- Gewerbe: Wer selbständig für andere Feuerwerke aufstellt und abbrennt, braucht laut WKO Steiermark eine Gewerbeberechtigung, etwa für das freie Gewerbe „Aufstellen und Abbrennen von Feuerwerken für Dritte“.10
- Ausweis und Versicherung: Pyrotechnik-Ausweis für die verwendeten Kategorien, Haftpflichtversicherung1
- Wer was beantragt: Kläre, wer die Bewilligung einholt und bis wann. Bei öffentlichen Veranstaltungen kann zusätzlich das Veranstaltungsrecht des Landes gelten, in der Steiermark etwa das Veranstaltungsgesetz; dort braucht das Feuerwerk laut WKO eine eigene Bewilligung der Veranstaltungsbehörde, meist der Gemeinde.1011
Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gibt es bei uns nicht.
Wunderkerzen, Tortensprüher und Tischfeuerwerk
Für Torte, Tanzfläche oder ein Spalier gibt es Feuerwerk der Kategorie F1. Als Beispiele für F1 nennt das Innenministerium etwa Wunderkerzen, Tortensprüher, Tischfeuerwerk, Party-Popper und Bengalhölzer.5 F1 fällt nicht unter das Verbot im Ortsgebiet1 und darf laut Innenministerium auch in geschlossenen Räumen verwendet werden, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt.5 Ob die Location das erlaubt, fragst du vorher dort nach.
- Alter: Auch F1-Artikel dürfen nur Personen ab 12 Jahren besitzen und verwenden.1 Beim Kindergeburtstag gehören Wunderkerzen also nicht in die Hände von Kindern unter 12; ältere Kinder sollen sie laut Innenministerium nur unter Aufsicht verwenden.5 Bei uns bekommst du Feuerwerk, auch F1, erst ab 16 Jahren.
- Vor der Kirche: In und in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist auch F1 grundsätzlich verboten. Erlaubt sind dort nur Artikel, deren Hauptwirkung kein akustischer Effekt ist, etwa Wunderkerzen – und nur, wenn die für die Kirche verantwortliche Person nachweislich zustimmt und keine Gefahr entsteht.14 Hol dir die Zustimmung am besten schriftlich.
Hochzeitsschießen und Himmelslaternen
Das „Brautaufwecken“ oder Hochzeitsschießen ist laut Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land in Oberösterreich grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen, je nachdem, womit geschossen wird:9
- Böllerkanonen mit Pulverladung: Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft.9 Das Pyrotechnikgesetz sieht sie für feierliche oder festliche Anlässe vor, bei denen Böllerschießen Brauchtum ist, und nur für verlässliche Personen ab 18 mit den nötigen schießtechnischen Kenntnissen.1
- Gasladungen: Sie fallen nicht unter das Pyrotechnikgesetz1; für den Lärm gilt in Oberösterreich das Oö. Polizeistrafgesetz.9
- Feuerwerkskörper: Es gilt das Pyrotechnikgesetz, F2 also nicht im Ortsgebiet, F3 und F4 nur mit Bewilligung.9
Die Behörde rät außerdem, das Schießen bei Gemeinde und Polizeiinspektion zu melden, frühestens um 6 Uhr zu beginnen, Nachbarn und Tierhalter in der Nähe vorher zu verständigen und bei Trockenheit nicht in Waldnähe zu schießen.9 Was in deinem Bezirk gilt, sagt dir deine Bezirkshauptmannschaft.
Himmelslaternen sind kein Feuerwerk, haben aber eigene Regeln: Die Wunschlaternenverordnung verbietet, diese kleinen Heißluftballone mit offener Flamme in Verkehr zu bringen.12
Checkliste für dein Fest
- Ort klären: Liegt der Platz im Ortsgebiet? Sind Kirche, Krankenanstalt, Heim, Tierheim, Tankstelle, Wald oder trockene Wiesen in der Nähe?
- Früh Bescheid geben: der Gemeinde wegen einer Ausnahme, der Location wegen ihrer Hausregeln, dem Pyrotechniker wegen der Bewilligung, dazu Nachbarn und Tierhaltern in der Nähe.
- Abstand halten: die Mindestsicherheitsabstände auf den Artikeln einhalten, im Zweifel beim Händler nachfragen.5 Gefahr besteht laut Innenministerium auch bei Profi-Feuerwerk.13
- Nüchtern zünden: Alkohol erhöht laut Innenministerium das Verletzungsrisiko, auch für Unbeteiligte.13 Wer zündet, feiert danach.
- Gekennzeichnete Ware: nur Artikel mit CE-Kennzeichen, Registriernummer und deutscher Gebrauchsanweisung.1
Wenn an deinem Ort F2 erlaubt ist: Im Shop findest du gerade 71 Artikel, 69 davon mit Effektvideo – so siehst du vorher, wie ein Effekt aussieht, etwa bei Batterien oder Vulkanen und Fontänen. Wie du sicher zündest, erklärt der Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Feuerwerk zur Hochzeit eine Genehmigung?
Im Ortsgebiet ja, wenn du selbst Raketen, Batterien oder andere F2-Artikel zünden willst: Der Bürgermeister muss den Ort per Verordnung vom Verbot ausnehmen.1 Außerhalb des Ortsgebiets verlangt das Pyrotechnikgesetz für F2 keine Bewilligung; die Verbotszonen und etwa Waldbrand-Verordnungen gelten aber auch dort.168 Ein Profi-Feuerwerk mit F3 oder F4 braucht immer eine Bewilligung der Behörde.1
Wie lange vorher muss ich ein Feuerwerk anmelden?
Eine Frist nennt das Pyrotechnikgesetz nicht.1 In Linz stellst du den Antrag für eine Ausnahme fünf bis sechs Wochen vor dem Termin3; die Verordnung für den 15. Mai 2026 wurde dort am 7. April kundgemacht.2 Frag deshalb früh bei deiner Gemeinde nach.
Darf ich zum Geburtstag im Garten Raketen zünden?
Liegt der Garten im Ortsgebiet, nur wenn eine Verordnung deiner Gemeinde genau diesen Ort zu dieser Zeit freigibt.1 Außerhalb des Ortsgebiets ist F2 ab 16 Jahren erlaubt, aber nicht in den Verbotszonen.16 Wunderkerzen und Tischfeuerwerk der Kategorie F1 sind ab 12 Jahren auch im Ortsgebiet erlaubt, außer in den Verbotszonen.1
Sind Wunderkerzen vor der Kirche erlaubt?
Nur mit Zustimmung: In und in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist jedes Feuerwerk verboten, auch F1. Artikel ohne akustischen Effekt als Hauptwirkung, etwa Wunderkerzen, sind dort erlaubt, wenn die für die Kirche verantwortliche Person nachweislich zustimmt und keine Gefahr entsteht.14
Was droht, wenn ich ohne Ausnahme zünde?
Wer F2 im Ortsgebiet ohne Verordnung, in einer Verbotszone oder bei einer größeren Menschenansammlung zündet, riskiert eine Geldstrafe bis 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe; schon der Versuch ist strafbar.1 Die Ware kann für verfallen erklärt werden.1
Kann ich bei euch Feuerwerk für meine Hochzeit kaufen?
Ja, Feuerwerk der Kategorie F2 wie Batterien und Fontänen bekommst du bei uns ab 16 Jahren. Zünden darfst du es aber nur, wo es erlaubt ist, im Ortsgebiet also nur mit Ausnahme-Verordnung.1 Profi-Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 gibt es bei uns nicht.
Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 23. Oktober 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.
