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PYRONATION

Ratgeber

Welche Böller gibt es? Alle Arten im Überblick für Österreich

Autoren
Sebastian Ivancic und Alexander Pühringer
Stand
Zuletzt geprüft

Kurzantwort

Was im Alltag Böller heißt, nennt das Pyrotechnikgesetz Knallkörper: Gegenstände, die zur Knallerzeugung bestimmt sind.1 Ohne Pyrotechnik-Ausweis gibt es sie in zwei Kategorien: als F1 ab 12 Jahren, etwa Knallerbsen, und als F2 ab 16 Jahren, etwa Knallfrösche und Kracher – F2-Knallkörper aber nur mit einem Knallsatz aus reinem Schwarzpulver.123 F2-Kracher mit Blitzknallsatz sind verboten, auch mit CE-Kennzeichen aus dem Ausland, und F2 darfst du im Ortsgebiet nur dort zünden, wo eine Verordnung des Bürgermeisters es zulässt.45

Was ein Böller laut Gesetz ist

Im Alltag heißen sie Böller, Kracher oder Knaller. Das Pyrotechnikgesetz spricht von Knallkörpern und meint damit pyrotechnische Gegenstände, die zur Knallerzeugung bestimmt sind.1 Silvesterböller sind Feuerwerkskörper, also pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke, und gehören in eine der Kategorien F1 bis F4.6

Ob ein Böller erlaubt ist, entscheidet nicht sein Name, sondern drei Dinge: die Kategorie, der Knallsatz und die Kennzeichnung.17 Bei Knallkörpern der Kategorie F2 darf der Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthalten; F2-Artikel mit einem Blitzknallsatz, auch „BKS“ oder „flash powder“ genannt, sind in Österreich verboten.14

Das Böllerschießen mit Böller- oder Salutkanonen regelt das Pyrotechnikgesetz ebenfalls, um diese Böller geht es hier aber nicht.389 Mehr dazu steht im Ratgeber Feuerwerk zu Hochzeit und Geburtstag.

Die Arten im Überblick

Die Tabelle ordnet die gängigen Namen den Kategorien zu. Die Beispiele stammen vom Innenministerium, von oesterreich.gv.at und von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach; welche Kategorie ein bestimmter Artikel hat, steht immer auf seinem Etikett.381011

Böller und Knallartikel: Arten und Kategorien
ArtMerkmalWirkungKategorieHinweis für Österreich
Knallerbsen, Knallbonbons, Party-Popper, Minikracherkleine Knallartikel, je nach Gebrauchsanweisung auch für drinnen38Knall mit vernachlässigbarem Lärmpegel3F1, ab 12 Jahren2Das Verbot im Ortsgebiet gilt nicht für F1, die Verbote bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen und Tiergärten aber schon.5
Knallfröschehüpfen beim Abbrennenmehrere Knalle nacheinanderF2, ab 16 Jahren2310Am Etikett steht „nur zur Verwendung im Freien“; im Ortsgebiet verboten, außer eine Verordnung des Bürgermeisters nimmt den Ort aus.511
Kracher, Chinaböller, Kanonenschlägegängige Namen für Knallkörper; über den Knallsatz sagt der Name nichtsein KnallF2 nur mit Schwarzpulver als Knallsatz, ab 16 Jahren; als F3 nur mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung110Mit Blitzknallsatz in F2 verboten, auch mit CE-Kennzeichen aus dem Ausland.4
Schweizer Krachervon oesterreich.gv.at als F2-Beispiel genannt, mit dem Zusatz „nur mit Schwarzpulver“10ein KnallF2, ab 16 Jahren210Auch „Piraten“ genannt; mit Blitzknallsatz verboten: seit 4. Juli 2013 kein Verkauf und keine Weitergabe, seit 4. Jänner 2016 auch kein Besitz und keine Verwendung.101213
Single Shots und Batterien mit KnalleffektRohre, die Effekte in die Luft schießen; ein Single Shot hat ein einzelnes RohrEffekte in der Luft, je nach Artikel mit KnallBatteriefeuerwerk nennt das Innenministerium als Beispiel für F2; maßgeblich ist das Etikett311Jeden Artikel einzeln zünden, nie bündeln; F2 im Ortsgebiet nur, wo eine Verordnung es zulässt.514
Böllerpatronen und Knallkartuschenkein Feuerwerk, sondern pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke3je nach Zweck des ArtikelsP1 oder P23Kategorie P1, ab 18, nicht für Silvesterfeuerwerk bestimmt; P2 nur mit Fachkenntnis, Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung.234

Die Namen sind Beispiele aus den Quellen; maßgeblich ist die Kategorie auf dem Etikett.

Knallerbsen und andere F1-Knallartikel

Zur Kategorie F1 gehören Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel; besitzen und verwenden darfst du sie ab 12 Jahren.23 Unter den Beispielen des Innenministeriums für F1 sind Knallerbsen und Party-Popper, die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach nennt Knallbonbons und Minikracher.38 F1 ist laut Innenministerium auch in geschlossenen Räumen zulässig, sofern die Gebrauchsanweisung nichts anderes festlegt – auf seinem Beispiel-Etikett für Knallerbsen steht etwa „Nur im Freien verwenden!“.3

Knallfrösche

Knallfrösche nennen Innenministerium und oesterreich.gv.at als Beispiel für die Kategorie F2.310 Für sie gilt deshalb alles, was für F2 gilt: ab 16 Jahren, in geschlossenen Räumen nur, wenn die Gebrauchsanweisung es ausdrücklich erlaubt, und im Ortsgebiet nur dort, wo eine Verordnung des Bürgermeisters es zulässt.25

Kracher, Chinaböller und Kanonenschläge

Ob Kracher, Chinaböller oder Kanonenschlag: Für das Gesetz sind das Knallkörper, und für sie zählen Kategorie und Knallsatz, nicht der Name.1 Als F2 darfst du einen Knallkörper ab 16 Jahren besitzen und verwenden, aber nur, wenn sein Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthält; Besitz, Verwendung, Weitergabe und Verkauf aller anderen F2-Knallkörper sind verboten.12 F2-Artikel mit Blitzknallsatz sind laut Erlass des Innenministeriums in Österreich generell verboten, auch wenn sie aus dem Ausland ein CE-Kennzeichen tragen.4

Knallkörper der Kategorie F3 nennt oesterreich.gv.at ebenfalls. Das sind laut Innenministerium professionelle Feuerwerkskörper, für die du Sachkunde mit Pyrotechnik-Ausweis und eine behördliche Bewilligung für den einzelnen Verwendungsfall brauchst.310 Mehrere Kracher selbst zu bündeln oder gemeinsam anzuzünden ist bei F1 und F2 verboten.314

Schweizer Kracher

Schweizer Kracher nennt oesterreich.gv.at ausdrücklich als Beispiel für F2, mit dem Zusatz „nur mit Schwarzpulver“.10 Schweizer Kracher, auch „Piraten“ genannt, sind mit Blitzknallsatz verboten; Verkauf, Besitz und Verwendung sind strafbar.10 Mit reinem Schwarzpulver als Knallsatz sind sie erlaubt, ihr Zünden ist aber im Ortsgebiet sowie in oder nahe größeren Menschenansammlungen, Kirchen und Krankenhäusern verboten.10 Für das Ortsgebiet gilt wie für jedes F2 die Ausnahme per Verordnung des Bürgermeisters.5

Single Shots und Batterien mit Knalleffekt

Nicht jeder Knall kommt von einem Böller: Auch Single Shots, also einzelne Rohre, und Batterien schießen Effekte in die Luft, manche davon mit Knall. Batteriefeuerwerk nennt das Innenministerium als Beispiel für F2; welche Kategorie ein Artikel tatsächlich hat, steht auf seinem Etikett.311 Auch hier zündest du jeden Artikel einzeln und getrennt von anderen.14 Worin sich Batterie, Verbund und Rakete unterscheiden, erklärt der Ratgeber Batterie, Verbund oder Rakete?; unsere Böller und Single Shots findest du unter Böller & Single Shots.

Böllerpatronen und Knallkartuschen

Trotz des Namens sind Böllerpatronen kein Silvesterfeuerwerk: Das Innenministerium führt Knallkartuschen und Böllerpatronen als Beispiele für die Kategorien P1 und P2, also pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke.3 Für P1 heißt das: Kategorie P1, ab 18, nicht für Silvesterfeuerwerk bestimmt.24 P2 dürfen nur Personen mit Fachkenntnis verwenden, mit Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung.3

Kategorie und Mindestalter

Welche Böller du verwenden darfst, hängt zuerst an deinem Alter. Das Gesetz knüpft Besitz und Verwendung an das vollendete Lebensjahr:2

  • F1: ab 12 Jahren, ohne Bewilligung23
  • F2: ab 16 Jahren, ohne Bewilligung, im Ortsgebiet aber nur dort, wo eine Verordnung es zulässt25
  • F3 und F4: ab 18 Jahren und nur mit Pyrotechnik-Ausweis – Sachkunde bei F3, Fachkenntnis bei F4 – sowie mit einer Bewilligung der Behörde für den einzelnen Verwendungsfall231516

Für F3 und F4 reicht ein Pyrotechnik-Ausweis allein nicht: Händler dürfen sie laut Erlass des Innenministeriums nur an Personen mit einer entsprechenden, noch nicht in Anspruch genommenen Bewilligung abgeben.4 Im Bewilligungsbescheid legt die Behörde Ort, Zeit, Anzahl und Kategorien fest und schreibt Auflagen etwa zu Lagerung und Sicherheitsabständen vor.16 Was die Kategorien sonst bedeuten, erklärt der Ratgeber Feuerwerk-Kategorien F1, F2, F3 und F4.

Schwarzpulver erlaubt, Blitzknallsatz verboten

Ob ein F2-Böller erlaubt ist, entscheidet sein Knallsatz. In der seit 1. Juli 2015 geltenden Fassung verbietet § 34 Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und Bereitstellung auf dem Markt von F2-Knallkörpern, es sei denn, der Knallsatz enthält ausschließlich Schwarzpulver.1 Das Innenministerium zählt das in seiner Presseinformation zu den wichtigsten Verbotsbestimmungen des Pyrotechnikgesetzes.3

Im Erlass zum Jahreswechsel 2026/27, den die Wirtschaftskammer für den Handel veröffentlicht, wird das Innenministerium deutlich: F2-Artikel, die als Knallsatz einen Blitzknallsatz enthalten, sind in Österreich generell verboten, auch wenn sie aus dem Ausland ein CE-Kennzeichen aufweisen.4 Auch die Bezirkshauptmannschaft Freistadt schreibt, die Verwendung von Blitzknallsätzen sei in Österreich grundsätzlich verboten.17

Neu ist das nicht: Schon in der ersten Fassung von § 34 waren F2-Knallkörper mit Blitzknallsatz verboten.12 Eine Übergangsbestimmung ließ sie noch eine Zeit lang zu: Bis 4. Juli 2013 durften sie verkauft werden, danach nur noch besessen und verwendet, seit 4. Jänner 2016 ist auch das verboten.13 Das KFV fasst es so zusammen: Knallkörper mit Blitzknallsatz wie Schweizer Kracher sind seit Jänner 2016 verboten.18

Alte Kracher aus früheren Jahren Hast du noch Kracher der Kategorie F2 mit Blitzknallsatz von früher, darfst du sie seit 4. Jänner 2016 weder besitzen noch verwenden, sie sind verboten.13 Dasselbe gilt seit 4. Juli 2017 für Ware mit den alten Klassen I bis IV aus dem Pyrotechnikgesetz 1974.34 Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro, und die Ware kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden.319

Wo du Böller zünden darfst

Für Böller gelten dieselben Verbote wie für jedes Feuerwerk, die wichtigsten im Überblick:

  • Ortsgebiet: F2 darfst du im Ortsgebiet nicht verwenden, das ganze Jahr nicht und auch zu Silvester nicht.510 Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebiets ausnehmen, wenn dort keine Gefahr und keine unzumutbare Lärmbelästigung zu befürchten sind. F1 erfasst dieses Verbot nicht.5
  • Kirchen, Krankenanstalten, Heime, Tiere: In und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist jede Pyrotechnik verboten, auch F1. Eine Ausnahme gibt es dort nur für Artikel, deren Hauptwirkung kein akustischer Effekt ist, mit dokumentierter Zustimmung des Verfügungsberechtigten – für Böller also nicht.5
  • Menschenansammlungen und Sport: F2 darfst du nicht in oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verwenden. Im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung sind Besitz und Verwendung jeder Pyrotechnik verboten, sofern die Behörde dem Veranstalter keine Ausnahme bewilligt hat; hier drohen bis zu 4.360 Euro.1920
  • Tankstellen und Brennbares: In der Nähe leicht entzündlicher oder explosionsgefährdeter Gegenstände, Anlagen und Orte, etwa Tankstellen, ist Pyrotechnik verboten.5
  • Geschlossene Räume: F2 nur, wenn die Gebrauchsanweisung es ausdrücklich erlaubt.5
  • Einzeln zünden: F1- und F2-Artikel nur einzeln und voneinander getrennt anzünden; das Innenministerium spricht vom Verbot der gemeinsamen Anzündung und des „Bündelns“.314
  • Nichts verändern: Böller selbst bauen, zerlegen oder in Funktion und Effekt verändern ist ohne Gewerbeberechtigung verboten.21 Besonders gefährlich sind laut KFV Feuerwerkskörper der „Marke Eigenbau“.18
  • Nur wie vorgesehen: Die widmungswidrige Verwendung ist verboten; verwende jeden Artikel so, wie es seine Gebrauchsanweisung vorsieht.22

Für die übrigen Verstöße drohen bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar.19 Die Ware kann beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden; sie geht dann in das Eigentum des Bundes über, und der Entschärfungsdienst vernichtet sie.39 Mehr zu Ortsgebiet und Verordnungen steht im Ratgeber Feuerwerk in Österreich: Was ist erlaubt?

Zum Jahreswechsel wird kontrolliert Die Polizei wird zum Jahreswechsel angewiesen, die Einhaltung des Pyrotechnikrechts besonders genau zu überwachen, ausdrücklich auch die verbotene Böllerverwendung in urbanen Bereichen. In grenznahen Bereichen kontrolliert sie verstärkt, um dem Import von Pyrotechnik zu begegnen, die nicht dem Pyrotechnikgesetz entspricht.3

Zulässige Böller erkennen

Seit die Übergangsbestimmungen am 4. Juli 2017 ausgelaufen sind, dürfen in allen Kategorien nur noch Artikel verkauft, besessen und verwendet werden, die EU-konform sind und CE-Kennzeichen, Registriernummer und eine gesetzeskonforme Kennzeichnung haben.3 Darauf achtest du am Etikett:

  • CE-Kennzeichen: zwei gleiche Ringflächen, die sich genau einmal überschneiden, der Mittelstrich des „E“ ist deutlich kürzer. Laut Innenministerium tauchen am Schwarzmarkt gefälschte CE-Kennzeichen auf, die von diesem Muster deutlich abweichen.3
  • Registriernummer nach dem Muster xxxx-F2-yyyy: vorne die Kennnummer der benannten Stelle, in der Mitte die Kategorie.3
  • Kategorie und Altersgrenze, auf dem Artikel oder, wenn dort kein Platz ist, auf der kleinsten Verpackungseinheit.1011
  • Kennzeichnung auf Deutsch mit Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformation, Name und Anschrift des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU auch des Importeurs, und der Nettoexplosivstoffmasse (NEM).1117
  • Bei F2 der Hinweis „nur zur Verwendung im Freien“ und gegebenenfalls ein Mindestsicherheitsabstand.11

Fehlt etwas davon, darfst du den Artikel weder besitzen noch verwenden.37 Das Innenministerium rät, Feuerwerk nur im österreichischen Fachhandel zu kaufen, denn Ware aus dem benachbarten Ausland, aus ausländischen Webshops und von unseriösen Händlern entspricht nicht immer dem Pyrotechnikgesetz.3 Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt warnt, solche Produkte seien oft falsch deklariert.17 Worauf du bei Ware aus Polen oder Tschechien achtest, steht im Ratgeber Feuerwerk aus Polen oder vom Diskonter?

Welche Böller für welches Silvester?

Welche Böller passen, hängt davon ab, wer mitfeiert und wo du zündest. Drei typische Fälle:

Mit Kindern und Haustieren

Kinder dürfen F1 ab 12 Jahren besitzen und verwenden, F2 erst ab 16.2 Für Familien bieten sich deshalb F1-Knallartikel wie Knallerbsen, Knallbonbons und Party-Popper an, dazu Leuchtendes wie Wunderkerzen, Bengalhölzer, Tortensprüher und Tischfeuerwerk.38 Das Innenministerium rät, Feuerwerkskörper von Kleinkindern fernzuhalten, größere Kinder über den richtigen Umgang und die Gefahren aufzuklären und sie Feuerwerk nur unter Aufsicht verwenden zu lassen.3 Sind lärmempfindliche Menschen oder Tiere dabei, rät die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, auf Feuerwerkskörper mit Knallwirkung zu verzichten.8

Für Jugendliche ab 16 und Erwachsene

Ab 16 kommen Knallfrösche und F2-Knallkörper mit reinem Schwarzpulver als Knallsatz dazu.123 Entscheidend ist dann weniger die Auswahl als der Ort: F2 nur außerhalb des Ortsgebiets oder dort, wo eine Verordnung des Bürgermeisters es zulässt, nicht in der Nähe größerer Menschenansammlungen und immer mit dem Mindestsicherheitsabstand, der auf dem Artikel steht.3520 Ob es in deiner Gemeinde eine solche Verordnung gibt, erfährst du bei der Gemeinde.

Bei größeren Feiern

In oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen darfst du F2 nicht verwenden.20 Plane deshalb einen Ablauf mit einem festen Zündplatz, genug Abstand zu den Gästen und einer Person, die nüchtern zündet; das KFV zählt das Zünden unter Alkoholeinfluss zu den zentralen Risiken.18 Ein Feuerwerk mit F3 oder F4 darf nur zünden, wer einen Pyrotechnik-Ausweis und eine Bewilligung für den Anlass hat; Ort, Zeit, Anzahl und Kategorien legt dann die Behörde fest.316 Wie du ein Feuerwerk planst, erklärt der Ratgeber Silvester-Feuerwerk planen.

Sicher zünden in Kürze

Laut KFV müssen in Österreich jedes Jahr rund 200 bis 400 Menschen nach Unfällen mit Pyrotechnik im Krankenhaus behandelt werden.18 Die häufigsten Verletzungen betreffen mit rund 78 Prozent die Hand, und bei Böller-Unfällen sind Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren am häufigsten betroffen.18 Für Böller heißt das:

  • Lies die Gebrauchsanweisung und halte den Mindestsicherheitsabstand ein, der auf dem Artikel steht; im Zweifel fragst du den Händler.3
  • Zünde mit ausgestrecktem Arm und halte nie einen Körperteil über einen Feuerwerkskörper.3
  • Halte einen angezündeten Böller nicht in der Hand: Laut KFV kommt es zu Unfällen, weil Feuerwerkskörper zu lange gehalten werden.18
  • Trag Böller nie in Hosen- oder anderen Kleidungstaschen.3
  • Zünde nüchtern, Alkohol zählt laut KFV zu den zentralen Risiken.18
  • Einen Versager zündest du nie ein zweites Mal an: Lass ihn mindestens 15 Minuten liegen, er kann ein Spätzünder sein.318

Was du vor, beim und nach dem Zünden beachtest und was bei einem Blindgänger zu tun ist, erklärt der Ratgeber Feuerwerk sicher zünden.

Häufige Fragen

Welche Böller sind in Österreich erlaubt?

Ohne Pyrotechnik-Ausweis darfst du zwei Gruppen verwenden: F1-Knallartikel wie Knallerbsen ab 12 Jahren und F2-Knallkörper wie Knallfrösche und Kracher ab 16 Jahren.23 Ein F2-Knallkörper ist nur erlaubt, wenn sein Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthält, und jeder Artikel braucht CE-Kennzeichen, Registriernummer und eine deutsche Kennzeichnung.13 Im Ortsgebiet darfst du F2 nur dort zünden, wo eine Verordnung des Bürgermeisters es zulässt.5

Gibt es eine Obergrenze für Böller ohne Pyrotechnik-Ausweis?

Ja, das Gesetz zieht sie über Kategorie und Knallsatz: Ohne Pyrotechnik-Ausweis endet es beim F2-Knallkörper, dessen Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthält.1 Alles mit Blitzknallsatz ist in F2 verboten, auch mit CE-Kennzeichen aus dem Ausland.4 Knallkörper der Kategorie F3 sind professionelle Feuerwerkskörper und nur mit Sachkunde, Pyrotechnik-Ausweis und Bewilligung im Einzelfall erlaubt.310

Sind Schweizer Kracher und Piraten in Österreich verboten?

Schweizer Kracher, auch „Piraten“ genannt, sind mit Blitzknallsatz verboten; seit 4. Jänner 2016 gilt das auch für Besitz und Verwendung.101318 Mit reinem Schwarzpulver als Knallsatz sind sie als F2 ab 16 Jahren erlaubt.110 Zünden darfst du sie aber nicht im Ortsgebiet, außer eine Verordnung nimmt den Ort aus, und nicht in oder nahe größeren Menschenansammlungen, Kirchen und Krankenhäusern.510

Darf ich Böller im Ortsgebiet zünden?

F2-Böller nicht: Ihre Verwendung ist im Ortsgebiet das ganze Jahr verboten, auch zu Silvester.510 Erlaubt ist sie nur in Teilen des Ortsgebiets, die der Bürgermeister per Verordnung ausgenommen hat. F1-Knallartikel wie Knallerbsen fallen nicht unter dieses Verbot; bei Kirchen, Krankenanstalten, Heimen, Tierheimen und Tiergärten ist aber jede Pyrotechnik verboten.5 Verstöße kosten bis zu 3.600 Euro.19

Woran erkenne ich, ob ein Böller zulässig ist?

Am Etikett: CE-Kennzeichen, eine Registriernummer nach dem Muster xxxx-F2-yyyy, Kategorie, Altersgrenze und eine deutsche Gebrauchsanleitung müssen darauf stehen.311 Fehlt etwas davon, darfst du den Artikel weder besitzen noch verwenden.7 Das Innenministerium rät, Feuerwerk nur im österreichischen Fachhandel zu kaufen.3

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst Gesetze, Angaben von Behörden und Berichte zusammen, Stand 5. November 2026. Maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde – im Zweifel fragst du dort nach. Die Belege stehen in den Quellen.

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Quellen

Nummeriert wie die Fußnoten im Text, jeweils mit Herausgeber und Abrufdatum. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind Gesetz und Verordnung deiner Gemeinde.

  1. 1Pyrotechnikgesetz 2010, § 34 (Knallkörper der Kategorie F2) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  2. 2Pyrotechnikgesetz 2010, § 15: Mindestalter für Besitz und Verwendung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  3. 3Pyrotechnik – Rechtliche Bestimmungen und Sicherheitshinweise, Presseinformation zum Jahreswechsel (neues Fenster)BMI, Direktion Spezialeinheiten/Eko Cobra, Entschärfungsdienst · Behörde · Stand Dezember 2025 · abgerufen am 05.11.2026
  4. 4Erlass des BMI zum Pyrotechnikgesetz 2010 zum Jahreswechsel 2026/2027 (neues Fenster)WKO, gibt den Erlass des BMI wieder · Behörde · 29.10.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  5. 5Pyrotechnikgesetz 2010, § 38: Ortsgebiet, geschützte Orte, geschlossene Räume (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  6. 6Pyrotechnikgesetz 2010, § 4 (Begriffsbestimmungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  7. 7Pyrotechnikgesetz 2010, § 32: Gegenstände ohne CE-Kennzeichen oder Kennzeichnung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  8. 8Hinweise zu Feuerwerken (neues Fenster)Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Land Oberösterreich · Behörde · abgerufen am 05.11.2026
  9. 9Pyrotechnikgesetz 2010, § 41 (Verfall) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  10. 10Silvesterknaller/Feuerwerkskörper (neues Fenster)oesterreich.gv.at · Behörde · letzte Aktualisierung 31.08.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  11. 11Pyrotechnikgesetz 2010, § 24: Kennzeichnung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  12. 12Pyrotechnikgesetz 2010, § 34 in der Stammfassung BGBl. I Nr. 131/2009 (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 01.01.2012, gültig von 04.01.2010 bis 30.06.2015 · abgerufen am 05.11.2026
  13. 13Pyrotechnikgesetz 2010, § 47 (Übergangsbestimmungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  14. 14Pyrotechnikgesetz 2010, § 36 (Gemeinsame Anzündung) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  15. 15Pyrotechnikgesetz 2010, § 17 (Sachkunde und Fachkenntnis) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  16. 16Pyrotechnikgesetz 2010, § 28: Bewilligung für Besitz und Verwendung (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  17. 17Silvesterknallerei – Was darf ich? (neues Fenster)Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Land Oberösterreich · Behörde · abgerufen am 05.11.2026
  18. 18Pyrotechnik-Gefahren: Zwei Drittel der Verletzten sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (neues Fenster)KFV – Kuratorium für Verkehrssicherheit · Verband/Medium · 19.12.2025 · abgerufen am 05.11.2026
  19. 19Pyrotechnikgesetz 2010, § 40 (Strafbestimmungen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  20. 20Pyrotechnikgesetz 2010, § 39 (Besitz und Verwendung unter besonderen Umständen) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  21. 21Pyrotechnikgesetz 2010, § 35 (Nichtgewerbliche Herstellung, Delaborierung und Manipulation) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026
  22. 22Pyrotechnikgesetz 2010, § 37 (Widmungswidrige Verwendung) (neues Fenster)RIS, Bundeskanzleramt · Gesetz/Verordnung · Fassung vom 05.11.2026 · abgerufen am 05.11.2026