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PYRONATION

Ratgeber

Feuerwerk lagern und transportieren: zuhause, im Auto, in Bus und Bahn

Autoren
Sebastian Ivancic und Alexander Pühringer
Stand
Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Bewahre Feuerwerk in der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis auf: trocken, kühl, entfernt von Hitzequellen und sicher vor Kindern und Unbefugten.12 Eine Höchstmenge für zuhause haben wir im Pyrotechnikgesetz nicht gefunden.3 Im Privatauto gilt das Gefahrgutrecht des ADR nicht, wenn die Ware einzelhandelsgerecht verpackt und für deinen eigenen Gebrauch bestimmt ist; die Ladung sicherst du trotzdem.45 Im Zug und im Bus schließen die Beförderungsbedingungen explosive und gefährliche Gegenstände als Gepäck aus.678

Das Wichtigste auf einen Blick

Zwischen Kauf und Silvester muss dein Feuerwerk sicher liegen und sicher nach Hause kommen. Die Tabelle fasst zusammen, was Innenministerium, KFV, Feuerwehr, Gesetze und Verkehrsbetriebe dazu sagen; die Einzelheiten stehen in den Abschnitten darunter.

Lagern und transportieren: was wo gilt
WoWas gilt
ZuhauseIn der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis, trocken und kühl, entfernt von Hitzequellen und sicher vor dem Zugriff von Unbefugten.12
Am KörperNie in Hosen-, Jacken- oder anderen Kleidungstaschen tragen oder aufbewahren.19
Im eigenen AutoKein Gefahrguttransport nach ADR, wenn du privat fährst und die Ware einzelhandelsgerecht verpackt und für deinen Gebrauch bestimmt ist; die Ladung musst du trotzdem sichern.4510
Im Zug (ÖBB)Explosive, entzündbare und sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände sind von der Mitnahme ausgeschlossen.6
Im LinienbusVom Hand- und Reisegepäck ausgeschlossen ist, was die Gefahrgutregeln für Gepäck nicht zulassen, insbesondere explosionsfähige und leicht entzündliche Stoffe.7
U-Bahn, Straßenbahn und Bus in WienGefährliche Gegenstände mitzunehmen ist verboten.8
TaxiEine bundesweite Regel zu gefährlichen Gegenständen haben wir nicht gefunden; frag vor der Fahrt.11

Dazu kommt immer, was die Gebrauchsanweisung deines Artikels sagt.

Feuerwerk zuhause lagern

Das Innenministerium rät, Feuerwerk nur in der handelsüblichen Originalverpackung oder in einem sicheren Behältnis aufzubewahren, entfernt von Hitzequellen und sicher vor dem Zugriff von Unbefugten.1 Das KFV ergänzt: an einem trockenen, kühlen Ort.2 So setzt du das um:

  • In der Verpackung lassen: Auf dem Artikel oder seiner kleinsten Verpackungseinheit stehen Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation, die du vor dem Zünden brauchst.112
  • Trocken und kühl: Wähle einen Platz ohne Feuchtigkeit und fern von allem, was warm wird.12
  • Weg von Öfen und Heizkörpern: Dort bewahrst du Feuerwerk nicht auf, raten die Landesfeuerwehrverbände Steiermark und Oberösterreich.913
  • Nicht offen herumliegen lassen: Feuerwerksartikel sollen laut Fachhandel grundsätzlich nicht offen herumliegen.14 Räum sie weg, statt sie in der Wohnung liegen zu lassen.
  • Sicher vor Kindern: Halte Kleinkinder von Feuerwerk fern und bewahre es so auf, dass Kinder und andere Unbefugte nicht herankommen.1
  • Nicht in der Kleidung: Trag oder bewahre Feuerwerk nie in Hosen- oder sonstigen Kleidungstaschen auf.1913
  • Kein Feuer in der Nähe: Rauch nicht und halte offenes Feuer fern, wenn du mit Feuerwerk hantierst.1

Keller, Garage oder Dachboden?

Einen bestimmten Raum nennen die Quellen nicht: Keller, Garage oder Dachboden kommen in den Hinweisen von Innenministerium, KFV und Feuerwehr nicht vor.12913 Maßgeblich sind die Bedingungen von oben. Ein Raum passt, wenn er trocken und kühl ist, keine Hitzequelle in der Nähe hat und Kinder und andere Unbefugte nicht hineinkommen.12 Wo es feucht ist, wo es heiß werden kann oder wo jeder hinkommt, lagerst du kein Feuerwerk.

Kinder und Jugendliche

Besitzen und verwenden dürfen Feuerwerk der Kategorie F1 nur Personen ab 12 Jahren, Feuerwerk der Kategorie F2 nur Personen ab 16 Jahren.15 Das KFV warnt eindringlich davor, ungeeignete Pyrotechnik an Kinder, Jugendliche und andere unbefugte Personen weiterzugeben.2 Größere Kinder klärst du über Umgang und Gefahren auf und lässt sie Feuerwerk nur unter Aufsicht verwenden.1

Wie viel darf ich zuhause lagern?

Eine Höchstmenge für die Lagerung zuhause haben wir im Pyrotechnikgesetz nicht gefunden.3 Die Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 regelt die Lagerung in gewerblichen Betriebsanlagen und in bloß vorübergehenden gewerblichen Einrichtungen; ihre Mengengrenzen gelten etwa für Verkaufsräume und Verkaufsstände, für private Wohnungen gilt sie nicht.16

Ob Hausordnung, Mietvertrag oder das Feuerpolizeirecht deines Bundeslands etwas zur Lagerung sagen, haben wir nicht geprüft. Frag im Zweifel bei der Hausverwaltung oder der Gemeinde nach.

Am einfachsten ist es, nur so viel zu kaufen, wie du auch zündest. Wie du Auswahl und Menge planst, steht im Ratgeber Silvester-Feuerwerk planen.

Wie lange hält Feuerwerk?

Ein Ablauf- oder Haltbarkeitsdatum für Feuerwerk haben wir weder im Pyrotechnikgesetz noch in den Hinweisen von Innenministerium, KFV und Feuerwehr gefunden.1239 Das Herstellungsjahr muss laut Gesetz nur auf Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 stehen.12 Für Ware vom letzten Jahr zählen deshalb zwei Dinge:

  1. Die Gebrauchsanweisung: Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation gehören zur vorgeschriebenen Kennzeichnung.12 Laut Innenministerium berücksichtigen sie grundsätzlich mögliche Fehlfunktionen und sind deshalb essenziell für deine Sicherheit.1
  2. Der Zustand: Verwende nur Feuerwerk, das optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheint.1

Warum gute Bedingungen wichtig sind, erklärt das Innenministerium: Feuerwerkskörper werden überwiegend in Handarbeit gefertigt und können bei widrigen Transport- und Lagerbedingungen in der Lieferkette zu gefährlichen Fehlfunktionen neigen, etwa zur explosionsartigen Zerlegung oder zu einem Spätzünder, der vielleicht erst losgeht, wenn du dich ihm näherst.1 Behandle Ware, die du aufhebst, deshalb genauso sorgfältig wie neue.

Nasse oder beschädigte Ware

Ist Feuerwerk nass geworden, aufgeweicht, eingedrückt oder unvollständig, zündest du es nicht: Verwendet wird nur, was optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheint.1 Raketen mit abgebrochenem Stab zündest du auf keinen Fall, rät der Fachhandel.17

  • Nicht auf der Heizung trocknen: Feuerwerk gehört nicht in die Nähe von Öfen und Heizkörpern, das Innenministerium rät zur Aufbewahrung entfernt von Hitzequellen.1913 Nasse Ware legst du also weder auf die Heizung noch an den Ofen oder ins Backrohr.
  • Nicht öffnen: Zerleg beschädigte Ware nicht, auch nicht, um sie zu retten. Das Delaborieren und alle funktions- und effektverändernden Eingriffe sind ohne Gewerbeberechtigung verboten.18
  • Bis zur Entsorgung sicher aufbewahren: in der Verpackung, entfernt von Hitzequellen und sicher vor Kindern und Unbefugten.1

Wie du Ware loswirst, die du nicht mehr zünden willst, steht im Ratgeber Feuerwerk nach Silvester entsorgen.

Transport im Auto

Feuerwerkskörper sind gefährliche Güter der Klasse 1 nach dem ADR, dem Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; in Österreich gilt das ADR über das Gefahrgutbeförderungsgesetz.5 Für deine Fahrt nach dem Kauf oder der Abholung gibt es aber eine Ausnahme: Die Vorschriften des ADR gelten nicht, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind.4

  1. Du fährst als Privatperson.4
  2. Das Feuerwerk ist einzelhandelsgerecht abgepackt, also so, wie es im Handel verkauft wird.4
  3. Es ist für deinen persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt, etwa für deine eigene Silvesterfeier.4
  4. Du sorgst dafür, dass unter normalen Beförderungsbedingungen nichts vom Inhalt frei werden kann.4

Ladung sichern

Auch wenn das ADR nicht gilt, musst du die Ladung sichern: § 101 Kraftfahrgesetz ist laut Wirtschaftskammer auf jede Art von Beladung anzuwenden.5 Das Gesetz verlangt, dass die Ladung den Kräften im normalen Fahrbetrieb standhält, den sicheren Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt und niemanden gefährdet.10 Die einzelnen Teile müssen so verstaut sein, dass sie ihre Lage zueinander und zu den Wänden des Fahrzeugs nur geringfügig verändern können; das gilt nicht, wenn sie den Laderaum nicht verlassen können und niemand gefährdet wird.10 Als Mittel nennt das Gesetz etwa Zurrgurte, Transportschutzkissen und rutschhemmende Unterlagen.10

Während der Fahrt

  • Lass das Feuerwerk in der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis.1
  • Rauch nicht und halte offenes Feuer fern, solange Feuerwerk in deiner Nähe ist.1
  • Halte es auch im Auto entfernt von Hitzequellen.1
  • Das Auto ist kein Lagerplatz: Bring das Feuerwerk nach der Fahrt gleich an einen trockenen, kühlen Ort, an den Unbefugte nicht herankommen.12

Ob Feuerwerk in den Kofferraum oder auf den Rücksitz gehört und ob Sonne im geparkten Auto schadet, sagen die Quellen nicht.125 Entscheidend ist, dass es gesichert ist und nicht verrutschen kann.10 Wie die Abholung bei uns abläuft, steht auf der Seite Abholung.

Was gilt, wenn du Feuerwerk aus dem Ausland mitbringst, erklärt der Ratgeber Feuerwerk aus Polen oder Tschechien. Eine Kurzfassung zu Lagerung und Transport im Auto steht im Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.

Zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Taxi

Zu Fuß

Trägst du Feuerwerk nach Hause, bleibt es in der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis und nie in Hosen- oder Jackentaschen.19 Rauch dabei nicht.1

Zug

Die ÖBB erlauben in ihren Tarifbestimmungen für Reisen in Österreich nur, was nach österreichischem Recht, insbesondere nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz, erlaubt ist und keine Gefahr für dich, andere Reisende oder die Züge darstellt.6 Ausgeschlossen sind unter anderem explosive, entzündbare und entzündend wirkende Stoffe und Gegenstände sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.6 Feuerwerk nennen die ÖBB dort nicht eigens; Feuerwerkskörper sind aber gefährliche Güter der Klasse 1 nach dem ADR, das in Österreich über das Gefahrgutbeförderungsgesetz gilt.5

Linienbus

Für Linienbusse gibt es die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr. Sie schließen vom Hand- und Reisegepäck aus, was nach den Regeln der Eisenbahn-Gefahrgutordnung RID für gefährliche Güter im Gepäck nicht zulässig ist, insbesondere explosionsfähige und leicht entzündliche Stoffe.7 Hat der Lenker begründeten Verdacht, darf er sich in deiner Gegenwart vom Inhalt deines Gepäcks überzeugen.7

U-Bahn, Straßenbahn und Bus in Wien

Die Beförderungsbedingungen der Wiener Linien verbieten, gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Im Zweifel entscheidet das Personal der Wiener Linien, ob du einen Gegenstand mitnehmen darfst.8 Andere Verkehrsbetriebe haben eigene Beförderungsbedingungen, die wir nicht alle geprüft haben; frag im Zweifel vor der Fahrt nach.

Taxi

Für Taxis haben wir in der Betriebsordnung des Bundes für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr keine Regel zu gefährlichen Gegenständen gefunden.11 Die Taxi-Vorschriften der Bundesländer haben wir nicht geprüft. Frag deshalb vor der Fahrt den Lenker, ob du Feuerwerk mitnehmen darfst.

Vor der Fahrt nachfragen Kläre vor der Fahrt mit dem Verkehrsbetrieb, ob du Feuerwerk mitnehmen darfst – ÖBB und Linienbusse schließen gefährliche Güter aus.

Reste nach Silvester aufheben

Intakte, unbenutzte Ware kannst du für das nächste Mal aufheben: in der Originalverpackung, trocken, kühl, entfernt von Hitzequellen und sicher vor Kindern.12 Vor dem nächsten Zünden prüfst du sie genau und verwendest nur, was optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheint.1

Blindgänger hebst du nicht auf: Versager zündest du nie ein zweites Mal an und verwendest sie nicht weiter.1 Wie du sie, ausgebrannte Reste und Ware, die du nicht mehr willst, entsorgst, steht im Ratgeber Feuerwerk nach Silvester entsorgen.

Häufige Fragen

Wie lagere ich Feuerwerk zuhause richtig?

In der Originalverpackung oder einem sicheren Behältnis, an einem trockenen, kühlen Ort, entfernt von Hitzequellen wie Öfen oder Heizkörpern und sicher vor dem Zugriff von Kindern und anderen Unbefugten.129 Feuerwerk soll nicht offen herumliegen, und in Hosen- oder Jackentaschen hat es nichts verloren.114

Wie viel Feuerwerk darf ich zuhause lagern?

Eine Höchstmenge für die private Lagerung haben wir im Pyrotechnikgesetz nicht gefunden.3 Die Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 gilt für gewerbliche Betriebsanlagen und vorübergehende gewerbliche Einrichtungen, nicht für deine Wohnung.16 Ob Hausordnung, Mietvertrag oder Landesrecht etwas regeln, haben wir nicht geprüft; frag im Zweifel die Hausverwaltung oder die Gemeinde.

Darf ich Feuerwerk im Auto transportieren?

Fährst du privat, gelten die Gefahrgutregeln des ADR nicht, wenn das Feuerwerk einzelhandelsgerecht verpackt und für deinen persönlichen Gebrauch bestimmt ist und bei normaler Fahrt nichts vom Inhalt frei werden kann.4 Die Ladung musst du trotzdem nach § 101 KFG sichern, damit nichts verrutscht.510 Geraucht wird nicht, solange Feuerwerk an Bord ist.1

Darf ich Feuerwerk im Zug oder Bus mitnehmen?

Die ÖBB schließen explosive, entzündbare und sonstige gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz von der Mitnahme aus, die Beförderungsbedingungen für Linienbusse explosionsfähige und leicht entzündliche Stoffe im Gepäck.67 Die Wiener Linien verbieten, gefährliche Gegenstände mitzunehmen.8 Wir raten dir deshalb, Feuerwerk nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen.

Wie lange ist Feuerwerk haltbar?

Ein Ablauf- oder Haltbarkeitsdatum haben wir weder im Pyrotechnikgesetz noch in den Hinweisen von Innenministerium und KFV gefunden; das Herstellungsjahr muss nur auf Artikeln der Kategorien F3 und F4 stehen.12312 Entscheidend sind Gebrauchsanweisung und Zustand: Zünde nur, was optisch und äußerlich mängelfrei und vollständig erscheint, und lagere es bis dahin trocken und kühl.12

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 5. November 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.

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Quellen

Nummeriert wie die Fußnoten im Text, jeweils mit Herausgeber und Abrufdatum. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde.

  1. 1Pyrotechnik – Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise, Presseinformation zum Jahreswechsel (neues Fenster)BMI, Direktion Spezialeinheiten/Eko Cobra, Entschärfungsdienst · Behörde · Stand Dezember 2025 · abgerufen am 05.11.2026
  2. 2Pyrotechnik-Unfälle fordern 210 Verletzte pro Jahr: KFV warnt vor Rechtsfolgen bei unsachgemäßer Verwendung (neues Fenster)KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit · Verband/Medium · 20.12.2023 · abgerufen am 05.11.2026
  3. 3Pyrotechnikgesetz 2010, geltende Fassung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  4. 4ADR 2025, Kapitel 1.1, Unterabschnitt 1.1.3.1 (Verlagsauszug) (neues Fenster)Gefahrgutshop, Auszug aus dem ADR · Gesetz/Verordnung · 2025 · abgerufen am 05.11.2026
  5. 5Gefahrgut-Transportvorschriften für Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände auf der Straße (ADR) (neues Fenster)WKO, Bundesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels · Verband/Medium · Stand Dezember 2023 · abgerufen am 05.11.2026
  6. 6Handbuch für Reisen mit den ÖBB in Österreich, Tarifbestimmungen, Punkt A.4.1.1.5 (neues Fenster)ÖBB-Personenverkehr AG · Verband/Medium · Version 2026.05, gültig ab 15.10.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  7. 7Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, § 32 (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  8. 8Beförderungsbedingungen der Wiener Linien (neues Fenster)Wiener Linien GmbH & Co KG · Verband/Medium · gültig ab 01.09.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  9. 9Vorsicht: Hohes Brandrisiko zum Jahreswechsel (neues Fenster)Landesfeuerwehrverband Steiermark · Behörde · 30.12.2024 · abgerufen am 05.11.2026
  10. 10Kraftfahrgesetz 1967, § 101 (Beladung) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  11. 11Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, geltende Fassung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  12. 12Pyrotechnikgesetz 2010, § 24 (Kennzeichnung) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  13. 13Sicher durch die brandgefährliche Weihnachts- und Silvesterzeit (neues Fenster)Oö. Landes-Feuerwehrverband · Behörde · 23.12.2022 · abgerufen am 05.11.2026
  14. 14Alle Informationen rund um den Kauf von Feuerwerkskörpern (Folder des Pyrotechnikfachhandels) (neues Fenster)WKO, Bundesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels · Verband/Medium · August 2023 · abgerufen am 05.11.2026
  15. 15Pyrotechnikgesetz 2010, § 15 (Altersbeschränkungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  16. 16Pyrotechnik-Lagerverordnung 2023 (BGBl. II Nr. 130/2023) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  17. 1714 wichtige Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern (neues Fenster)WKO, Bundesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels, Arbeitskreis Pyrotechnikfachhandel · Verband/Medium · 2023 · abgerufen am 05.11.2026
  18. 18Pyrotechnikgesetz 2010, § 35 (Nichtgewerbliche Herstellung, Delaborierung und Manipulation) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026